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Aktueller Bußgeldkatalog – diese Regelungen gelten 2021

Im Spätsommer diesen Jahres soll der eigentlich für April 2021 geplante neue Bußgeldkatalog veröffentlicht werden. Wir klären auf, welche Auswirkungen der neue Katalog auf Fahrer hat.

Im neuen Bußgeldkatalog, der ursprünglich ab dem 28. April 2021 gelten sollte, gibt es einige Änderungen. Diese beziehen sich auf die Erhöhung von Bußgeldern, aber auch neue Tatbestände werden aufgenommen.

Neuer Bußgeldkatalog für 2021

Verbessert werden soll dabei mit vor allem die Verkehrssicherheit, aber auch für den Fußverkehr und Radverkehr gibt es Neuerungen im Bußgeldkatalog. Ab dem Spätsommer 2021 werden die Regelungen des neuen Katalogs gelten – bis dahin gilt die alte Version des Bußgeldkatalogs. In den folgenden Clips stehen weitere hilfreiche Tipps für Sie zur Verfügung.

Neue Bußgeld-Höhen

Nachfolgend eine Übersicht, wie hoch das aktuelle Bußgeld für bestimmte Verstöße ausfällt und wie hoch die Strafen zukünftig sein werden. Hierbei ist sichtbar, dass einige Verstöße einen Anstieg beim Strafmaß erhalten.

  • Falsch parken/halten: Derzeit werden bis zu 15 Euro Bußgeld fällig, in Zukunft kann dieses Bußgeld bis zu 55 Euro hoch ausfallen.
  • Parken auf einem Radweg oder Gehweg: Wer als Fahrzeughalter auf einem Geh- oder Fahrradweg parkt, muss derzeit bis zu 35 Euro zahlen. Zukünftig soll dieser Verstoß mit bis zu 110 Euro sanktioniert werden.
  • Nicht berechtigtes Parken auf dem Behindertenparkplatz: Wer ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz parkt, zahlt derzeit 35 Euro Strafe. Künftig fällt dieser Betrag höher aus, da die Strafe auf 55 Euro angehoben wird.
  • In zweiter Reihe parken/halten: Sowohl für das Halten als auch Parken in zweiter Reihe ist derzeit ein Bußgeld von bis zu 35 Euro möglich. In Zukunft sollen die Strafen hierfür bis zu 110 Euro betragen.
  • Parken in Feuerwehrzufahrt und Behinderung der Einsatzfahrzeuge: Bislang mussten Fahrer bis zu 65 Euro Strafe befürchten, wenn sie in einer Feuerwehrzufahrt parkten und dabei Einsatzfahrzeuge behindert haben. Künftig soll diese Strafe auf bis zu 100 Euro angehoben werden.
  • An ungeeigneten Stellen parken: Dieser Punkt ist ein wenig subjektiv, denn je nachdem, wo ein Fahrer parkt, kann es hierbei möglicherweise Diskussionen geben. Wenn Kontrolleure der Ansicht sind, dass das Fahrzeug an einer engen oder unübersichtlichen Stelle geparkt hat oder in einer scharfen Kurve, kann es dafür ein Bußgeld von bis zu 35 Euro geben. Künftig wird auch dieses Strafe erhöht, die nun bis zu 55 Euro hoch ausfallen kann.
  • Unnötiger Lärm und unnötiges Hin- und Herfahren: Wer unnötigen Lärm verursacht oder unnötig hin- und herfährt, produziert vermeidbare Abgase. Bislang wurde dies mit bis zu 20 Euro bestraft. Künftig kann diese Strafe bis zu 100 Euro hoch ausfallen.

Strafen für neue Delikte

Nicht nur die Bußgeld-Höhen für einige Tatbestände verändern sich mit dem neuen Bußgeldkatalog. Auch neue Delikte werden aufgenommen, sodass Autofahrer noch weitere Strafen befürchten müssen, wenn sie sich nicht an die Straßenverkehrsordnung halten.

  • Nicht berechtigtes Parken auf einem E-Auto-Parkplatz: Wer als Fahrer eines nicht elektrisch betriebenen Fahrzeugs auf einem E-Auto-Parkplatz parkt, gilt als nicht berechtigt. Dies stand bislang nicht unter Strafe, in Zukunft kann hierfür allerdings ein Bußgeld von 55 Euro erhoben werden.
  • Nicht berechtigtes Parken auf einem Carsharing-Parkplatz: Gleiches wie bei den E-Auto-Parkplätzen gilt auch für Parkplätze, die für Carsharing-Fahrzeuge gedacht sind. Auch hier können in Zukunft Bußgelder von 55 Euro anfallen.
  • Nichtbilden der Rettungsgasse: Wer in einer Notsituation keine Rettungsgasse bildet, kann zukünftig (bislang gab es keine Strafe) mit bis zu 320 Euro Strafe belegt werden. Gleichzeitig kann auch ein einmonatiges Fahrverbot dazukommen.
  • Unerlaubtes Nutzen der Rettungsgasse: Nicht nur das Nichtbilden einer Rettungsgasse kann im Ernstfall Leben kosten, sondern auch das Blockieren dieser Gasse. Wer also unerlaubt die Rettungsgasse mit einem normalen Fahrzeug verwendet, muss mit den gleichen Strafen rechnen. Diese liegen auch hier bei 200 bis zu 320 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot.
  • Nur für LKW-Fahrer: Diese neue Regelung bezieht sich nur auf LKW-Fahrer, die in einem Ort und nur beim rechts abbiegen schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind. Bislang gab es hierfür keine Strafe, aber zukünftig kann dieses Vergehen mit 70 Euro belangt werden.

Neue Bußgelder für Temposünder

Auch die Temposünden sollen künftig noch stärker bestraft werden. Wer beispielsweise innerorts mit seinem PKW zehn Stundenkilometer zu schnell ist, wird derzeit mit 15 Euro bestraft. Künftig soll dieser Betrag 30 Euro betragen. Außerorts erhöht sich der Betrag von zehn auf 20 Euro. So werden die Beträge sowohl innerorts als auch außerorts stark angehoben, bei bis zu zehn, 15 oder 20 km/h sogar verdoppelt. Darüber hinaus, können Sie zusätzliche relevante Hinweise zu Regelungen des Bußgeldkatalogs unter bussgeldrechner.org nachlesen.