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Zuletzt aktualisiert am 29. September 2022 | 16:46

Die Rechte der anderen kennen

Konfliktpotenziale im Verkehr reduzieren: Was Rad- und Autofahrer wissen sollten

von bt-Redaktion

(djd). Die Rechte von Radfahrerinnen und Radfahrern im Straßenverkehr wurden in den letzten Jahren deutlich verbessert. Seit 2020 müssen Autos beim Überholen von Radlern beispielsweise innerorts einen Seitenabstand von mindestens 1,50 Metern und außerorts von zwei Metern einhalten. In immer mehr Städten findet man auch sogenannte Fahrradstraßen vor. Nichtsdestotrotz birgt der Straßenverkehr weiterhin ein hohes und häufig aggressives Konfliktpotenzial: Die Meinungen zwischen Autofahrern und Radfahrern über die eigenen Rechte liegen oft weit auseinander. Das sollten Verkehrsteilnehmer wissen:

Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Rad- und Autofahrern. Zur Entspannung kann die Kenntnis der Rechte des jeweils anderen Verkehrsteilnehmers beitragen. Foto: djd/Roland-Rechtsschutzversicherung/Christian Müller - stock.adobe.com
Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Rad- und Autofahrern. Zur Entspannung kann die Kenntnis der Rechte des jeweils anderen Verkehrsteilnehmers beitragen. Foto: djd/Roland-Rechtsschutzversicherung/Christian Müller - stock.adobe.com

Einbahnstraßenregelung kann für Radfahrer aufgehoben sein

Als Autofahrer darf man eine Einbahnstraße nur in einer Richtung befahren. Aber gilt das Schild für alle Verkehrsteilnehmer? „Radfahrer können von der Regel ausgenommen sein, wenn das Einbahnstraßenschild um ein weiteres mit Fahrradsymbol und zwei Richtungspfeilen ergänzt wird“, erklärt Roland-Partneranwalt Frank Preidel von der Hannoveraner Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester. Autofahrer müssen in diesem Fall also damit rechnen, dass jederzeit ein Radler entgegenkommen kann. Dafür ist das Parken von Pkws in Einbahnstraßen auch in Fahrtrichtung links erlaubt.

Radfahrer dürfen rechts überholen – aber nur mit Vorsicht

An roten Ampeln sieht man es besonders oft: Autos kommen vor der Kreuzung langsam zum Stehen, während die Radfahrer, die man eben noch überholt hat, rechts vorbei bis zur Ampel vorfahren. „Radfahrer dürfen wartende Autos tatsächlich grundsätzlich rechts überholen. Dabei müssen sie aber mit besonderer Vorsicht und nur mit mäßiger Geschwindigkeit voranfahren“, klärt Rechtsexperte Preidel auf.

Verschiedene Promillegrenzen für Rad- und Autofahrer

Während Autofahrer spätestens ab 0,5 Promille ihr Fahrzeug stehen lassen müssen, liegt die Grenze für Radfahrer mit 1,6 Promille deutlich höher. Wer jeweils mit mehr Alkohol im Blut erwischt wird, dem drohen hohe Bußgelder, wie Rechtsanwalt Preidel weiß: „Wer höher alkoholisiert fährt, muss sowohl mit Geldstrafen als auch mit Punkten in Flensburg rechnen. Auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, die sogenannte MPU, kann angeordnet werden.“ Fällt man bei der MPU durch, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Besondere Regeln auf Fahrradstraßen

Eine Fahrradstraße ist prinzipiell ausschließlich Radfahrern vorbehalten. Sie dürfen hier nebeneinander fahren und das Tempo bestimmen. „Nur, wenn das Zusatzschild ‚Kfz-Verkehr frei‘ es erlaubt, dürfen auch Autos durchfahren. Pkw-Fahrer müssen sich dann aber den Radfahrern unterordnen. Sie dürfen nicht überholen und müssen sich an die Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h halten“, erklärt Frank Preidel.

Quelle: Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln

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