Fränkische Schweiz: Paddelverbot auf der Wiesent
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Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat entschieden, dass in den ersten beiden Juni-Wochen auf der Wiesent zwischen Muggendorf und Ebermannstadt keine Boote fahren dürfen. Grund ist der brütende Eisvogel. Betroffen sind die gewerblichen Anbieter von Bootsfahrten wie Leinen-Los.
Bund Naturschutz klagt
Im vergangenen Jahr hatte das Landratsamt Forchheim dieser und zwei weiteren Firmen die Erlaubnis zum Befahren der Wiesent zwischen der Pulvermühle und Ebermannstadt verlängert. Da dieser Flussabschnitt aber in einem Naturschutzgebiet verläuft und dort an zwei Höhlen am Flussufer derzeit der Eisvogel brütet, hatte der Bund Naturschutz gegen die Erlaubnis geklagt.
Prüfung dauert lange
Das Gericht war gezwungen, eine zeitnahe Entscheidung zu treffen, da eine Untersuchung der Auswirkungen der Bootsfahrt auf den Fischbestand und die Wasservögel eine Zeit in Anspruch nehmen würde, wie das Verwaltungsgericht mitteilt.
Verbot endet am 15.Juni
Ausdrücklich nicht betroffen ist die Strecke flussaufwärts von Muggendorf bis zur Pulvermühle. Des weiteren endet das Paddelverbot zumindest vorläufig am 15. Juni.
Beschwerde eingelegt
Gegen das Urteil haben die Veranstalter Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München erhoben.