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Mitarbeiterüberwachungen bei Verdacht von Lohnfortzahlungsbetrug

Lohnfortzahlungsbetrug kostet die Unternehmen in Deutschland alljährlich Unsummen. Grund genug, aktiv dagegen vorzugehen. Allerdings sind hierfür ein berechtigtes Interesse und ein begründeter Verdacht erforderlich.

Alljährlich kostet Lohnfortzahlungsbetrug die Unternehmen in Deutschland Unsummen. Grund genug, aktiv dagegen vorzugehen. Hierfür sind allerdings ein berechtigtes Interesse und ein begründeter Verdacht erforderlich. Erst dann kann mit einer professionellen Detektei zusammengearbeitet werden, um gerichtsfeste Beweise zu sammeln. Die beste Taktik ist hierbei eine Kombination aus Diskretion und Transparenz, da ehrliche Mitarbeiter ein Interesse daran haben, dass schwarze Schafe überführt werden.

Durch Lohnfortzahlungsbetrug entstehen hohe Kosten

Wenn Angestellte krank sind, sollen sie sich auskurieren können, ohne sich Sorgen um ihre finanzielle Situation machen zu müssen. Insofern sind Lohnfortzahlungen eine sinnvolle und gute Sache. Leider gibt es schwarze Schafe, die dieses System ausnutzen. Sie lassen sich krankschreiben, obwohl sie gesund sind, um sich eine schöne Zeit zu machen oder einem Zweitjob nachzugehen. Während der Krankheit zahlen die Arbeitgeber den Lohn weiter, obwohl sie das gar nicht müssten. Deswegen wird dieses Vorgehen als Lohnfortzahlungsbetrug bezeichnet.

Für Unternehmen bedeutet dies massive Verluste. Einerseits steht ihnen die Arbeitskraft des Angestellten nicht zur Verfügung, auf der anderen Seite geht durch Lohnfortzahlungsbetrug gutes Geld verloren. Außerdem leiden die ehrlichen Mitarbeiter unter einem solchen Betrug. Sie müssen die Aufgaben der fehlenden Kollegen mitübernehmen und haben somit weniger Zeit für ihre eigenen Verpflichtungen. Hierdurch sinken die Arbeitsmoral und die Produktivität. Grund genug also, alle Maßnahmen zu ergreifen, um sich vor Betrügern zu schützen. Hiervon hängt einerseits die finanzielle Situation des Betriebs ab und andererseits die Existenzen aller ehrlichen Mitarbeiter.

Auf das berechtigte Interesse achten

Der Datenschutz und die Privatsphäre sind in Deutschland hohe Güter. Deswegen haben Arbeitgeber nicht das Recht, ihre Belegschaft rund um die Uhr zu überwachen. Stattdessen dürfen sämtliche Überwachungsmaßnahmen nur dann eingesetzt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber davon ausgehen müssen, dass sie von einem Angestellten betrogen werden. Ein Bauchgefühl reicht hier nicht, sondern dieser Verdacht muss belegt werden.

Aber auch bei einem berechtigten Interesse ist eine Überwachung rund um die Uhr nicht zulässig. Stattdessen gibt es klare Regeln, die bei der Beobachtung von Mitarbeitern eingehalten werden müssen. Unter anderem besagt eine Regel, dass die Überwachung so lange wie nötig und so kurz wie möglich zu erfolgen hat. Bei einem Lohnfortzahlungsbetrug dürfen beispielsweise drei bis vier Tage der Überwachung stattfinden. Bei schwerwiegenden Vergehen maximal zwei Wochen.

Hinweise für einen begründeten Verdacht sammeln

Bevor eine Mitarbeiterüberwachung in die Wege geleitet wird, muss zunächst ein begründeter Verdacht bestehen. Es gibt einige Hinweise, die dafür sprechen, dass ein Mitarbeiter einen Lohnfortzahlungsbetrug verübt. So ist es beispielsweise verdächtig, wenn Angestellte periodisch oder sogar zu immer festgelegten Zeiten krank sind. Das spricht dafür, dass sie noch eine zweite Tätigkeit haben und sich dafür Zeit freischaufeln müssen. Außerdem ist es verdächtig, wenn die Begründungen bei den Krankmeldungen sehr allgemein sind. Kopfschmerzen, Rückenschmerzen oder Magenbeschwerden lassen sich nur schwer nachprüfen und eignen sich daher für einen Lohnfortzahlungsbetrug.

Solche Erkenntnisse reichen aber noch nicht aus, um eine Mitarbeiterüberwachung zu rechtfertigen. Stattdessen müssen noch weitere Informationen und Daten gesammelt werden. Jeder Anhaltspunkt, der für einen Lohnfortzahlungsbetrug spricht, sollte hierbei schriftlich dokumentiert werden. Hierzu gehören auch Quellen, die nicht näher bestimmt werden können oder sollen. Das sind beispielsweise anonyme E-Mails oder Anrufe, aber auch Tipps aus der Belegschaft, bei denen die Quelle unbekannt bleiben möchte.

Diskretion und Transparenz

Bei einem Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug muss eine optimale Mischung aus Diskretion und Transparenz angestrebt werden. Natürlich sollte der Mitarbeiter nicht sofort konfrontiert werden, solange keine konkreten Beweise für ein Fehlverhalten vorliegen. Auch sollte nicht in der Belegschaft herumspioniert werden, weil dies ein schlechtes Licht auf einen eventuell unschuldigen Mitarbeiter werfen könnte. Je vorsichtiger die Nachforschungen verlaufen, desto besser.

Auf der anderen Seite ist Transparenz wichtig. Viele Arbeitgeber scheuen sich davor, offen mit ihrer Belegschaft zu sprechen, wenn sie einen solchen Verdacht haben. Sie befürchten, dass hierdurch mangelndes Vertrauen signalisiert würde, und dass die Stimmung im Team unter dem Verdacht leiden könnte. Häufig ist es jedoch so, dass Mitarbeiter dankbar dafür sind, wenn Betrüger überführt werden. Immerhin müssen sie deren Arbeit mit erledigen, wenn sich die anderen krank melden.

Mit einer professionellen Detektei zusammenarbeiten

Nachforschungen in der Belegschaft zu einem bestimmten Mitarbeiter sind recht delikat. Deswegen übernehmen viele Arbeitgeber diese Aufgabe nicht selbst, sondern lagern sie an eine professionelle Detektei aus. Diese kann anonym und unabhängig recherchieren, ohne dass die Belegschaft einen Verdacht gegen einen der Mitarbeiter oder die Führungskraft hegen muss. Außerdem sind Detekteien professionell und erfahren. Sie haben das Handwerkszeug, um effizient zu recherchieren und brauchbare Beweise zu finden. Die Unternehmensführung hat häufig weder die Zeit noch die Kompetenzen, um Detektivarbeit zu leisten und die benötigten Beweise zu finden und zu sichern.

Gerichtsfeste Beweise sammeln

Es genügt nicht, einfach nur irgendwie nachzuweisen, dass ein Lohnfortzahlungsbetrug vorliegt. Stattdessen ist es wichtig, bei der Sammlung der Beweise sämtliche rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Ansonsten sind die gesammelten Beweise nicht gerichtsfähig und können nicht zur Überführung der Mitarbeiter genutzt werden. Das hat rechtliche Konsequenzen und kann für die Unternehmen teuer werden, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen haben.

Dieser Aspekt spricht ebenfalls dafür, mit einer professionellen Detektei zusammenzuarbeiten. Diese weiß genau, wie Beweise gefunden und gesichert werden müssen, damit diese vor Gericht Bestand haben. Außerdem haben Detekteien häufig Quellen zur Verfügung, die den Unternehmen nicht offenstehen. Durch diese Quellen wird ihre Recherchearbeit erleichtert und sie kommen an gerichtsfeste Beweise, die für die Arbeitgeber unzugänglich gewesen wären.