Bayreuths verlorene Dinge: Vom Sexspielzeug bis zur Unterwäsche
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Wer kennt es nicht: Gerade hat man seine Unterwäsche, seinen Rollstuhl, seinen Pelzmantel oder sein Notstromaggregat noch bei sich, doch schneller als man schaut, sind die Dinge weg. Verloren. So oder auf welchem Weg auch immer, gelangen fast täglich gewöhnliche und eher ungewöhnliche Gegenstände ins Fundbüro – 2.500 bis 3.000 Stück im Jahr. Gefunden von irgendeinem ehrlichen Bürger, der die Sachen bei der Behörde abgibt. Dort kann der Eigentümer sie dann abholen. Sechs Monate lang lagern Joanna Gollek und Benjamin Birkner vom Fundbüro die Gegenstände.
Die kuriosesten Dinge im Fundbüro
Alles muss raus
Doch nicht alles, was verloren geht, findet auch wieder seinen Weg zurück zu seinem Eigentümer. Nach einem halben Jahr werden die Hüter der Regale bei einer Auktion versteigert. Dabei kommt alles unter den Hammer, was nicht abgeholt wurde. Am Dienstag ist es wieder soweit. Ab 13 Uhr können Schnäppchenjäger in der Turnhalle der Graser-Schule Allerlei ersteigern. Und das schon ab einem Einstiegsgebot von 50 Cent.
„Der Anfangspreis richtet sich aber nach dem Wert der Sache. Wertvollen Schmuck zum Beispiel lassen wir vorher vom Juwelier schätzen“, sagt Joanna Gollek. Ein teures Armband gibt es dann nicht für ein paar Cent. Dafür aber die Überraschungstüten für Kinder, Herren oder Damen, die Gollek und Birkner schon vorbereitet haben. Den genauen Inhalt sieht der neue Besitzer dann erst nachdem er die Tüte ersteigert hat.
Am häufigsten werden Schlüssel, Geldbeutel, Handys und Schmuck abgegeben.
(Benjamin Birkner, Fundbüro Bayreuth)
25 bis 30 Prozent der Schlüssel, 70 Prozent der Geldbörsen und 50 Prozent der Handys werden von den Eigentümern wieder abgeholt. Die übrig gebliebenen Schlüssel und Handys werden vernichtet. „Wir können sie nicht versteigern“, sagt Gollek. Auch Lebensmittel oder etwa nasse Schwimmsachen aus den städtischen Bädern landen im Müll. Denn waschen und trocknen gehört nicht zu den Aufgaben des Fundbüros.
In der Regel geht bei den Auktionen alles weg: ob Rollator, Krücken, Baumaschinen, Brechstangen, Kinderwagen oder Kleidung. Die ersteigerten Einnahmen fließen in die Stadtkasse.
Wer’s findet, darf’s behalten?
Als Finder ist man nicht dazu verpflichtet, den gefundenen Gegenstand im Fundbüro abzugeben. Wer möchte, kann ihn auch zu Hause aufbewahren. Auf jeden Fall muss der Fund der Behörde aber mitgeteilt werden. Nur Dinge, die weniger als zehn Euro wert sind, dürfen behalten werden. Hat das Fundbüro geschlossen, kann der ehrliche Finder auch zur Polizei gehen oder die Anzeige online aufgeben.
Ehrlich sein lohnt sich
Das Beste bei Fundsachen: Finder haben einen Anspruch auf Finderlohn. Dieser richtet sich nach dem Wert der Sache. Für zurückgebrachte Tiere und für Fundstücke, die mehr als 500 Euro wert sind gibt es drei Prozent. Für Dinge, die bis zu 500 Euro wert sind, fünf Prozent. Unter 50 Euro Wert gibt es keinen Anspruch auf Finderlohn.
Häufig haben verlorene Gegenstände zwar einen geringen Materialwert, der persönliche Wert ist dafür umso höher. In diesen Fällen liegt es am Eigentümer, ob und wie viel er dem Finder geben möchte.