Bayreuther Tagblatt
Ein alter Schriftzug vom Bayreuther Tagblatt
  • Startseite
  • Nachrichten
    • Nachrichten aus Bayreuth
    • Nachrichten aus dem Landkreis Bayreuth
    • Nachrichten aus Kulmbach
    • Überregionale Nachrichten
    • Blaulicht
    • Wirtschaft
    • Politik in Stadt und Landkreis Bayreuth
  • Freizeit
    • Ausflüge
    • Bier
    • Essen & Ausgehen
    • Veranstaltungen
    • Shopping
    • Richard-Wagner-Festspiele
    • Faszination Franken
    • Theater
  • Sport
    • MpK Bayreuth / Basketball
    • Bayreuth Tigers / Eishockey
    • SpVgg Bayreuth / Fußball
    • HaSpo Bayreuth / Handball
    • Bayreuther Sportvereine
  • Ratgeber
    • Bauen und Wohnen
      • Wohnen, Einrichten & Lifestyle
      • Haus & Garten
    • Gesund und Fit
      • Sport
      • Wintersport
    • Serien & Kolumnen
      • bt-Lifestyle-Kolumne
      • bt-Immobilien-Kolumne
      • bt-Kultur-Kolumne
      • Hopfen & Malz – die bt-Bier-Kolumne
      • bt-Swutz-Kolumne
      • bt-Reise-Kolumne
      • bt-Technikexperten-Kolumne
      • bt-Metallexperten-Kolumne
      • bt-Finanz-Kolumne
      • Lost Places – Spuren des Umbruchs
      • Expedition Region
      • Gessn werd dahaam!
      • Bayreuth Historisch
        • Die Stadtteile
        • Die Bürgermeister
        • Historisch Allgemein
    • Arbeit & Ausbildung
      • Arbeit & Beruf
      • Ausbildung
      • Universität
    • Auto & Verkehr
    • Bildung, Wissenschaft & Technik
      • Bildung & Wissenschaft
      • Technik
      • Computer & Elektronik
    • Games & Spiele
  • Jobs
  • Firmenforum
  • Werben
  • bt-GastroGuide
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Frau stürzt von Eisenbahnbrücke in Bayreuth auf fahrendes Auto Galeria Insolvenz: Was jetzt aus dem Bayreuther Kaufhaus wird Halloween: Wo die Partys in Bayreuth steigen

Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026 | 12:18

Werbekennzeichnung im Internet

Wo die Werbekennzeichnung im Netz endet

Externer Redakteur

Ein Produkt im Bild, ein Link in der Beschreibung, kein Hinweis auf eine Bezahlung: Millionen solcher Beiträge erscheinen täglich, und für die meisten Nutzer ist nicht erkennbar, ob dahinter ein Vertrag steht.

©Pixabay
©Pixabay

Die Regeln dazu existieren seit Jahren. Strittig ist weniger ihr Inhalt als ihre Durchsetzung im Alltag.

Der Grundsatz ist schnell erklärt: Werbung muss als Werbung erkennbar sein. Kompliziert wird es oft, wenn Beiträge aus dem Ausland kommen oder wenn eine Branche eigenen Sonderregeln unterliegt.

Was das Gesetz tatsächlich verlangt

Maßgeblich sind zwei Regelwerke. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verlangt, den kommerziellen Zweck einer Handlung kenntlich zu machen, und der Medienstaatsvertrag verbietet Schleichwerbung in Telemedien. Seit Mai 2022 stellt § 5a Absatz 4 des Wettbewerbsgesetzes klar, dass ein kommerzieller Zweck entfällt, wenn keine Gegenleistung geflossen ist oder versprochen wurde.

Vorgezeichnet hatte das der Bundesgerichtshof. Am 9. September 2021 entschied er in drei Verfahren, dass Beiträge nur dann als Werbung zu kennzeichnen sind, wenn eine Gegenleistung vorliegt oder der Beitrag übertrieben werblich ausfällt. Die Einordnung der Wettbewerbszentrale zu diesen Urteilen fasst zusammen, was seither gilt – und was weiterhin offen bleibt.

Konstellation Kennzeichnung erforderlich?
Bezahlter Beitrag für ein Unternehmen ja, deutlich und am Anfang des Beitrags
Kostenlos überlassenes Produkt ja, denn auch ein geldwerter Vorteil zählt als Gegenleistung
Selbst gekauftes Produkt, sachlich erwähnt nein, solange keine Gegenleistung fließt
Verlinkung auf ein Unternehmensprofil ohne Gegenleistung nein, so der BGH 2021
Beitrag ohne Bezahlung, aber ohne jede kritische Distanz ja, wegen des werblichen Überschusses

Ungeklärt ist bis heute die Form. Ob ein Hashtag am Ende eines Textes genügt oder ob das Wort am Anfang stehen muss, haben Gerichte unterschiedlich beurteilt. In der Praxis hat sich der Hinweis vor dem eigentlichen Text durchgesetzt, weil er am wenigsten angreifbar ist.

Eine Feinheit wird dabei oft übersehen: Das Gesetz vermutet, dass eine Gegenleistung geflossen ist. Diese Vermutung lässt sich widerlegen, die Darlegungslast liegt dann aber bei der Person, die den Beitrag veröffentlicht hat. Praktisch heißt das, dass eine saubere Dokumentation der eigenen Einkäufe und Absprachen im Streitfall den Ausschlag gibt.

Zuständig sind gleich mehrere Stellen

Eine zentrale Aufsicht gibt es nicht. Die Landesmedienanstalten verfolgen Verstöße gegen den Medienstaatsvertrag, die Wettbewerbszentrale und Mitbewerber gehen wettbewerbsrechtlich vor, und Verbraucherverbände können ebenfalls abmahnen. Diese Aufteilung führt dazu, dass gleiche Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden können.

Hinzu kommt ein praktisches Problem. Reichweite entsteht auf Plattformen, deren Betreiber ihren Sitz selten in Deutschland haben, und die Beiträge selbst sind flüchtig. Eine Story verschwindet nach 24 Stunden, ein Livestream nach dem Abschalten – Beweissicherung wird zur Hürde.

Wo die Regeln deutlich weiter gehen

In einem Bereich hat der Gesetzgeber nicht nur Kennzeichnung verlangt, sondern Werbung zeitlich verboten. Für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele gilt im Rundfunk und im Internet ein Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr. Für Angebote ohne deutsche Erlaubnis ist Werbung vollständig untersagt, und § 284 Absatz 4 des Strafgesetzbuchs stellt sie sogar unter Strafe. Welche Anbieter im lizenzierten Echtgeld-Bereich überhaupt zulässig sind, führen Übersichten wie die von BILD auf.

Wie ernst die Aufsicht das nimmt, zeigte ein Fall im April 2026. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder setzte gegen den Rapper Capital Bra ein Zwangsgeld von 250.000 Euro fest, weil er in Livestreams an unerlaubten Angeboten teilnahm und dafür warb. Zugestellt wurde der Bescheid bei einem Konzert in Wiesbaden, mit Unterstützung der Polizei. Entscheidend für andere Fälle ist die Einstufung der Behörde: Schon das Zeigen der eigenen Teilnahme gilt als Werbung, nicht erst der bezahlte Beitrag.

Warum Verstöße trotzdem selten Folgen haben

Die Zahl der Verfahren steht in keinem Verhältnis zur Menge der Beiträge. Aufsicht funktioniert reaktiv, sie braucht Hinweise, Prüfung und ein zustellbares Gegenüber. Verlegt ein Konto seinen Sitz ins Ausland, bleibt die Reichweite in Deutschland dieselbe, während die Durchsetzung an Landesgrenzen hängen bleibt.

Dazu kommt die Wirkungsfrage. Ein Zwangsgeld soll Verhalten beenden, es ist keine Strafe für das Vergangene. Bleibt ein Adressat untätig, folgt die nächste Stufe, und bis dahin läuft das Geschäft weiter. Aufsicht setzt in diesem Umfeld vor allem Signale, Vollzug braucht deutlich länger.

Woran Sie bezahlte Beiträge trotzdem erkennen

Für Nutzer bleibt die Einschätzung damit Eigenleistung. Fünf Hinweise helfen dabei, kommerzielle Absicht auch ohne Kennzeichnung einzuordnen:

  • Rabattcodes und Tracking-Links – eigene Codes oder lange Linkanhänge dienen der Abrechnung und belegen eine Geschäftsbeziehung.
  • Fehlende kritische Distanz – werden ausschließlich Vorteile genannt, fehlt der Vergleich mit Alternativen.
  • Wiederholte Nennung derselben Marke – eine Serie von Beiträgen zu einem Anbieter entsteht selten zufällig.
  • Handlungsaufforderung mit Frist – befristete Angebote stammen typischerweise aus einer Kampagnenplanung.
  • Englische Kürzel statt klarer Worte – Hinweise wie „ad“ am Textende gelten vielen Gerichten als nicht ausreichend deutlich.

Die Rechtslage ist damit klarer, als der Blick in den eigenen Feed vermuten lässt. Was fehlt, ist nicht die Norm, sondern die flächendeckende Kontrolle – und die wird es bei diesen Mengen auch künftig nicht geben. Bis dahin bleibt die Kennzeichnung eine Frage der Selbstverpflichtung, durchsetzbar nur in Einzelfällen.

Eintrag teilen
  • Teilen auf WhatsApp
  • Facebook Facebook Teilen auf Facebook
  • X-twitter X-twitter Teilen auf X
  • Whatsapp Whatsapp Teilen auf WhatsApp
  • Linkedin Linkedin Teilen auf LinkedIn
  • Mail Mail Per E-Mail teilen


Direkter Kontakt:

Bayreuther Tagblatt
Tunnelstraße 15
95448 Bayreuth

Die Redaktion
Telefon: +49 921 / 99 00 99 45
E-Mail: redaktion@bayreuther-tagblatt.de

Das Kunden- & Verkaufsmanagement
Telefon: +49 921 / 99 00 99 47
E-Mail:verkauf@bayreuther-tagblatt.de

Die Magazinredaktion
Telefon: +49 921 / 99 00 99 48
E-Mail: magazin@bayreuther-tagblatt.de

Die Webseite des Bayreuther Tagblatt Schreiben Sie ein Email an das Bayreuther Tagblatt Hier finden Sie das Bayreuther Tagblatt bei LinkedIn

Der Facebook-Kanal des Bayreuther Tagblatt Der Instagram-Kanal des Bayreuther Tagblatt Der Tiktok-Kanal des Bayreuther Tagblatt Der X-Kanal des Bayreuther Tagblatt

Der Whatsapp-Kanal des Bayreuther Tagblatt Abonnieren Sie den Newsletter des Bayreuther Tagblatt Abonnieren Sie den RSS-Feed des Bayreuther Tagblatt

Unser bt-Newsletter

bt-Newsletter bestellen

bt-Newsletter abbestellen

Über uns:
  • Entstehung des bt
  • Das bt-Team
  • Das inhaltliche bt-Konzept
  • Das Bayreuther Tagblatt ist „Unternehmen der Zukunft“
  • Hohe Auszeichnung für das bt: „Arbeitgeber der Zukunft“
  • Bayreuther Tagblatt gewinnt renommierten Service-Preis
10 Gründe, warum Werbung beim bt Print und Radio schlägt:
bt Logo vor Zeitung und Radio ©erstellt mit KI
So viel Reichweite hat das bt:Das sind unsere bt-Kanäle ©bt
So macht das bt Sie sichtbar:
Leuchtturm-Marketing mit dem bt:
Leuchtturm-Marketing in Bayreuth mit dem Bayreuther Tagblatt
Unsere Partner:
Hier geht es zu Oberfranken Offensiv e.V.Hier geht es zu www.electricpulse.dewagnermuseum.debayerische-medienakademien.de
© Copyright - 2020 Bayreuther Tagblatt
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu Youtube
  • Link zu X
  • Link zu Rss dieser Seite
  • Link zu Mail
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheitserklärung
  • Nutzungsbedingungen
  • Wir über uns
Link to: Wildwechsel-Gefahr: Polizei Oberfranken warnt Autofahrer Link to: Wildwechsel-Gefahr: Polizei Oberfranken warnt Autofahrer Wildwechsel-Gefahr: Polizei Oberfranken warnt AutofahrerEine Motorradfahrerin stieß mit einem Reh zusammen. Symbolbild: PixabaySymbolbild: Pixabay Link to: Nos vemos, Señor Taco: Mexikanisches Restaurant schließt Link to: Nos vemos, Señor Taco: Mexikanisches Restaurant schließt Sedat Esen Señor Taco ©bt-RedaktionSedat Esen Señor Taco ©bt-RedaktionNos vemos, Señor Taco: Mexikanisches Restaurant schließt
Nach oben scrollen
Barrierefreiheits-Anpassungen
Wie lange möchten Sie die Barrierefreiheits-Symbolleiste ausblenden?
Symbolleiste-Ausblenddauer
Wählen Sie Ihr Barrierefreiheitsprofil
Sehbehinderten-Modus
Verbessert die visuellen Elemente der Website
Anfallssicheres Profil
Entfernt Blitze und reduziert Farben
ADHD-freundlicher Modus
Fokussiertes Browsing, ablenkungsfrei
Blinden-Modus
Reduziert Ablenkungen, verbessert den Fokus
Epilepsie-sicherer Modus
Dämpft Farben und stoppt Blinken
Inhaltsmodule
Schriftgröße

Standard

Zeilenhöhe

Standard

Farbmodule
Orientierungsmodule