Zuletzt aktualisiert am

Lärmschutz

Lärmschutz in Bayreuth – Darauf gilt es bei Haus- und Gartenarbeiten zu achten

Viele Bayreuther zieht es aktuell zu Haus- und Gartenarbeit ins Freie – doch das kann oft mit Lärmbelästigung für den Nachbarn verbunden sein. Diese Regeln gilt es zu beachten.

Des einen Freud, des anderen Leid: Mit Beginn der warmen Jahreszeit zieht es viele Bayreuther zu Haus- und Gartenarbeiten ins Freie. Derartige Aktivitäten können mit einer erheblichen Lärmbelästigung für die Nachbarschaft verbunden sein. Die Stadt macht daher auf die städtische Lärmbekämpfungsverordnung aufmerksam.

Stadt Bayreuth weist auf Lärmschutz hin

Die Lärmbekämpfungsverordung der Stadt Bayreuth erlaubt lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten nur zu bestimmten Zeiten, nämlich montags bis freitags von 7 bis 12 Uhr und 14 bis 20 Uhr sowie samstags von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.

Unter ruhestörenden Arbeiten in Haus und Garten sind alle mit Lärm verbundenen Arbeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Ruhe der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit zu stören, wie beispielsweise die Benutzung von Rasenmähern, führt die Stadt Bayreuth aus. Hierzu zählen aber auch Bau- oder Renovierungsarbeiten, wie das Abschlagen von Fliesen, Bohren und Hämmern, Sägen und Hacken von Holz oder Schneiden von Platten. Ausgenommen sind länger andauernde Arbeiten, die von ihrer Art und ihrem Umfang her von darauf spezialisierten Gewerbebetrieben ausgeführt werden und die eine längere Unterbrechung nicht zulassen.

Lärmintensive Arbeiten nur zu bestimmten Zeiten

Freischneider (Motorsensen), Graskantenschneider, Laubbläser oder Laubsammler dürfen ebenfalls nur zu festgelegten Zeiten montags bis samstags von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Für Musikinstrumente, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte gilt: Ihr Gebrauch darf in Häusern und Wohnungen sowie in Kraftfahrzeugen nicht zu einer vermeidbaren Lärmquelle werden, die die Nachbarschaft belästigt.

Die Lärmbekämpfungsverordnung der Stadt Bayreuth steht auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Rathaus, Bürgerservice > Online-Dienste“ zur Verfügung.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

 Magazin