Wählen im Wahllokal
Auf den Wahlbenachrichtigungen, die Wahlberechtigte mit der Post bekommen haben, steht der Wahlbezirk und der Wahlraum, in dem gewählt werden kann. Wählerinnen und Wähler können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dem sie im Wählerverzeichnis stehen.
Zur Wahl sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Die Wahlbenachrichtigung
- und der Personalausweis oder Reisepass.
Den Stimmzettel erhalten Wählerinnen und Wähler bei Betreten des Wahlraums.
Erst- und Zweitstimme
Jede Wählerin, jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. Auf dem Stimmzettel stehen jeweils unter fortlaufender Nummer die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten der zugelassenen Kreiswahlvorschläge mit Angabe ihrer Partei (Erststimme). Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis erhält, kommt als direkt gewählter Wahlkreisabgeordneter in den Bundestag.
Über die Zweitstimme ergeben sich die Sitzverteilung an die Parteien im Bundestag. Dabei entspricht der Anteil der Sitze dem Anteil der Zweitstimmen, die eine Partei erhalten hat. Das gilt aber nur, wenn eine Partie mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten hat.
Wählen per Briefwahl
Bei den jüngsten Wahlen ist der Anteil der Briefwähler auch in der Stadt Bayreuth immer größer geworden. Das Wahlamt der Stadt rechnet bei der am 23. Februar anstehenden Bundestagswahl mit 30.000 bis 35.000 Briefwählern. Daher wurde im
Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, ein Briefwahlbüro eingerichtet, das seit Donnerstag, den 6. Februar, geöffnet ist.
Dort können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen und auch gleich vor Ort in Wahlkabinen wählen, nachdem am 5. Februar die frisch gedruckten Stimmzettel für die Bundestagswahl eingetroffen sind. Das Briefwahlbüro befindet sich in den hierfür umfunktionierten Räumen 123 bis 126 im 1. Obergeschoss des Neuen Rathauses. Es ist von Montag bis Freitag durchgängig von 7.30 Uhr bis 18 Uhr sowie am Freitag, 21. Februar, von 7.30 Uhr bis 15 Uhr, geöffnet.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, also am 23. Februar, bis 18 Uhr an der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingehen. Selbstverständlich kann der Brief auch abgegeben werden und muss nicht mit der Post verschickt werden.