“Es ist alles mein Fehler”: So hat die Frau die mutmaßliche Vergewaltigung in Bayreuth erlebt

Am Dienstag (8.12.2020) wurde der Vergewaltigung-Prozess am Landgericht Bayreuth fortgesetzt. Unter anderem wurde das erste Video von der ersten polizeilichen Vernehmung gezeigt. 

“Ich habe nur Schreie gehört”: So wurde die Frau aus der Wohnung gerettet – Vergewaltigungsprozess geht weiter

Wegen Vergewaltigung muss sich der Betreiber einer Shisha-Bar in Bayreuth seit Mittwoch (18.11.2020) vor dem Landgericht Bayreuth verantworten. Am Mittwoch (24.11.2020) wurde der Prozess fortgesetzt. 

Mann wegen Vergewaltigung vor dem Bayreuther Landgericht: Das sagt das Opfer

Wegen Vergewaltigung muss sich der Betreiber einer Shisha-Bar in Bayreuth seit Mittwoch (18.11.2020) vor dem Landgericht Bayreuth verantworten. Am Dienstag (24.11.2020) wird der Prozess fortgesetzt. 

Prozess in Bayreuth wegen Vergewaltigung: Shisha-Bar-Betreiber bestreitet Vorwürfe

Der Betreiber einer Shisha-Bar in Bayreuth muss sich ab Mittwoch (18.11.2020) vor dem Landgericht Bayreuth verantworten. Er steht unter dem Verdacht, eine Frau vergewaltigt zu haben.

Eigene Freundin vergewaltigt: Fortsetzung vor dem Bayreuther Landgericht

Wegen Bedrohung, Körperverletzung und Vergewaltigung muss sich seit 25.8.2020 ein Mann vor dem Bayreuther Landgericht verantworten. Heute (8.9.2020) wird der Prozess fortgesetzt.

Bayreuther AfD-Stadträte klagen gegen Stadtrat – und haben recht bekommen

Die Bayreuther AfD-Stadträte haben am Verwaltungsgericht gegen den Beschluss des Stadtrats geklagt, sie aus Ausschüssen und Gremien auszuschließen. Jetzt bekamen sie teilweise recht.

Verwaltungsgericht Bayreuth erlaubt rechtsextremen Marsch

Am Samstag (15.2.2020) will die Partei „Der III. Weg“ mit Fackeln durch Bamberg marschieren. Da die Partei vom Verfassungsschutz als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuft wurde, hatte die Stadt diesen Fackelzug verboten. Am Freitag (14.2.2020) hat nun das Landgericht Bayreuth entschieden, dass die Stadt dies nicht könne. 

Update (Freitag, 14.2.2020, 13:33 Uhr): Der III. Weg darf durch Bamberg ziehen

Bamberg kann den Marsch der Partei “Der III. Weg” nicht verbieten. Das hat das Landgericht Bayreuth am Freitag (14.2.2020) in einem Eilverfahren entschieden. Der Grund dafür liegt in der Versammlungsfreiheit. Der Marsch am Samstag soll der Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg gedenken. Die Stadt Bamberg genehmigte den Marsch nun unter Auflagen. Demnach dürfen die Teilnehmer weder Fackeln noch Trommeln mit sich führen und einsetzen.

An die Bombardierung Dresdens erinnern

Mit dem Fackelmarsch möchte die Partei „Der III. Weg“ an die Bombardierung Dresdens im Zweiten Weltkrieg erinnern. Die Stadt Bamberg sieht durch das brisante Thema und den Hintergrund der Veranstaltung die öffentliche Sicherheit in Gefahr. 

Gegendemo und Demokratiefest

Am Samstag finden in Bamberg viele weitere Veranstaltungen statt. Unter anderem hat der Bund der Antifaschisten eine Demonstration angekündigt. Zudem ist ein Demokratiefest geplant. Die Polizei Oberfranken hat aus diesem Grund angekündigt, „umfangreiche Verkehrsmaßnahmen“ durchzuführen. So möchten die Beamten den reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen gewährleisten.

Landgericht Bayreuth mit Graffiti beschmiert

Unbekannte haben in der Nacht auf Freitag (14.2.2020) den Justizpalast Bayreuth beschmiert. Dabei schrieben die Täter “Justiz und Nazis Hand in Hand #Bamberg” mit schwarzer Farbe an die Hausfassade. Am Freitag erlaubte das Verwaltungsgericht Bayreuth den Aufmarsch der rechtsextremen und als verfassungsfeindlich eingestuften Partei “Der III. Weg” in Bamberg. Die Schmierereien beziehen sich klar auf den Fall.

Polizei sucht Zeugen

Die Täter besprühten das Justizgebäude in der Wilhelminenstraße zwischen Donnerstag (13.2.20), 18.15 Uhr und Freitag (14.2.20), 5 Uhr mit schwarzer Farbe. Anschließend flüchteten die Unbekannten. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 3.000 Euro. Die Kripo Bayreuth sucht Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können.

Unbekannte beschmierten die Fassade des Landgerichts Bayreuth. Foto: Katharina Adler

Das Verwaltungsgericht Bayreuth erlaubt einen rechtsextremen Marsch.

Bayreutherin soll Freund zum Oralsex gezwungen haben

Eine 22-jährige Bayreutherin stand am Dienstag (4. Februar 2020) vor dem Landgericht in Bayreuth. Sie soll ihren Freund zum Oralsex gezwungen haben. Vor Gericht haben beide geschwiegen. Grund dafür war eine Verlobung von der Angeklagten und dem mutmaßlichen Opfer.

Erst vergangene Woche hat eine Frau wegen einer kurz zuvor geschlossenen Verlobung nicht gegen ihren Lebensgefährten ausgesagt. Einst hatte sie ihn wegen körperlicher Misshandlungen angezeigt.

Die Anklage am Bayreuther Gericht

Der Staatsanwalt verlas die Anklageschrift: Die 22-Jährige soll zuerst mit Fäusten den ganzen Körper ihres Lebensgefährten bearbeitet haben, weil er keinen Sex mit ihr haben wollte. Sie wollte dennoch Sex, zog dem Opfer die Boxershorts runter, “rieb seinen Penis und nahm diesen gegen den Willen des Geschädigten in den Mund.”

Ihr Freund wollte dies nicht, woraufhin die Angeklagte ihm die Kehle fest zudrückte und versuchte den Oralverkehr weiter auszuüben. Der Staatsanwalt wirft der 22-Jährigen deshalb sexuelle Nötigung vor.

Bayreuth: Schweigen vor Gericht

Doch vor Gericht schweigt die Angeklagte: während der gesamten Verhandlung. Damit sind Richter und Staatsanwalt auf die Aussagen des mutmaßlichen Opfers angewiesen. Der 33-Jährige, der Opfer der sexuellen Nötigung gewesen sein soll, kam in Fußfesseln in den Gerichtssaal. Er sitzt aktuell in Untersuchungshaft.

“Ich bin der erste Gefangene 2020 in Bayreuth”, sagte der 33-Jährige. Außerdem ist er seit Ende Januar mit der Angeklagten verlobt. “Das Verlöbnis war hier im Gericht”, sagte der Anwalt des mutmaßlichen Opfers, der als Zeugenbeistand anwesend war.

Doch Richter Götz bohrte nach. Denn er wusste aus einer vergangenen Verhandlung, dass die frisch Verlobten schonmal verlobt waren, diese Verbindung aber wieder getrennt hatten. Das sei auf die Drogensucht des 33-Jährigen zurückzuführen, erläuterte der Zeugenbeistand.

Verlobter und mutmaßliches Opfer schweigt

Doch seitdem die Tochter der Angeklagten und des mutmaßlichen Opfers im November geboren wurde, habe sich der 33-Jährige verändert: “Mein größtes Wunder ist meine Tochter.” “Bei der aktuellen Tat hat das ja keine große Rolle gespielt”, konterte der Staatsanwalt.

Dennoch steht die Verlobung, weshalb Richter Götz den mutmaßlich Geschädigten auf sein Zeugnisverweigerungsrecht aufmerksam macht. Der Zeugenbeistand erklärt, dass der 33-Jährige von diesem Recht Gebrauch macht.

Einstellen oder Freispruch?

Richter Götz erkannte, dass die Beweisaufnahme damit schwierig wird: “Es gibt keine Zeugen.” Und die Aussage des mutmaßlichen Opfers bei der Polizei könne er wegen des Zeugnisverweigerungsrechts auch nicht in die Verhandlung einfließen lassen.

Dazu erklärte der Anwalt der Angeklagten, dass der 33-Jährige nie wollte, dass die Sache strafrechtlich verfolgt wird. Das habe er am Tag nach der Anzeige telefonisch erklärt. Außerdem habe es nach dem Beschluss der vergangenen Verhandlung einen Opfer-Täter-Ausgleich mit einem Zeugenbeistand gegeben.

Urteil in Bayreuth

Richter Götz schlug deshalb vor, das Verfahren einzustellen. Doch der Staatsanwalt konnte das nicht machen, “da hier ein Verbrechen angeklagt ist”. Doch in seinem Schlussplädoyer forderte er einen Freispruch für die 22-Jährige. “Wir sind nicht da, um Vermutungen anzustellen, was sich dort ereignet hat”, begründete er seine Forderung.

Dem folgte dann auch Richter Götz: Freispruch und die Kosten gehen an die Staatskasse. “Wenn das Opfer von seinem Recht Gebrauch macht, kann man nix machen”, resümierte er die Verhandlung. “Ich kann nur hoffen, dass sie das im Griff haben und die Kinder nicht darunter leiden”, mahnte er noch die 22-Jährige. “Ansonsten sehe ich die Gefahr, dass wir uns hier wiedersehen. Das will ich uns ersparen.”

Mann soll Lebensgefährtin monatelang misshandelt haben – vor Gericht sind sie verlobt

Laut Anklage des Staatsanwaltes soll ein Mann aus dem Landkreis Bayreuth seine Lebensgefährtin insgesamt neun Mal körperlich misshandelt haben. In zwei Fällen soll er sie sogar mit einen Wischmob oder Stuhl geschlagen haben. Die Lebensgefährtin hat den Mann im Februar 2019 verlassen, ist ausgezogen und hat ihn angezeigt. Heute (30. Januar 2020) ist sie mit dem Angeklagten verlobt.

In dieser Woche landete ebenfalls eine Beziehung – oder ehemalige Beziehung – vor Gericht. Der Angeklagte soll seine Exfreundin mit Nacktfotos erpresst haben.

Beteiligte machen keine Angaben vor Gericht

Der Angeklagte sagte kein Wort während der Verhandlung. Sein Anwalt erklärte, dass sein Mandant seit dem 27. Januar 2020 mit der mutmaßlich Geschädigten verlobt ist. Seine alte Ehe wurde am 21. Januar 2020 geschieden, deshalb fand die Verlobung am vergangenen Montag statt.

Diese Verlobung hatte vor Gericht bereits Auswirkungen: Die mutmaßlich Geschädigte und wohl einzige Zeugin der angeklagten Gewalttaten durfte sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen – und das tat sie auch. Lediglich auf die Nachfragen zur Verlobung antwortete sie: “Wir haben uns ausgesprochen und versöhnt. Beide Seiten haben Fehler gemacht.“  Außerdem würden die Kinder Mama und Papa brauchen. Zu den Vorwürfen aus der Anklage machte sie keine Angaben.

Angeklagte Körperverletzung in Bayreuth

Dabei hatte sie bei ihrer Anzeige ihrem jetzigen Verlobten einiges vorgeworfen. Er soll sie beispielsweise mit der Hand ins Gesicht geschlagen oder mit der Hand aufs Ohr geschlagen haben, wodurch sie ein Loch im Trommelfell erlitt. Weiter soll sie mit einem Plastikkorb oder einer Grillzange geschlagen worden sein.

Bei einem weiteren Vorfall soll sie am Hals gegen einen Kleiderschrank gedrückt worden und anschließend mit einem WIschmob geschlagen worden sein. Die Geschädigte schwieg zu all diesen Vorwürfen. Sie sei damals ins Frauenhaus gegangen, wo sie zu einer Anzeige gedrängt worden sein soll.

Ein Zeuge, der Gast in dem Restaurant des Angeklagten war, war geladen. Er konnte sich nicht wirklich erinnern. “Ob sie geschlagen oder gestreichelt wurde, weiß ich nicht.” Die Frau sei danach nur mit einer roten Wange an seinen Tisch gekommen. Auf seine Nachfrage antwortete sie, dass es warm vom Arbeiten sei. Außerdem habe sie ihm mal “blaue Flecke am Oberarm gezeigt”. Mehr weiß er darüber allerdings nicht.

Das Ende des Verfahrens in Bayreuth

Dann wurde es zwischenzeitlich laut im Gerichtssaal, denn der Rechtsanwalt warf dem Staatsanwalt vor, dem Zeugen Aussagen in den Mund zu legen. Richter Gebhardt konnte das jedoch schnell erledigen. Alle Beteiligten wussten, “dass es zu einer Verurteilung nicht reichen wird”, sagte Richter Gebhardt.

„Ich kann es persönlich nicht nachvollziehen, aber der Sachstand ist halt so. Es ist eine Sache zwischen zwei Personen, deshalb gibt es das Zeugnisverweigerungsrecht ja auch. Und dann muss ich das akzeptieren”, erläuterte der Richter weiter. Er schlug daraufhin vor, das Verfahren einzustellen. Dem stimmten die Beteiligten zu. Die Kosten fallen der nach Angaben des Richters der Staatskasse zur Last.