Keine Leistung ohne Gegenleistung!

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer Wohnungssuche schon einmal etwas von „Pishing“ gehört. Pishing bedeutet, dass sich jemand im Internet persönliche Daten eines Dritten besorgt, z.B. Passwörter, Kreditkartennummern und auch ganze Webseiten, wie z.B. die von Immobilienmaklern.

Wohnungsqualität sucht Mieterqualität (oder umgekehrt)

Wohnungsqualität sucht Mieterqualität. Unser Immobilien-Experte Hans Werner Gloßner erklärt, was es mit dieser gewagten These auf sich hat.

Die drei Gesichter des Mieters

Ein Mieter hat immer drei Gesichter. Unser Kolumnist Hans Werner Gloßner erklärt sie.

Die Feuchtigkeit im Keller beim Hauskauf

Endlich sind Sie fündig geworden, Sie haben Ihr Traumhaus nach langer Suche entdeckt und jetzt steht die erste Besichtigung mit dem Verkäufer oder Makler an.

Fotos bei der Wohnungsübergabe

Ein Vermieter, der nur gelegentlich einen Mieterwechsel zu dokumentieren hat, wird sicherlich sehr gerne wissen, wie das die Profis praktizieren.

Kein Versicherungsschutz bei undichten Fugen

Bei einer Wohnungsbesichtigung ist mir aufgefallen, dass die Fugen zwischen der Duschwanne und der angrenzenden Wand undicht waren.

Woran einen guten Mieter erkennen?

Aus der Sicht des Vermieters. Die Wohnung oder das Haus sollen neu vermietet werden. Vorab eine neuere Erfahrung: Die Mieter sollten sich um eine Wohnung wie um eine Arbeitsstelle bewerben, denn je mehr man von sich preisgibt, umso eher wird ein Vermieter Vertrauen gewinnen.

Die Wohnungs-Schlüssel im Mietverhältnis

Zunächst einmal hat ein Mieter einen Anspruch auf Übergabe so vieler Schlüssel, wie es Bewohner in der Mieteinheit gibt.

Die Duftnote des Mieters bei Auszug: Wissenswertes für Vermieter und Mieter

Sie sind Vermieter und Ihr Mieter hat gekündigt. Jetzt sind Sie wieder gefordert, denn es gilt, das alte Mietverhältnis abzuwickeln und einen neuen Mieter zu finden. Doch wie am besten systematisch vorgehen?

Muss ich als Vermieter eine Untervermietung gestatten?

In der Volksmeinung gibt es weit verbreitet Unwissen, über das ich heute aufklären möchte. Der Anlass dazu gibt mir ein Urteil, welches das Landgericht Berlin (AZ 64T 49/220), das folgende Vorgeschichte hat.