Zuletzt aktualisiert am

Kulmbach

Monstertruck-Show in Kulmbach untersagt – Gericht bestätigt Verbot

Keine Monstertruck-Show in Kulmbach: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat das Verbot der Stadt bestätigt. Die Sicherheit der Zuschauer sei nicht gewährleistet.

Brüllende Motoren, fliegende Autos und qualmende Reifen: Wer eine Monstertruck-Show besucht, erwartet Adrenalin pur. Riesige Trucks mit überdimensionalen Reifen donnern über die Arena und zermalmen Autowracks. Auch auf einem Parkplatz im Kulmbacher Gewerbegebiet Seidenhof hätten solche Shows Anfang Juni über die Bühne gehen sollen. Doch dazu wird es nun nicht kommen.

Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung der Stadt Kulmbach

Die Stadt Kulmbach hatte bereits am 28. Mai die notwendige Genehmigung für die Veranstaltungen am 1. und 8. Juni aus „verschiedenen sicherheitsrechtlichen Gründen“ verweigert. Die Veranstalter wollten diese Entscheidung nicht hinnehmen und wandten sich im Eilverfahren an das Verwaltungsgericht Bayreuth. Dieses bestätigte nun die Einschätzung der Stadt: Die Sicherheit der Besucher sei nicht ausreichend gewährleistet.

Lesen Sie auch: Sensation im Hammerwurf: Der erste Deutsche seit 18 Jahren, der über 80 Meter geworfen hat, ist ein Kulmbacher.

Gericht: Sicherheitskonzept lückenhaft

Nach Ansicht der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts konnte der Veranstalter kein überzeugendes Sicherheitskonzept vorlegen. Die eingereichten Unterlagen seien lückenhaft und teils widersprüchlich gewesen. „Konkrete Gefahren für Leben und Gesundheit der Besucher konnten damit nicht hinreichend ausgeschlossen werden“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Stadt Kulmbach im Recht

Eine Genehmigung unter Auflagen kam laut Gericht ebenfalls nicht in Betracht. Dass der Veranstalter bereits im Jahr 2021 eine vergleichbare Show in Kulmbach durchgeführt hatte, spiele keine Rolle. Die Stadt sei berechtigt, die Veranstaltung neu zu bewerten und dabei strengere Anforderungen an die Sicherheit zu stellen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth ist noch nicht rechtskräftig. Die Veranstalter können Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Hätte man das nicht vorher klären können? „Dies war den Veranstaltern im Vorfeld seitens der städtischen Verwaltungsmitarbeiter trotz wiederholter mündlicher und schriftlicher Bemühungen nicht vermittelbar gewesen“, heißt es in einer Erklärung aus dem Kulmbacher Rathaus.

Das Verwaltungsgericht Bayreuth bescheinigte letztlich, dass die Stadt Kulmbach „gehalten war, unter Beachtung des Gebots der effektiven Gefahrenabwehr eine Untersagung der Veranstaltung auszusprechen.“