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Corona-Pandemie

15-Kilometer-Regel gilt für Landkreis Bayreuth: Das gilt nun

Weil der Landkreis Bayreuth die 7-Tage-Inzidenz von 200 überschritten hat, gilt nun die 15-Kilometer-Regel. Das ist im Kreis zu beachten.

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Bayreuth liegt derzeit über 200, teilt das Bayreuther Landratsamt am heutigen Dienstag (12. Januar 2021) mit. Damit gilt die 15-Kilometer-Regel nun für den Landkreis.

15-Kilometer-Regel im Landkreis Bayreuth

Aus diesem Grund schränkt sich der Bewegungsradius für Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger wegen der neuen Infektionsschutzverordnung ein – heißt: Sie dürfen für touristische Tagesausflüge den Umkreis von 15 Kilometern um ihre Wohnortgemeinde nicht mehr überschreiten, beschreibt das Landratsamt Bayreuth.

Damit folgt der Landkreis Bayreuth nicht nur dem Infektionsschutzgesetz (kurz: lfSG), sondern auch der 11. Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BaylfSMV), die solch eine Einschränkung zwingend vorgibt.

So lange gilt die 15-Kilometer-Grenze für den Kreis Bayreuth

Die 15-Kilometer-Regelung wird erst dann wieder aufgehoben, wenn die Inzidenz mindestens sieben Tage in Folge unter der 200er-Marke liegt, beschreibt das Bayreuther Landratsamt.

Anders sieht es für die Stadt Bayreuth aus: Zwar wurde eine Inzidenz von über 200 gemeldet, allerdings gilt hier (Stand: 12.01.2021, 12:30 Uhr) noch keine 15-Kilometer-Regel. Das ist der Grund.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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