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Zuletzt aktualisiert am 26. Januar 2021 | 18:51

Corona-Regeln

15-Kilometer-Regel in Bayern außer Kraft gesetzt: Das bedeutet der Gerichtsbeschluss für den Landkreis Bayreuth

15-Kilometer-Regel in Bayern gekippt. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nach einem Eilantrag eines Passauers entschieden. So reagiert die Stadt Bayreuth.

Angeklagt wegen versuchten Mordes und einem illegalem Autorennen, der Prozess läuft. Symbolbild: pixabay
Angeklagt wegen versuchten Mordes und einem illegalem Autorennen, der Prozess läuft. Symbolbild: pixabay

Mit Beschluss vom heutigen Tag (26. Januar 2021) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner von sogenannten Hotspots (ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200) außer Kraft gesetzt. Heißt: Die 15-Kilometer-Regel gilt für Bürger derartiger Hotspots nicht mehr.

Das bedeutet der Verwaltungsgerichtsbeschluss für den Landkreis Bayreuth

Der Landkreis Bayreuth befindet sich schon seit dem 21. Januar unter dem Inzidenzwert von 200 und wäre auch ohne das Urteil aus München auf eine Befreiung von der 15-Kilometer- Regel zugesteuert.
Die Entscheidung des Senats gilt allgemein und ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, wie das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt machte.

Erstmeldung: 15-Kilometer-Regel in Bayern gekippt

In einem Beschluss vom heutigen Tag hat das Gericht das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner von sogenannten Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit einem Eilantrag eines Antragstellers aus Passau stattgegeben.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass „das Verbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometer um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar.“

Die textliche Festlegung eines 15-km-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug, heißt es in dem Urteil. Auf die vom Antragsteller aufgeworfene Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kam es deswegen im Eilverfahren nicht mehr an. Die Entscheidung des Senats gilt allgemein und ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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