2331 Kinderpornos bei Bayreuther Student gefunden – nun stand er vor Gericht
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Vor dem Amtsgericht in Bayreuth musste sich ein 24-jähriger Student verantworten. Ihm wurde vorgeworfen im Besitz von 2331 kinderpornografischen Schriften gewesen zu sein. Diese wurden bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sichergestellt.
Kinderpornos bei Bayreuther Student gefunden
1020 pornografische Bilddateien zeigen nach den Ausführungen der Staatsanwältin sexuelle Handlungen von Erwachsenen an oder vor Mädchen und Jungen, die noch keine 14 Jahre alt sind. Vaginaler, analer oder oraler Geschlechtsverkehr sollen auf den Bilddateien zu sehen sein. Außerdem sollen diese Dateien Material beinhalten, wie Kinder sexuelle Handlungen mit oder vor anderen Kindern unter 14 Jahren vollziehen.
Bei 1311 weiteren Bildern seien beispielsweise Dinge wie Masturbation oder aufreizende Posen von Kindern zu sehen, trägt die Staatsanwältin in der Anklage vor.
Kinderpornos aus dem Darknet
Das Verfahren dauerte allerdings nicht lange. Der Angeklagte bekannte sich schuldig: „Ich gebe die Tat zu.“ Als Begründung gab er an, nach dem Abbrechen eines Studienganges antriebslos gewesen zu sein und sich anschließend mit dem Darknet auseinandergesetzt zu haben. Dort sei er an die Daten gelangt. Deshalb gestand er auch, die Dateien selbst heruntergeladen zu haben.
Weitere Zeugen waren deshalb nicht nötig, die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung, da der Angeklagte noch nicht vorbestraft war. Trotzdem verhängte sie eine Freiheitsstrafe, da die „Intensität der Handlungen“ auf den entsprechenden Dateien sehr hoch ist.
Urteil in Bayreuth
In seinem letzten Wort sagte der 24-Jährige Student: „Es ist mit bewusst, dass durch meine Handlungen Kinder sexuell missbraucht wurden.“ Er entschuldigte sich und gab auch an, dass seine Begründung diese Tat nicht entschuldige.
Richterin Breunig verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung. Bei dieser Anzahl und dem Material könne es ausschließlich eine Freiheitsstrafe geben. „Ich bin mir ganz sicher, dass sie nicht mehr straffällig werden“, begründete sie unter anderem die Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte 700 Euro an einen Verein zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.