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Corona-Regeln

2G-Chaos in Bayreuth: Geschäft verstößt gegen Corona-Regel

Die Drogeriekette Müller hat in einer ihrer Bayreuther Filialen gegen die bayerischen Corona-Verordnungen im Einzelhandel verstoßen. In dem Laden hätte die 2G-Regel greifen müssen.

Seit dem 08. Dezember 2021 greift in Bayern im Einzelhandel die 2G-Regel. Ausnahmen sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs, also Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte wie Bäckereien.

Für Geschäfte mit Mischsortiment gibt es je nach Bundesland eigene Regeln. Gemäß der “FAQ zur 2G-Regel im Einzelhandel”, die vom bayerischen Gesundheitsministerium herausgegeben werden, entfällt in Bayern die 2G-Regel bei solchen Läden nur dann, wenn über 90 Prozent der Verkaufsfläche von Produkten des täglichen Bedarfs eingenommen werden. Nach Angaben der Stadt verstieß ein Geschäft der Drogeriekette Müller in Bayreuth letzte Woche gegen diese Anordnung.

Kein 2G bei Müller in Bayreuth?

In der Müller-Filiale in der Bayreuther Fußgängerzone galt in der letzten Woche (13. bis 17. Dezember 2021) im ganzen Laden kein 2G – auch in der unteren Etage, in der sich die Spielwaren- und Multimedia-Abteilung befindet, brauchte man keinen Nachweis. Bis zum 17. Dezember 2021 allerdings zählten Spielwaren nicht zu den Produkten des täglichen Bedarfs. Vergangene Woche konnte keiner der Verantwortlichen hierfür eine endgültige Begründung liefern.

Mittlerweile herrscht Klarheit: Die Stadt Bayreuth bestätigte dem bt heute, am 21. Dezember 2021, dass bis zum 17. Dezember 2021 das Untergeschoss in dem Müller in der Fußgängerzone nur entsprechend der 2G-Regelung hätte betreten werden dürfen. Seitdem gebe es, wie sowohl die Stadt, als auch die Regierung von Oberfranken mitteilen, eine neue Verordnung des Bayerischen Gerichtshofs, nach der der Verkauf von Spielwaren dem täglichen Bedarf diene.

Was gilt jetzt bei Müller in Bayreuth?

Zuvor war die Müller-Filiale in der Fußgängerzone ohne 2G-Nachweis begehbar. Im Müller im Rotmain-Center galt für die obere Etage, in der sich dort die Spielwaren- und Multimedia-Abteilung befindet, die 2G-Regel. Jetzt kann man beide Läden ohne Nachweis betreten, in dem Laden in der Fußgängerzone ändert sich also nichts – nur, dass das Entfallen der 2G-Regel dort durch die neue Regelung jetzt rechtens ist.

Auf die Frage, ob der Verstoß geahndet wird, heißt es von der Stadt, dass sie in solchen Fällen auf Aufklärung, Beratung und Information setze, insbesondere bei “einer solch schwierigen Gemengelage mit kurzfristig sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen.”

Und was sagt Müller selbst?

Auf Nachfrage bei der Pressestelle von Müller wurde angegeben, dass die Vorgabe für Müller sei, man müsse mindestens 60 Prozent des Umsatzes aus Produkten der Grundversorgung erzielen. Maßgeblich sei hierfür der Jahresumsatz vom Jahr 2020.

Diese Regelung ist in den “Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung” auf der Website des Bundeslands Baden-Württemberg zu lesen – dem Bundesland, in dem die Drogeriekette ihren Hauptsitz hat. Eine Nachfrage, ob Müller explizit eine für Bayern gültige Regelung zitieren könnte, blieb unbeantwortet.