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Urteil

64-Jähriger nach Schwachkopf-Meme auf X verurteilt

in 64-jähriger Mann aus dem Landkreis Haßberge wurde am Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er auf der Plattform X (vormals Twitter) verfassungswidrige Inhalte verbreitet hatte. Der Fall hatte überregionale Aufmerksamkeit erregt – ursprünglich wegen eines satirischen Memes über Grünen-Politiker Robert Habeck. Doch im Fokus des Prozesses standen letztlich ganz andere Vorwürfe.

Hausdurchsuchung wegen Meme über Robert Habeck

Im November 2024 durchsuchten Ermittler die Wohnung des Mannes. Auslöser war ein von ihm geteilter Beitrag, der Bundesminister a.D. Robert Habeck in einem Meme als „Schwachkopf“ bezeichnete. Die Staatsanwaltschaft Bamberg beantragte daraufhin eine Durchsuchung, nachdem Habeck Strafantrag gestellt hatte. Die Aktion stieß auf mediale und gesellschaftliche Kritik – vor allem wegen der Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs.

Satire-Post bleibt ohne strafrechtliche Folgen

Die ursprüngliche Grundlage der Durchsuchung – das Habeck-Meme – spielte im eigentlichen Prozess keine Rolle mehr. Die Staatsanwaltschaft wertete den Post als Ehrverletzung im unteren Bereich und ließ den Vorwurf schließlich fallen. Vor Gericht ging es stattdessen um sechs andere Beiträge, die der Mann auf X geteilt hatte.

NS-Symbolik in geteilten Bildern führt zu Verurteilung

Vier der beanstandeten Beiträge bewertete das Gericht als strafbar. Der Angeklagte hatte unter anderem eine Fotomontage geteilt, auf der eine Frau mit dem Gesicht der Grünen-Politikerin Katharina Schulze den rechten Arm zum sogenannten „Hitler-Gruß“ erhob. Auch ein Porträt von Adolf Hitler zählte zu den verbreiteten Inhalten. Das Gericht wertete dies als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen – insgesamt 825 Euro.

Verteidigung spricht von Satire und fordert Freispruch

Der Verteidiger des Angeklagten, der frühere AfD-Politiker Marcus Pretzell, forderte Medienberichten zufolge Freispruch. Er argumentierte, die Grafiken seien als Satire zu verstehen und der Kontext ihrer Verbreitung nicht eindeutig nachvollziehbar. Der Angeklagte selbst schwieg während des gesamten Prozesses.

Richter: „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum“

Richter Patrick Keller betonte in seiner Urteilsbegründung, dass das Strafrecht klare Grenzen setze – auch im digitalen Raum. Einen satirischen oder kritischen Kontext der geteilten Grafiken habe das Gericht nicht erkennen können. Besonders bei der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole werde das Gesetz „streng angewendet“.

Befangenheitsantrag gegen Richter bleibt erfolglos

Während der Verhandlung kam es zu einer einstündigen Unterbrechung. Der Verteidiger hatte dem Richter vorgeworfen, die Pressefreiheit einschränken zu wollen, und stellte einen Befangenheitsantrag. Das Gericht wies diesen nach Prüfung zurück.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Ursprünglich war dem Mann per Strafbefehl eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen auferlegt worden. Der Einspruch führte zur öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig – eine Berufung oder Revision ist möglich.