Zuletzt aktualisiert am

Gericht

7-jähriges Mädchen im Landkreis Bayreuth sexuell missbraucht: 78-Jähriger vor Gericht

Am Landgericht Bayreuth wird seit Freitag, 11. März 2022, der sexuelle Missbrauch eines 7-jährigen Mädchens verhandelt. Ein 78-jähriger Mann sitzt auf der Anklagebank.

Am Landgericht Bayreuth startete am Freitag, 11. März 2022, um 9 Uhr ein Prozess über einen Fall des sexuellen Missbrauchs im Landkreis Bayreuth. Der 78-jährige Rainer K. soll im Kreis Bayreuth ein Grundschulkind missbraucht haben.

Rechtsanwalt Hilmar Lampert vertrat den Angeklagten vor Gericht und der vorsitzenden Richterin Dr. Andrea Deyerling sowie Staatsanwalt Roland Köhler.

Sexueller Missbrauch in Bayreuth vor Gericht

Staatsanwalt Köhler verlas zu Beginn der Sitzung die Anklageschrift. Rainer K., der im gleichen Wohnhaus wie das Opfer und dessen Mutter sowie Stiefvater gewohnt habe, werde beschuldigt, im Zeitraum von Dezember 2018 bis Mai 2020 fünf mal mit dem 2012 geborenen Mädchen gebadet zu haben. Dabei habe das Mädchen auch den Penis des Angeklagten berührt. Er habe sich dabei sexuell erregt.

In mindestens vier weiteren Fällen habe der Angeklagte im selben Zeitraum sein Opfer ganz oder teilweise entkleidet und es mit seinen Händen im Intimbereich berührt. In mindestens drei Fällen sei er dabei mit einem Finger in das Mädchen eingedrungen. In drei weiteren Fällen habe er sich auch entkleidet, seinen Penis an ihr gerieben und sei einmal leicht in sie eingedrungen. Teilweise habe er von diesen sexuellen Handlungen auch Videoaufnahmen von insgesamt 23 Minuten angefertigt, wirft der Staatsanwalt dem Angeklagten vor.

Außerdem habe Rainer K. 646 Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt besessen.

Sexueller Missbrauch: Während Mädchen Trickfilme schaute

Rainer K. gestand alle Vorwürfe. Er habe nach dem Einzug der Familie im August 2018 regelmäßig auf das Mädchen aufgepasst, Schularbeiten erledigt oder gemeinsam gegessen. Sie habe immer “Opa Rainer” zu ihm gesagt und ihn sehr gemocht. Die Familie und er hätten schnell ein gutes Verhältnis zueinander gehabt. Sie hatten sogar einen Wohnungsschlüssel für die Unterkunft des jeweils anderen, erklärt er dem Gericht.

Nach einer Weile habe der Angeklagte auch begonnen, mit dem Mädchen zu baden. Laut der Daten der Videoaufnahmen sei das erste Mal im Dezember 2018 gewesen. Nach und nach habe er sich auch selbst entkleidet, sein Geschlechtsteil ausgepackt und, während sie Trickfilme im Fernsehen angeschaut habe, seinen Penis an ihr gerieben. Rainer K. sagte, es gebe keine Entschuldigung für das, was er getan hat.

Kripo vernimmt missbrauchtes Mädchen

Aufmerksam wurde die Polizei, nachdem der Stiefvater Rainer K. angezeigt hatte, wie der Sachbearbeiter des Falls von der Polizei vor Gericht mitteilte. Aufgrund der Anzeige kam es zur Hausdurchsuchung im Juli 2020. Der Stiefvater habe während eines Krankenhausaufenthalts des Angeklagten auf dessen Computer kinderpornographische Inhalte gefunden. Wann Rainer K. das Mädchen zuletzt sexuell missbrauchte, ist unklar. Es sei aber mehrere Monate nach der Durchsuchung in seinem Haus noch einmal zu einem Fall gekommen.

Bei der polizeilichen Vernehmung des Mädchens, welches vor Gericht nicht aussagen wird, habe es sehr schüchtern und nervös gewirkt. Während der Vernehmung sprach das kleine Mädchen von einem Geheimnis. Nach mehrfachem Nachfragen habe das Mädchen verraten, dass sie zusammen mit Rainer K. gebadet habe. Weiterhin habe das Mädchen bestätigt, dass K. sie mit seinem Penis in ihrem Intimbereich berührt hatte. Besonders schlimm fand das Mädchen, dass Rainer K. in Handschellen abgeführt wurde.




Angeklagter war im Laufe seines Lebens nicht pädophil

Dr. Thomas Wenske von der forensischen Psychiatrie Erlangen sagte als Sachverständiger mit einem psychologischen Gutachten über den Angeklagten vor Gericht aus. Rainer K. hätte im Jahr 2019 seinen dritten Schlaganfall erlitten, seitdem sind seine kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt. Insbesondere die zeitliche Einordnung bestimmter Ereignisse falle ihm schwer.

Pädophil gewesen sei Rainer K. in seinem Erwachsenenleben nicht gewesen. Er sei erst vor etwa zehn Jahren, nachdem er sich einen Computer zugelegt hatte, auf einschlägige Materialien gestoßen und habe dann festgestellt, dass ihn solche Bilder sexuell stimulieren. Er habe diese Bilder etwa zwei Mal im Monat dazu benutzt, sich zu befriedigen. Zuvor habe er kein Interesse an solchen Darstellungen gehabt.

Ein Urteil ist am Freitag nicht gefallen. Die Hauptverhandlung wird am kommenden Donnerstag, 17. März, fortgesetzt.