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Abriss des „Weißen Schwanen“ in Thurnau: Denkmalnetz Bayern reicht Klage ein
Der geplante Abriss eines der ältesten Gebäude Thurnaus ist im November überraschend gestoppt worden. Nun unternimmt das Denkmalnetz Bayern einen weiteren Schritt und reicht Verbandsklage gegen die Abrisserlaubnis ein.
Rund um den ehemaligen Gasthof „Zum Weißen Schwanen“ in Thurnau gibt es eine neue Wendung: Das Denkmalnetz Bayern hat am 22. Dezember 2025 Verbandsklage gegen die Abrisserlaubnis der Regierung von Oberfranken eingereicht. Ziel ist es, den Abriss des Gebäudes aus dem Jahr 1654 in der Kulmbacher Straße 2 zu verhindern. Mehr zum Hintergrund lesen Sie unten im Artikel vom 17. November.
Denkmalnetz bemängelt Vorgehen
Bereits im November hatte sich das Denkmalnetz an die Oberste Denkmalschutzbehörde gewandt. Nun folgt der juristische Schritt. Die vom Denkmalnetz beauftragte Kanzlei Baumann hält die Abrissgenehmigung für formell rechtswidrig. Nach Auffassung des Denkmalnetz Bayern hätte für den Abriss im Zusammenhang mit dem Ausbau der Staatsstraße ein eigenes Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müssen.
Ein solches Planfeststellungsverfahren müsse eine Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Abwägung von Planungsalternativen einschließen. Dazu gehöre auch die sogenannte Nullvariante, also der Verzicht auf den Ausbau.
Artikel vom 17. November
Einst war es eines der ersten Gebäude Thurnaus, ein großer Gasthof „zum weißen Schwanen“, der am Ortseingang Reisende in Empfang nahm. Doch seit den Glanzzeiten des Hauses im 17. Jahrhundert ist viel passiert. Ein solches Haus zu bewahren und zu erhalten, ist aufwändig und kostspielig. Über die Jahrhunderte wurde der Zustand offensichtlich immer schlechter. Zuletzt war die Druckerei Waldhier dort. Nun steht das Haus heute an einer recht ungünstigen Stelle in der Kulmbacher Straße 2. Dort gibt es seit Jahren eine Engstelle, weil der Verkehr stetig zunimmt. Noch mehr Verkehr wird erwartet, wenn die Ortsumgehung Döllnitz fertig ist. Das Baudenkmal soll weichen, um die Lage für Fußgänger sicherer und für den Schwerlastverkehr bequemer zu machen.
Regierung von Oberfranken sagt: abreißen
Die Regierung von Oberfranken hat den Abriss bereits im Mai 2025 genehmigt. Eigentlich hätte heute der Abriss beginnen sollen. Begründet wurde die Entscheidung mit einem „sehr schlechten baulichen Zustand“ des Hauses und unverhältnismäßig hohen Sanierungskosten. Einzelne Gebäudeteile seien einsturzgefährdet, Dächer undicht und eine Sanierung würde sich eher als Rekonstruktion denn als Sicherung historischer Substanz erweisen, zumal in der Vergangenheit die historische Bausubstanz durch unsachgemäße Eingriffe bereits verändert wurde.
Denkmalnetz Bayern schlägt Alarm
Das Denkmalnetz Bayern reagiert mit einer scharfen Stellungnahme auf die Abrisspläne des Staatlichen Bauamtes Bayreuth und wirft der Regierung von Oberfranken fehlerhafte Beurteilungen vor. Hintergrund ist eine erneute Begehung vor wenigen Wochen. „Die aktuelle Dokumentation belegt die hohe Qualität und Erhaltungswürdigkeit des Gebäudes eindeutig“, heißt es im Statement. Neue Fotos aus dem Inneren des ehemaligen Gasthofes, die ein Bauforscher im Zuge der vorgeschriebenen Dokumentation angefertigt hat, zeigen demnach Details des Dachstuhls sowie selten erhaltene Bauelemente aus dem 17. Jahrhundert.
Denkmalschutz lehnt Abriss ab
Sowohl der Landesdenkmalrat als auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die Heimatpflege lehnen einen Abriss entschieden ab. Nach einem Ortstermin Ende September 2025 attestierte der Landesdenkmalrat dem Gebäude sogar einen „für das Alter guten technischen Zustand“ und betonte den hohen historischen Wert. Der ehemalige Gasthof markiere den historischen Eingang des Marktes Thurnau und präge das Ortsbild bis heute. „Ein Abbruch darf keinesfalls einen Präzedenzfall darstellen“, heißt es im offiziellen Beschluss.
Widerspruch gegen Genehmigung
Das Denkmalnetz Bayern hat sich inzwischen an die Oberste Denkmalschutzbehörde gewandt. Ziel ist, die Abrissgenehmigung der Regierung von Oberfranken aufzuheben. Grundlage dafür sind die nun vorliegenden Dokumentationsunterlagen, die die Denkmalwürdigkeit des Gebäudes unterstreichen.
Hintergrund: Streit um Sanierung und Straßenbau
Das Staatliche Bauamt Bayreuth hatte das Gebäude ursprünglich erworben, um Platz für den Ausbau der Staatsstraße 2689 zu schaffen. Obwohl das Haus Teil des denkmalgeschützten Ensembles „Ortskern Thurnau“ ist, wurde der Abriss genehmigt noch bevor ihm im Dezember 2024 zusätzlich die Einzeldenkmaleigenschaft zuerkannt wurde.












Die Onesto Tigers Bayreuth zeigen starke Comeback-Qualitäten und gewinnen nach einem frühen 0:2-Rückstand zuhause gegen den EV Füssen mit 4:2 (0:1 | 2:1 | 2:0). ©Dirk E. Ellmer
Symbolbild: Pixabay