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Asylverfahren

Abschiebung aus Bayreuth: Trotz mehrerer Versuche gescheitert – Gericht Begründet das Urteil

Ein Äthiopier wurde aus Bayreuth abgeschoben. Das Verwaltungsgericht hat seinen Antrag abgelehnt und begründet nun die Entscheidung – erneut.

Am 23. März 2021 wurde ein äthiopischer Asylbewerber aus Bayreuth in sein Heimatland abgeschoben. Nun erklärt das Bayreuther Verwaltungsgericht erneut, warum der Mann abgeschoben wurde.

Aus Bayreuth abgeschoben: Mehrere Asylanträge beantragt

Das Verwaltungsgericht Bayreuth erklärt zur den Hintergründen: “Der äthiopische Staatsbürger beantragte erstmals im Jahr 2014 in Schweden Asyl. Sein Antrag blieb dort wie seine Rechtsmittel in zwei Instanzen erfolglos. Anschließend reiste er weiter nach Deutschland, wo er erstmals 2016 Asyl beantragte. Diesen Antrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2017 ab. Seine hiergegen gerichtete Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolglos.”

Im April 2019 beantragte der Äthiopier erneut Asyl in Deutschland. Auch diesen Folgeantrag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Dezember 2019 ab. Seine hiergegen gerichtete Klage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth wurde mit Urteil vom 17. Dezember 2020 abgewiesen.

Bayreuth: Anträge teilweise vollständig unterschiedlich

Das Gericht hat in seinem Urteil insbesondere festgestellt, “dass der Kläger zur Begründung seines erneuten Asylantrages keinen schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vorgetragen hat. Vielmehr unterschied sich die Begründung für seinen dritten Asylantrag in weiten Teilen vollständig von den zuvor vorgetragenen Gründen.”

Auch zumindest ähnliche Versionen seiner Fluchtgeschichte wichen in zentralen Punkten voneinander ab. Angesichts dessen, dass der Kläger sowohl in Schweden als auch in Deutschland anwaltlich vertreten war und seine Fluchtgründe nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich vorgetragen hat, waren Übersetzungsfehler oder Missverständnisse auszuschließen, erörtert das Bayreuther Verwaltungsgericht. Auch seine Anhörung in der mehr als zweieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth konnte diese Ungereimtheiten nicht aufklären, heißt es.

Psychische Beeinträchtigung von Bayreuther Gericht ausgeschlossen

Das Gericht konnte auch ausschließen, dass die Widersprüche in den Angaben des Klägers auf etwaigen psychischen Beeinträchtigungen beruhten. “Auch die für den Kläger vorgelegten fachärztlichen Gutachten ergaben dafür keine genügenden Anhaltspunkte. Die darin attestierten psychischen Erkrankungen können zwar Grund dafür sein, dass der Kläger sein Verfolgungsschicksal nur bruchstückhaft oder teilweise widersprüchlich darstellen konnte. Sie erklären aber gerade nicht, weshalb er – trotz ärztlicher Behandlung – vollständig unterschiedliche Versionen seiner Fluchtgeschichte schilderte.”

Zudem ergaben sich aus dem zuletzt erstellten Gutachten auch deutliche Hinweise darauf, dass sich der Kläger erheblich kränker darstellte, als er eigentlich ist, teilt das Gericht mit. Im Hinblick auf die medizinische Versorgung in Äthiopien ergaben sich für das Gericht – auch unter Berücksichtigung der derzeitigen COVID19-Pandemie – keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Abschiebung nach Äthiopien nicht zulässig wäre.

Auch der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil vom 17. Dezember 2020 blieb beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ohne Erfolg. Er war damit seit dem 18. März 2021 zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, heißt es in einer Mitteilung des Bayreuther Verwaltungsgerichts.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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