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Heizen

Tipps zum Heizen mit festen Brennstoffen

Im Rathaus Bayreuth häufen sich mit Beginn der Heizperiode wieder die Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigungen. Das Amt für Umwelt- und Klimaschutz Bayreuth gibt deshalb Tipps zum Heizen mit festen Brennstoffen.

Wie jedes Jahr häufen sich mit Beginn der Heizperiode die Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigung im Rathaus Bayreuth.

Aus diesem Grund gibt das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth Tipps zum umweltgerechten Heizen in Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe.

Tipps zum Heizen mit festen Brennstoffen

Beim Verbrennen von lackierten, lasierten, mit Kunststoff beschichteten oder mit Schutzmitteln gegen Pilz- und Schädlingsbefall behandelten Hölzern sowie von Spanplatten werden akut giftige und krebserregende Stoffe wie Salzsäuredämpfe, Dioxine und Furane freigesetzt. Diese Materialien dürfen daher in den üblicherweise zum Heizen von Gebäuden verwendeten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nicht eingesetzt werden.

Das Verbrennen derartiger behandelten Hölzer führt nicht nur zu gesundheitlichen Schäden, sondern es führt auch zu eine erhebliche Belästigung für die Umgebung durch unangenehme Gerüche und Rauch. Lesen Sie auch: Trotz der steigenden Energiepreise ist der Gasverbrauch höher wie letztes Jahr. 

Folgende Brennstoffe dürfen zum beheizen verwendet werden

Zum Schutz der Umwelt dürfen übliche Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nur mit folgenden Brennstoffen beheizt werden: Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlebriketts, Steinkohlenkoks, Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks, Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf, Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlenbriketts, naturbelassene Holzstücke einschließlich Rinde beispielsweise in Form von Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig und Zapfen sowie Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder Holzpellets.

Die Feuerungsanlage muss nach den Angaben des Herstellers für den jeweiligen Brennstoff geeignet sein. Ihr Betrieb hat sich nach den Vorgaben des Herstellers zu richten.




Regelmäßige Überprüfung durch den Bezirksschornsteinfeger

In der Bundes-Immissions-Schutzverordnung sind für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr (ausgenommen Feuerungsanlagen für Einzelräume) Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid, gestuft nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, festgelegt. Diese Feuerungsanlagen müssen auch vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger regelmäßig überwacht werden. Für ältere Feuerungsanlagen gelten Übergangsfristen.

Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen der jeweils zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger oder das Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth unter der Telefonnummer 0921 25-1118 oder 25-1385, zur Verfügung.