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Zuletzt aktualisiert am 31. August 2026 | 14:04

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Anklage nach Zugunfall am Hauptbahnhof Bayreuth: Triebwagenführer muss vor Gericht

von Katharina Müller-Sanke

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat Anklage gegen den Triebwagenführer erhoben, der am 11. März 2026 in die folgenschwere Zugkollision am Bayreuther Hauptbahnhof verwickelt war. Der 65-Jährige muss sich nun vor dem Amtsgericht Bayreuth verantworten – ihm wird vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen vorgeworfen.

Zugunfall im Bayreuther Hauptbahnhof ©Ferdinand Merzbach
Zugunfall im Bayreuther Hauptbahnhof ©Ferdinand Merzbach

Der Unfall hatte den Bahnverkehr in Bayreuth stundenlang lahmgelegt und mehrere Menschen verletzt. Fünf Monate später liegt nun offenbar eine klare Version der Staatsanwaltschaft dazu vor, wie es zu dem Zusammenstoß kam.

Was am 11. März am Hauptbahnhof Bayreuth passierte

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war der Angeschuldigte an jenem Mittwoch als Triebfahrzeugführer des Zuges agilis 84613 (Fahrzeugnummer VT 650 724) von Coburg nach Bayreuth unterwegs. Um 18.31 Uhr stand der Zug auf Gleis 5 des Bayreuther Hauptbahnhofs. Der Triebwagenführer wollte von dort offenbar in südliche Richtung weiterfahren – obwohl er kein Signal für freie Fahrt hatte.

Ihm wird vorgeworfen trotzdem losgefahren zu sein und dabei mehrere Sicherungsmaßnahmen missachtet zu haben. Gegen 18.34 Uhr kollidierte sein Zug mit dem entgegenkommenden agilis-Zug 84576 (VT 650 736). Fünf Fahrgäste des anderen Zuges sowie der Angeschuldigte selbst erlitten dabei leichtere bis mittlere Verletzungen. An beiden Triebwagen entstand ein Sachschaden im siebenstelligen Bereich.

Über den Unfall haben wir direkt am Unfallabend berichtet: Insgesamt waren nach ersten Feuerwehrangaben 15 Menschen betroffen, der Zugverkehr am Hauptbahnhof stand über Stunden vollständig still.

Lange war die Ursache unklar

In den ersten Tagen nach dem Unfall tappten Polizei und Staatsanwaltschaft noch im Dunkeln was die Ursache für den Unfall war. Sabotage oder technische Mängel wurden aber schnell ausgeschlossen.

Damit rückte von Anfang an menschliches Versagen als Ursache in den Fokus der Ermittlungen. Mit der Anklage vom 6. August 2026 hat die Staatsanwaltschaft diesen Verdacht nun zu einem konkreten Vorwurf verdichtet.

Was bedeutet der Vorwurf „gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr“?

Der zentrale Vorwurf stützt sich auf Paragraf 315 des Strafgesetzbuchs. Der Tatbestand greift, wenn jemand die Sicherheit des Schienenverkehrs gefährdet – etwa durch das Missachten von Signalen oder Sicherungsmaßnahmen – und dadurch Menschen oder erhebliche Sachwerte in Gefahr bringt. Weil der Staatsanwaltschaft zufolge Vorsatz vorliegt, drohen bei einer Verurteilung deutlich höhere Strafen als bei einer bloß fahrlässigen Tat: Der Strafrahmen reicht bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Ob und wann der Prozess vor dem Amtsgericht Bayreuth beginnt, ist bislang nicht bekannt.

Unschuldsvermutung gilt weiter

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth betont in ihrer Mitteilung ausdrücklich, dass für den Angeschuldigten bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

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Häufige Fragen

Wann war der Zugunfall am Bayreuther Hauptbahnhof?

Der Unfall ereignete sich am Mittwoch, 11. März 2026, gegen 18.34 Uhr, als zwei agilis-Züge auf dem Gelände des Hauptbahnhofs Bayreuth kollidierten.

Wer wurde bei dem Zugunfall verletzt?

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erlitten fünf Fahrgäste des entgegenkommenden Zuges sowie der angeklagte Triebwagenführer selbst leichtere bis mittlere Verletzungen.

Was wird dem Triebwagenführer vorgeworfen?

Ihm wird vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat deshalb am 6. August 2026 Anklage zum Amtsgericht Bayreuth erhoben.

Wie hoch war der Sachschaden beim Zugunfall in Bayreuth?

An den beiden beteiligten Triebwagen entstand laut Staatsanwaltschaft ein Sachschaden im siebenstelligen Bereich.

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