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Attentäter von Aschaffenburg Monate vor der Tat auffällig: Polizist wegen Strafvereitelung angeklagt
Ein Polizeibeamter aus Alzenau soll nach einem Messerangriff in einer Flüchtlingsunterkunft im August 2024 keine Ermittlungen eingeleitet haben – obwohl Hinweise auf eine gefährliche Körperverletzung vorlagen. Nun klagt die Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung im Amt. Der mutmaßliche Täter tötete Monate später zwei Menschen in Aschaffenburg.
Die Staatsanwaltschaft Coburg hat Anklage gegen einen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Alzenau erhoben. Der Vorwurf: Strafvereitelung im Amt. Der Fall steht im Zusammenhang mit der tödlichen Messerattacke im Schöntal Park in Aschaffenburg. Der Täter soll bereits im August 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft eine Frau verletzt haben. Das geht aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Coburg hervor.
Messerangriff in Unterkunft offenbar nicht strafrechtlich verfolgt
Der Beschuldigte soll als Sachbearbeiter eines Polizeieinsatzes in Alzenau ein Ermittlungsverfahren gegen den späteren Täter unterlassen haben – obwohl Hinweise auf eine gefährliche Körperverletzung vorgelegen haben sollen.
Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war die Polizei am 29. August 2024 in die Flüchtlingsunterkunft gerufen worden. Der alkoholisierte Tatverdächtige sei dort bereits von anderen Bewohnern überwältigt und fixiert worden. Eine Mitbewohnerin habe den Beamten berichtet, der Mann habe eine 44-jährige ukrainische Frau gewürgt und mit einem Messer verletzt.
Die ebenfalls alkoholisierte Frau wies laut Polizei sichtbare Verletzungen auf, wollte sich aber nicht ärztlich behandeln lassen. Zwar wurden ihre Verletzungen fotografisch dokumentiert, ein Ermittlungsverfahren gegen den Afghanen wurde damals aber nicht eingeleitet.
Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft Coburg
Erst nach dem tödlichen Messerangriff im Park Schöntal am 22. Januar 2025 wurde der Vorfall vom August wieder relevant. Eine Strafanzeige vom 28. Januar gegen die beteiligten Beamten veranlasste den Generalstaatsanwalt in Bamberg, die Staatsanwaltschaft Coburg mit dem Fall zu beauftragen. Die weiteren Ermittlungen führt das Bayerische Landeskriminalamt gemeinsam mit der Coburger Behörde.
Drei weitere Beamte, die an dem Einsatz beteiligt waren, sind nicht angeklagt – ihre Verfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Entscheidung über Hauptverfahren steht noch aus
Nun muss der Strafrichter in Alzenau über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten vor, trotz eindeutiger Hinweise kein Verfahren eingeleitet zu haben – obwohl sich ihm der Verdacht auf eine gefährliche Körperverletzung „aufgedrängt haben muss“. Durch dieses Unterlassen sei die mutmaßliche Tat zunächst nicht strafrechtlich verfolgt worden.
Weitere Details nennt die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht. Für den Beamten gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.












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