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Lockdown

Ausgangssperre in Bayern: Aus welchen Gründen darf ich trotzdem das Haus verlassen?

Seit Mittwoch (16.12,2020) gilt in Bayern eine Ausgangssperre. Von 21 Uhr am Abend bis 5 Uhr am Morgen dürfen Menschen ihr Haus nur aus triftigen Gründen verlassen. 

Ministerpräsident Markus Söder hat die Corona-Pandemie als “Katastrophe unserer Zeit” bezeichnet. Um den steigenden Fallzahlen entgegenzuwirken, gilt in Deutschland jetzt ein harter Lockdown. In Bayern wurde eine Ausgangssperre verhängt. In Oberfranken hat erst kürzlich ein junges Pärchen gegen die Ausgangssperre verstoßen. Die verliebten bekamen eine Corona-Strafe.

Ausgangssperre in Bayern: Aus welchen Gründen darf ich trotzdem raus?

Im Freistaat Bayern ist von 21 Uhr abends bis 5 Uhr früh der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt. Doch es gibt Ausnahmen: Wer einen triftigen Grund hat, darf nach draußen. Diese Gründe gelten:

  1. Es liegt ein medizinischer oder veterinärmedizinischer Notfall vor oder eine andere medizinisch unaufschiebbare Behandlung muss durchgeführt werden.
  2. Die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke.
  3. Die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts.
  4. Die unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger.
  5. Die Begleitung Sterbender.
  6. Handlungen zur Versorgung von Tieren.
  7. Ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe.

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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