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Coronavirus

Außengastronomie in Bayern offen: Diese Corona-Regeln gelten im Biergarten

Seit dem 10. Mai 2021 darf die Außengastronomie in Bayern wieder öffnen, wenn die Inzidenz der Stadt oder des Landkreises unter 100 liegt. Diese Regeln gelten.

Überall dort, wo in Bayern die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt, darf die Außengastronomie öffnen. Dabei gelten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen.

Außengastronomie in Bayern geöffnet: Diese Regeln gelten in Biergärten

Seit dem 10. Mai 2021 dürfen in Bayern Biergärten, Straßencafés und Co. wieder öffnen. Diese Regel gilt jedoch nur in Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegt. Das bedeutet: Im Landkreis oder der kreisfreien Stadt muss der Wert fünf Tage in Folge unter 100 liegen. Die Außengastronomie darf dann so lange geöffnet haben, bis die Inzidenz drei Tage in Folge wieder über 100 liegt. Dann greift nach zwei weiteren Tagen die Bundesnotbremse. In diesen Regionen in Bayern gilt aktuell die Ausgangssperre.

Regeln in Bayerns Biergärten: Inzidenz zwischen 50 und 100

Die Regeln in den Biergärten und Cafés richtet sich nach der Inzidenz. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten am selben Tisch befinden. Sie benötigen negative Corona-Tests. Die Testpflicht entfällt, wenn nur ein Haushalt am Tisch sitzt oder wenn sich nur vollständig geimpfte oder genesene Personen miteinander Treffen. Außerdem muss vor dem Besuch ein Termin ausgemacht werden. Sofern genügend Plätze frei sind, kann ein Termin in Einzelfällen auch spontan vor Ort vereinbart werden. Die Betreiber müssen die Kontaktdaten der Gäste aufnehmen.

Außengastronomie in Bayern: Regeln bei Inzidenzen zwischen 0 und 50

Liegt die Inzidenz zwischen 35 und 50 dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten ohne Corona-Test miteinander treffen. Bei einer Inzidenz zwischen 0 und 35 dürfen sich insgesamt zehn Personen aus insgesamt drei Hausständen miteinander treffen.

Ausnahmen: Kinder, Geimpfte und Genesene

Kinder unter 14 Jahren sowie gegen Corona geimpfte Personen oder Genesene zählen nicht zur Maximalzahl der zulässigen Personen. Zudem sind Kinder unter sechs Jahren, Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen. Der vorzuweisende Corona-Test kann ein PCR-Test, ein Antigen-Schnelltest oder ein vor Ort durchgeführter Selbsttest sein. Hier gibt es in Bayreuth Stadt und Land Möglichkeiten zum Corona-Test. 

Bayreuther Tagblatt - Redaktion

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