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B289 bei Kulmbach: Transporterfahrer mit 2,3 Promille überfährt Leitplanke
Ein Kleintransporter auf der Grünfläche, eine beschädigte Leitplanke und ein Führerschein weniger: Nach einem missglückten Spurwechsel ist ein 63-Jähriger am Samstagabend (26. September 2026) auf der B289 bei Kulmbach von der Fahrbahn abgekommen. Die Polizei maß bei ihm 2,3 Promille.
Unfall auf der B289 bei Kulmbach: Abfahrt verpasst, Leitplanke überfahren
Gegen 19.20 Uhr war der 63-Jährige mit seinem Kleintransporter auf der B289 von Mainleus in Richtung Kulmbach unterwegs. Er wollte die Abfahrt zur B85 und Am Kreuzstein nehmen. Dabei übersah er einen 30-jährigen Autofahrer, der sich rechts neben ihm bereits eingeordnet hatte.
Die beiden Fahrzeuge berührten sich nicht. Der Transporterfahrer verpasste aber die Abfahrt und fuhr über die Leitplanke in der Fahrbahnmitte. Auf der Grünfläche dahinter kam sein Kastenwagen zum Stehen.
Leicht verletzt trotz schwerem Frontschaden
Die Front des Transporters wurde bei dem Unfall erheblich beschädigt. Der Fahrer selbst kam mit leichten Verletzungen davon. Der Rettungsdienst brachte ihn zur Untersuchung ins Krankenhaus. Neben dem Fahrzeug beschädigte er auch Verkehrsschilder und die Leitplanke.
2,3 Promille: Führerschein sofort weg
Bei der Unfallaufnahme fiel den Polizisten auf, dass der 63-Jährige offenbar getrunken hatte. Ein Vortest ergab 2,3 Promille. Die Beamten ordneten deshalb eine Blutentnahme an und stellten seinen Führerschein noch vor Ort sicher.
Was bei so viel Alkohol am Steuer droht
Ein Wert von 2,3 Promille liegt weit über allen Grenzen im Straßenverkehr. Wer mit Alkohol im Blut ein Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann, macht sich nach Paragraf 316 des Strafgesetzbuchs strafbar. Verursacht er dabei eine Gefahr oder einen Unfall, greift unter Umständen der strengere Paragraf 315c.
Ab 1,6 Promille sieht die Fahrerlaubnis-Verordnung außerdem ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor, bevor jemand seinen Führerschein zurückbekommen kann. Welche Folgen den 63-Jährigen konkret erwarten, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht.
Nicht der erste Unfall an dieser Abfahrt
Die Abfahrt von der B289 auf die B85 in Kulmbach war schon früher Schauplatz ungewöhnlicher Unfälle. Im November 2024 verkeilte sich dort ein Kleinlaster so stark in der Leitplanke, dass ihn ein Abschleppdienst befreien musste, wie das Bayreuther Tagblatt berichtete.
Auch Alkoholfahrten mit Transportern beschäftigen die Polizei im Landkreis Kulmbach immer wieder. An der Einmündung der B289/303 bei Ludwigschorgast verursachte ein Sprinterfahrer mit 2,5 Promille einen Unfall mit einer Verletzten, wie das Bayreuther Tagblatt berichtete.
Häufige Fragen
Wo genau passierte der Unfall auf der B289 bei Kulmbach?
Auf der B289 von Mainleus in Richtung Kulmbach, im Bereich der Abfahrt zur B85 und Am Kreuzstein. Der Transporter kam nach der Leitplanke in der Fahrbahnmitte auf einer Grünfläche zum Stehen.
Wurde jemand verletzt?
Der 63-jährige Fahrer des Kleintransporters erlitt leichte Verletzungen und kam zur Untersuchung ins Krankenhaus. Der 30-jährige Autofahrer war nicht in den Unfall verwickelt, die Fahrzeuge berührten sich nicht.
Wie viel Alkohol hatte der Fahrer im Blut?
Ein Vortest der Polizei ergab 2,3 Promille. Das genaue Ergebnis soll die Blutentnahme zeigen.
Wie hoch ist der Schaden?
Die Polizei schätzt den Gesamtschaden am Transporter, an Verkehrsschildern und an der Leitplanke auf mindestens 25.000 Euro.
Ab wie viel Promille braucht man eine MPU?
Laut Fahrerlaubnis-Verordnung ist ab 1,6 Promille ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgesehen, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt wird.












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© NEWS5 | Ferdinand Merzbach