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Polizei

Bar in Oberfranken trotz Verbot geöffnet: Damit müssen die Betreiber nun rechnen

Eine Bar im Landkreis Wunsiedel in Oberfranken hatte am Montagmittag (29.11.2021) verbotenerweise geöffnet. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes musste sie wieder geschlossen werden.

Im Rahmen des aktuell geltenden Infektionsschutzgesetzes dürfen reine Schankwirtschaften, also Bars, in Bayern nicht geöffnet sein.

Wie die Polizeiinspektion Marktredwitz mitteilt, musste eine solche Bar am Montagmittag, den 29. November 2021, in Selb in Oberfranken geschlossen werden.

Bar in Oberfranken verbotenerweise geöffnet

Bei einer Kontrolle einer Gaststätte in der Talstraße in Selb stellte die Polizei gestern fünf Gäste fest, die ein alkoholisches Getränk zu sich nahmen. Ein weiterer Gast sei laut Polizei gerade dabei gewesen, die Bar zu betreten. Auch in Bayreuth kontrolliert die Polizei die Gastronomie.

Eine Mitarbeiterin des Landratsamts Wunsiedel sei ebenfalls vor Ort gewesen und von der Polizei unterstützt worden. Die Mitarbeiterin habe zur Unterbindung weiteren Ausschanks die Gaststätte schließen lassen.

Der 67 Jahre alte Gaststätteninhaber sowie ein 44 Jahre alter Verwandter, der sich um den Ausschank kümmert, müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz verantworten. Beide dürfen mit einem Bußgeld rechnen, heißt es von der Polizei.