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Coronavirus

Bayerische Gefängnisse in der Corona-Krise: So schützen sich die Anstalten

So geht es den Gefängnissen in Bayern in der Corona-Krise. Diese Maßnahmen wurden getroffen, so viele Insassen und Wärter haben sich mit dem Coronavirus infiziert.

Auch Gefängnisse lässt die Corona-Krise nicht kalt. Sie müssen mehrere Regeln und Maßnahmen ergreifen, um einen Ausbruch zu verhindern. Dennoch ist in Bayreuth ein Corona-Ausbruch in der JVA bekannt geworden. So ist dort die aktuelle Lage.

Zu Beginn der Pandemie haben alle 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten die bestehenden Pandemieplanungen aktualisiert, Schutz- und Hygienemaßnahmen ergriffen und Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel aufgestockt, teilt das bayerische Justizministerium auf Nachfrage des bt mit.

Das gilt in Bayerns Gefängnissen

“Bedienstete und Gefangene haben Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Zudem ist, wo immer möglich, der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten”, erklärt ein Sprecher des Ministeriums.

Dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske getragen werden. Daneben gilt derzeit für alle Bediensteten und Gefangenen eine allgemeine Maskentragepflicht auf allen Verkehrs- und Begegnungsflächen in der Justizvollzugsanstalt.

Gefängnisse in Bayern: Neuzugänge wurden reduziert

Zusätzlich wurden zu Beginn der Pandemie Maßnahmen zur Reduzierung der Neuzugänge und damit zur Entlastung der Justizvollzugsanstalten ergriffen. Am 1. Februar 2021 lag die Gefangenenzahl bei 9.630. Die Gesamtbelegungskapazität der 36 bayerischen Justizvollzugsanstalten lag am gleichen Tag bei 12.007 Haftplätzen (die Zahl der Haftplätze kann zum jeweiligen Stichtag variieren, z.B. weil Baumaßnahmen stattfinden), erklärt das Justizministerium.

Alle neuen Gefangenen werden für mindestens zwei Wochen von den übrigen Gefangenen getrennt untergebracht, bis eine Corona-Infektion ausgeschlossen werden kann: „Zugangsisolation“. Nach Ablauf der zwei Wochen wird der Gefangene getestet.

Corona-Krise: Besuche und Ausgang in bayerischen Gefängnissen

Im aktuellen Lockdown mussten die vollzugsöffnenden Maßnahmen wieder eingeschränkt werden. In dringenden Fällen sind Einzelausführungen von Gefangenen in Begleitung von Bediensteten und Einzelausgänge weiter möglich. “Die Ermöglichung weitergehender Lockerungsmaßnahmen hängt von der Entwicklung der Infektionszahlen ab, die wir eng im Blick behalten”, teilt das Justizministerium mit.

Die Ermöglichung von Gefangenenbesuch hängt von der Entwicklung der Infektionszahlen ab. Aktuell kann eine Person beispielsweise Ehegatten, Partner oder Verwandte in gerader Linie, gegebenenfalls in Begleitung eines Kindes unter 14 Jahren, zum Besuch eines Gefangenen zugelassen werden. Für Anwälte gilt diese Regelung nicht. Während eines Besuches müssen Gefangene und Besucher einen Mund- und Nasenschutz tragen.

Ausgleich für strenge Corona-Regeln im Gefängnis

Die Corona-bedingten Einschränkungen des Haftalltags werden mit ausgleichenden Maßnahmen begleitet. “So werden etwa Telefonate großzügig zugelassen und bei Bedarf finanziell unterstützt. Sollte eine Beschäftigung in einem Arbeitsbetrieb Corona-bedingt nicht fortgeführt werden können, erhalten die Gefangenen anteilig ihr bisheriges Arbeitsentgelt, um ihnen weiterhin den Einkauf in den Anstalten zu ermöglichen”, teilt das bayerische Justizministerium mit.

So viele Corona-Infektionen gab es in bayerischen Gefängnissen

Zu den Corona-Virus-Fällen im bayerischen Justizvollzug gilt folgender Sachstand (17. Februar 2021, 17:30 Uhr):

In Bayern wurden bislang 118 Gefangene positiv auf das Corona-Virus getestet. Davon sind 69 Gefangene neu in die Justizvollzugsanstalten aufgenommen worden. 84 Gefangene sind zwischenzeitlich genesen, 11 Gefangene entlassen und 23 Gefangene derzeit an Corona erkrankt.

Der Todesfall eines Gefangenen im Vollzug oder eines Bediensteten aufgrund von Corona ist bisher nicht eingetreten. Allerdings erklärt das Ministerium: “Eine Person, die noch als Gefangener positiv auf das Corona-Virus getestet worden war und aus dem Justizvollzug erkrankt entlassen wurde, ist circa zweieinhalb Monate nach der Entlassung verstorben. Die Person war zuletzt wegen einer schweren Vorerkrankung im offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt München untergebracht, um notwendige Behandlungstermine außerhalb der Anstalt wahrnehmen zu können. Ob für den Tod die Infektion mit dem Corona-Virus (mit-)ursächlich war, ist uns nicht bekannt.”

Inzwischen wurden insgesamt 215 Bedienstete des bayerischen Justizvollzugs positiv auf das Corona-Virus getestet. 184 Bedienstete sind zwischenzeitlich genesen und 31 Bedienstete derzeit an Corona erkrankt, teilt ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums mit.

Bayreuther Tagblatt - Christoph Wiedemann

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann