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Zuletzt aktualisiert am 21. Juli 2022 | 14:16

Coronavirus

Corona-Regeln in Bayern verlängert: Doch zwei Dinge ändern sich

von bt-Redaktion

Am Dienstag, 19. Juli 2022, hat der bayerische Ministerrat die Corona-Regeln in Bayern verlängert. Doch eine kleine Sache ändert sich.

In den Verbandskasten müssen nicht unbedingt FFP2-Masken, auch medizinische Masken sind erlaubt. Symbolbild: Pixabay
In den Verbandskasten müssen nicht unbedingt FFP2-Masken, auch medizinische Masken sind erlaubt. Symbolbild: Pixabay

Der bayerische Ministerrat tagte am Dienstag, 19. Juli 2022, in München. Dabei ging es zwar hauptsächlich um die Folgen des Ukraine-Krieges, aber auch die aktuelle Corona-Situation war Gesprächsthema.

Die Corona-Regeln für Bayern wurden dabei verlängert.

Corona in Bayern

Kurzum: Die aktuell geltende 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt nun weitere vier Wochen, und zwar bis zum 20. August. Viele Regeln sind es aktuell ja ohnehin nicht. Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr bleibt bestehen. Hier genügt derzeit eine OP-Maske. Eine FFP2-Maske ist nicht vorgeschrieben.

In Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen wie Krankenhäusern und Arztpraxen muss ebenfalls weiter Maske getragen werden. Lesen Sie auch: Das RKI meldete am Dienstag fünf Hotspots alleine in Oberfranken.




Hospitalisierung „beherrschbar stabil“

Staatskanzleivorsitzender Florian Herrmann (CSU) ließ auf der an die Ministerratssitzung anschließende Pressekonferenz durchblicken, dass die Hospitalisierungsrate „beherrschbar stabil“ sei. Daher bleiben auch die meisten Regeln gleich.

Es gibt allerdings eine Anpassung. Die Testpflicht für Krankenhausbeschäftige ändert sich ab Samstag, 23. Juli 2022. Beschäftigte in Klinikbereichen, die mit „besonders vulnerablen Patienten“ arbeiten, müssen zweimal pro Woche einen Test vorlegen, wenn sie geimpft oder genesen sind, andere an jedem Arbeitstag. Mit „besonders vulnerablen Patienten“ sind die gemeint, die aufgrund Alter oder Gesundheitszustand ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben.

Die Regeln für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen ändern sich nicht. Jeder Besucher braucht einen negativen Test. In Justizvollzugsanstalten wird es dagegen keine Testpflicht mehr geben.

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