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Gerichtsurteil
Bayreuth: 2G im Einzelhandel in Bayern soll gekippt werden – das fordert die Handelskammer
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (Niedersachsen) setzte der der 2G-Regelung im Einzelhandel ein Ende. Nun gibt es erste Forderungen aus Bayreuth, es den Niedersachsen gleich zu tun.
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-Regelung im stationären Einzelhandel Niedersachsens außer Vollzug gesetzt. Dieses höchstrichterliche Urteil aus Niedersachsen hat Signalwirkung bis nach Bayern, betonen die Bayerischen Industrie- und Handelskammern in einem Statement.
“Aus vielen persönlichen Gesprächen und Telefonaten mit Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern wissen wir, dass bei vielen das Weihnachtsgeschäft nicht zufriedenstellend verläuft”, wird Gabriele Hohenner, Hauptgeschäftsführerin der IHK für Oberfranken Bayreuth in einer Pressemitteilung zitiert. Die derzeitige 2G-Regelung halte viele Kunden vom Einkauf in Ladengeschäften ab.
IHK in Bayreuth fordert Aufhebung der 2G-Regel
Rückmeldungen berichten laut Hohenner von bis zu zwei Drittel Umsatzverlust. Allein die Prüfungen seien ein Kostenfaktor, der sich unmittelbar auswirkt. Für viele Händler sei ein wirtschaftlicher Betrieb im Handel derzeit nicht umsetzbar, so die Hauptgeschäftsführerin weiter. “Aus unserer Sicht sollten schnellstmöglich wieder alle Ladengeschäfte uneingeschränkt öffnen dürfen, natürlich mit Masken, Abstand und Hygienekonzept.” Die Richter am Oberverwaltungsgericht im niedersächsischen Lüneburg hatten am Donnerstag (16. Dezember 2021) die angeordnete 2G-Regelung im Einzelhandel für Niedersachsen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
“Es ist unseren Mitgliedern nicht vermittelbar, warum in einem Geschäft die 2G-Regelung gilt und in einem anderem mit ähnlichem Sortiment nicht.” Die Sicherheit von Kunden und Personal müsse natürlich auch weiterhin gegeben sein.
BIHK-Präsident: “Es geht um Chancengleichheit für die einzelnen Ladengeschäfte”
Das Gericht erklärte es für unzulässig, dass nur Geimpfte und Genesene in Geschäften des nichttäglichen Bedarfs einkaufen durften. Die Maßnahme sei nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, urteilten die Richter.
“Die 2G-Regelung sorgt für unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen im stationären Einzelhandel”, kritisiert auch BIHK-Präsident Klaus Josef Lutz. Hohenner ergänzt: “Während Grundversorger allen Kunden offenstehen, dürfen Sortimentsanbieter nur unter 2G und mit höchstem Kontrollaufwand öffnen. Und das, obwohl der gesamte Einzelhandel kein Infektionstreiber ist.” Hier gehe es um Chancengleichheit für die einzelnen Ladengeschäfte, so Lutz.