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Bayreuth erhöht Ausgaben für Jugendhilfe drastisch
17,4 Millionen Euro: So hoch ist der geplante Etat für die Jugendhilfe im Landkreis Bayreuth. Das ist deutlich mehr Geld, aber die Ursache ist beunruhigend: Die Fälle werden komplexer und der Betreuungsbedarf wandelt sich grundlegend.
Jugendhilfeausgaben im Landkreis Bayreuth steigen auf 17,4 Millionen Euro
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bayreuth hat in seiner jüngsten Sitzung die Budgets für das kommende Haushaltsjahr vorberaten und eine deutliche Steigerung der Nettoausgaben empfohlen. Insgesamt werden 17,4 Millionen Euro für die Betreuung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien veranschlagt. Das sind gut 11 Prozent mehr als im Vorjahr. Luxusausgaben sind die Mehrkosten allerdings nicht, sondern ein absolut notwendiger Haushaltsposten. Das ist die einvernehmliche Meinung im Ausschuss.
Haupttreiber der Kosten sind nicht nur Gehaltssteigerungen, sondern vor allem die wachsende Komplexität der einzelnen Fälle, die eine intensivere und oft therapeutisch ausgerichtete Betreuung erfordern. In den letzten 10 Jahren hätte sich überhaupt wegen immer neuer Erkenntnisse der Umgang der Jugendhilfe mit den Familien und die konkrete Unterstützung stark verändert.
Deutliche Entlastung für Pflegefamilien: Pflegegeld wird erhöht
Eine zentrale Beschlussvorlage betrifft die Unterstützung von Pflegeeltern, die im Landkreis Bayreuth aktuell 98 Kinder in Vollzeitpflege betreuen.
- Zum 1. Januar 2026 wird das Pflegegeld angehoben: je nach Alter des Kindes um rund 80 Euro.
- Die monatliche Unterstützung liegt damit künftig zwischen 1.144 und 1.478 Euro.
Angesichts der zunehmenden Verhaltensauffälligkeiten bei den betreuten Kindern muss das Jugendamt Bayreuth häufiger zusätzlich ein Sonderpflegegeld zahlen. Dies führt zu einer Steigerung des Haushaltsansatzes für die Vollzeitpflege von 1,5 Millionen auf 1,8 Millionen Euro.
Komplexität statt Quantität: Warum die Kosten trotzdem steigen
Die Fallzahlen im Bereich der Jugendhilfe bleiben im Landkreis Bayreuth zwar relativ konstant, doch die Art der Fälle ändert sich. Die Jugendhilfe beobachtet einen Wandel im Betreuungsbedarf:
Drei Viertel der aktuell untergebrachten Kinder stammen aus Familien, in denen die Eltern selbst bereits Klienten der Jugendhilfe waren. Dies führt zu einer Verschiebung von heilpädagogischen hin zu therapeutischen Bedarfen, so Jugendamtsleiter Sven Fischer.
Diese Erkenntnis spiegelt sich in den steigenden Ausgaben für intensive Hilfen wider:
- Erziehungsbeistandschaft: Die Kosten für die Unterstützung von 78 Jugendlichen steigen von 570.000 auf bis zu 700.000 Euro.
- Sozialpädagogische Familienhilfe: 63 Kinder (Vorjahr 56) erhalten diese intensive Hilfe zur Stabilisierung des Familiensystems. Die Ausgaben erhöhen sich von 500.000 auf 600.000 Euro.
Ambulant vor Stationär: Fokus auf Eingliederungshilfen
Der Ansatz der Familienstabilisierung wird in Bayreuth klar verfolgt. Dies zeigt sich auch in den steigenden Budgets für ambulante Maßnahmen bei drohender oder eingetretener seelischer Behinderung:
- Ambulante Eingliederungshilfen (Lern- und Rechtschreibstörung, Schulbegleitung, autistische Kinder) steigen von 1,4 Millionen auf 1,6 Millionen Euro.
- Die Kosten für stationäre Eingliederung (2,5 Mio. Euro) und Heimerziehung (3 Mio. Euro für 22 Kinder) bleiben zwar unverändert, aber der Trend geht klar zur Stärkung der Familie vor Ort.
Mehr Schutz und sanftere Übergänge ins Erwachsenenleben
Besonders hervorgehoben wurden zwei Posten, die den Schutz von Kindern und die Verselbstständigung junger Erwachsener betreffen:
Die Mittel für vorläufige Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern müssen von 100.000 auf 200.000 Euro verdoppelt werden. Man hätte hier keinen Spielraum für Einsparungen. heißt es von Seiten des Jugendamtes.
Die Unterstützung für junge Volljährige (nach dem 18. Lebensjahr) steigt von 580.000 auf 680.000 Euro. Damit soll der gesetzlich geforderte möglichst schonende Übergang ins Erwachsenenleben finanziert werden.
Der Jugendhilfeausschuss Bayreuth empfahl die gesamte Finanzplanung einstimmig an den Kreisausschuss und den Kreistag zur endgültigen Verabschiedung.











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