Bayreuth: Kein Feuerwerk in der Innenstadt an Silvester – Alle Infos hier

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In Bayreuth gilt an Silvester und Neujahr erstmals ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Es gilt insbesondere für einen Teilbereich der historischen Innenstadt, zum Beispiel für die Opernstraße, die Friedrichstraße und das historische Gassenviertel. Im Oktober hatte der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats das Verbot beschlossen.

Ein Sicherheitsdienst im Einsatz

Am Dienstag, den 31. Dezember 2019 und am Mittwoch, den 1. Januar 2020 darf in Bayreuth in Teilen der Innenstadt nicht geböllert werden. Der Erlass umfasst Kleinfeuerwerke, Raketen, Knallkörper, Batterien und Ähnliches. Mit einer entsprechenden Beschilderung in den betroffenen Straßenzügen weist die Stadt an Silvester und Neujahr auf die neue Regelung hin. Außerdem überwacht ein privater Sicherheitsdienst die Einhaltung des Verbots. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Schutz für Menschen, Tiere und Gebäude

Die Beweggründe für das Böllerverbot liegen im Brand- und Gebäudeschutz. Daneben will die Stadt aber auch Personen vor Krachern und Raketen schützen. Neben dem Verbot in der historischen Innenstadt ist das Abbrennen von Silvesterböllern auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder-, Alten- und Pflegeheimen verboten.

Daneben bittet die Stadt Bayreuth ihre Bürger, auf Feuerwerk in der Nähe des Tierparks Röhrensee, des Tierheims und des Umweltinformationszentrums Lindenhof zu verzichten, da besonders Tiere besonders unter dem Lärm von Silvesterböllern leiden. Genauere Informationen gibt’s auf der Website der Stadt Bayreuth.