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Zuletzt aktualisiert am 27. Februar 2026 | 13:36

Politik

Bayreuth macht bei „Demokratie leben!“ weiter – AfD bleibt bei Kritik

von Michael Christensen

Bayreuth will erneut am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ teilnehmen und sichert den Eigenanteil bis 2032. Breite Zustimmung im Stadtrat, doch die AfD lehnt das Konzept ohne feste Mittelaufteilung ab.

Eine Aktion von Demokratie leben: Lange Nacht der Demokratie Foto: bt-Redaktion
Eine Aktion von Demokratie leben: Lange Nacht der Demokratie Foto: bt-Redaktion

Die Stadt Bayreuth soll erneut am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ teilnehmen. Der Stadtrat beschloss am 25. Februar 2026 mehrheitlich, für die Förderperiode 2026 bis 2032 einen Eigenanteil bereitzustellen.

Für die Förderperiode 2020–2024 war Bayreuth direkt gefördert. Für die Zeit danach plante der Bund, die Förderung stärker zu bündeln und nicht alle bisherigen Kommunen weiter zu finanzieren. Bayreuth erhielt zunächst keine automatische Anschlussförderung. Nach dem vorläufigen Aus sicherten zwei Stiftungen die Fortführung von Demokratieprojekten vor Ort.

Später informierte das Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAfzA) die Stadt, dass eine erneute Teilnahme am Programm möglich ist.

945.000 Euro Bundesmittel bis 2032

Sozialreferentin Manuela Brozat warb für die Teilnahme:

„Die Verwaltung schlägt vor, hier wieder am Programm teilzunehmen. Es wäre ein deutliches Signal für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und eine Unterstützung des zivilgesellschaftlichen Engagements.“

Für 2026 stehen 105.000 Euro Bundesmittel bereit, bei einem städtischen Eigenanteil von 11.700 Euro. Von 2027 bis 2032 fließen jährlich 140.000 Euro, die Stadt muss jeweils 15.600 Euro beisteuern. Insgesamt erhält Bayreuth 945.000 Euro, der Eigenanteil summiert sich auf 105.300 Euro.

Da für 2026 keine Mittel im Haushalt eingeplant sind, soll der Betrag aus dem „Aktionsplan Inklusion“ gedeckt werden.

Breite Zustimmung im Stadtrat

Klaus Wührl-Struller (Grüne) betonte:

„Kunst und Kultur und Demokratiebildung lassen sich nicht von oben verordnen. (…) Das lebt von der Vielfalt und vor allem von vielen, vielen kleinen Initiativen in unserer Stadt.“ Für viele Projekte sei die Förderung entscheidend, „ob die Projekte noch möglich sind oder eben nicht“.

Christoph Rabenstein (SPD) verwies auf die aktuelle Lage:

„Wir wissen, wie dringend das gerade in der heutigen Zeit ist.“

Zugleich regte er an, zusätzliche Mittel von Stiftungen einzuwerben, da der Haushalt derzeit wenig Spielraum für freiwillige Leistungen zulässt.

Oberbürgermeister Thomas Ebersberger erklärte mit Blick auf die knappe Frist (endet am 27. Februar 2026):

„Wir machen es gleich im Stadtrat, beschließen es soweit, dass wir auf der sicheren Seite sind und versuchen dann die Finanzierung anderweitig noch mit zu ergänzen.“

Streit um „Schlagseite“ bei der Mittelvergabe

AfD-Stadtrat Tobias Matthias Peterka brachte erneut einen Quotenantrag ein: Je 30 Prozent der Mittel sollten gegen Rechts-, Links- und islamistischen Extremismus eingesetzt werden, 10 Prozent gegen „Sonstiges“. Er sprach von einer „Fokusbeleuchtung“ und warnte vor einer „bekannten Schlagseite“.

Mit dieser Formulierung meinte er eine aus seiner Sicht einseitige Schwerpunktsetzung des Programms – insbesondere eine stärkere Fokussierung auf Rechtsextremismus. Durch feste Quoten wollte er eine gleichmäßige Verteilung auf verschiedene Extremismusformen sicherstellen.

Karsten Schieseck (BG) erwiderte, es sei irritierend, dass Peterka weiter von einer „Schlagseite“ spreche – ausgerechnet am Tag der Eröffnung eines jüdischen Kulturzentrums. Antisemitismus mit nur zehn Prozent unter „Sonstiges“ zu führen, halte er für unangemessen.

Tobias Matthias Peterka (AfD) entgegnete, es überrasche ihn nicht, dass seine Quotierung „nicht verstanden“ werde. Antisemitismus komme aus seiner Sicht verstärkt aus dem linken Spektrum, verwies er auf die Berlinale. Man solle daher nicht so tun, als sei das Problem einseitig. Er bleibe bei seinem Antrag mit der Aufteilung 30, 30, 30 und 10 Prozent.

Stefan Schlags (Grüne) widersprach deutlich. Mit Blick auf den AfD-Antrag fragte er, wie man „mit 30 Prozent den wachsenden Rechtsradikalismus“ bekämpfen wolle – „insbesondere in seiner eigenen Partei“. Zudem verwies er darauf, dass die AfD in mehreren Bundesländern sowie auf Bundesebene vom Verfassungsschutz beobachtet werde. Vor diesem Hintergrund erscheine eine Begrenzung auf 30 Prozent beim Thema Rechtsextremismus „sehr gewagt“.

Der Antrag der AfD wurde mit 41 zu 2 Stimmen abgelehnt. Der Verwaltungsvorschlag zur erneuten Teilnahme am Programm erhielt anschließend breite Zustimmung – bei zwei Gegenstimmen.

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