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Gericht

Jugendlicher Messerstecher in Bayreuth zu mehreren Jahren Haft verurteilt

Die Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth verhängte bereits am Freitag, 2. September 2022, eine mehrjährige Jugendstrafe für den 17-Jährigen, der im November 2021 einem Mann in den Bauch gestochen hat.

Am 2. September 2022 hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth am vierten Tag der nicht öffentlich durchgeführten Hauptverhandlung den zur Tatzeit 17 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.

Dabei handelt es sich um den Jugendlichen, der im November 2021 in der Spinnereistraße in Bayreuth einem Mann mit einem Messer in den Bauch gestochen. Das Urteil teilte die Pressestelle des Landgerichts Bayreuth am Dienstag, 6. September 2022, mit.

Junger Mann am Landgericht Bayreuth verurteilt

Zur Überzeugung der Jugendkammer stehe laut der Mitteilung fest, dass der Angeklagte am frühen Nachmittag des 22. November 2021 nach einem zunächst verbalen Streit dem Geschädigten ein Messer in den Bauch gestochen hat, wodurch dieser lebensgefährliche Verletzungen erlitt. Zum Tatzeitpunkt sei er außerdem voll schuldfähig gewesen.

Abweichend von dem in der Anklageschrift der Staatsanwalt dem Angeklagten unter anderem zur Last gelegten Tatvorwurf eines versuchten Totschlags konnte die Kammer im Rahmen der aufwändigen Beweisaufnahme einen Tötungsvorsatz des Angeklagten nicht feststellen. Lesen Sie auch: Im August wurden drei Jugendliche, die in Kulmbach einen Mann lebensgefährlich verletzt hatten, verurteilt.




Unterbringung in Entziehungsanstalt angeordnet

Weiterhin hat die Jugendkammer die Unterbringung des seit mehreren Jahren illegale Betäubungsmittel konsumierenden Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Weitere Einzelheiten können im Hinblick auf die schutzwürdigen Interessen des zum Tatzeitpunkt jugendlichen Angeklagten nicht mitgeteilt werden, meldet das Landgericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und sein Verteidiger haben auf die Einlegung eines Rechtsmittels bereits verzichtet.