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Bayreuth
Stadt Bayreuth: Sonnwendfeuer rechtzeitig anmelden
von bt-Redaktion
Als Hinweise des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz für Veranstalter von Sonnwendfeuern bittet die Stadt Bayreuth um Anmeldung.
Die Sommersonnenwende wird am 21. Juni 2023 sein. Mit einem Sonnwendfeuer feiern viele Veranstalter die kürzeste Nacht des Jahres. Die Stadt Bayreuth weist darauf hin, dass einige grundsätzliche Regeln des Brand-, Lärm- und Naturschutzes beachtet werden müssen.
Anmeldung erforderlich
Sonnwendfeuer müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Bayreuth angemeldet werden. Unter anderem müssen auch die Verantwortlichen und der Örtlichkeit des Sonnwendfeuers benannt werden.
Feuer in einem Landschaftsschutzgebiet benötigen eine naturschutzrechtliche Genehmigung, die beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz zu beantragen ist. Für Feuer in einem geringeren Abstand als 100 Metern von Waldflächen ist eine Erlaubnis der Forstbehörde erforderlich. Sie kann beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth (Hildegard Ziegler, 0921 591421, hildegard.ziegler@aelf-by-bayern.de) beantragt werden. Lesen Sie auch: Das Bayreuther Volksfest findet vom 26. Mai bis 05. Juni 2023 statt.
Vorschriften für Sonnwendfeuer
Insbesondere im Hinblick auf die Brandgefahr dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten zum Entzünden verwendet werden. Bei starkem Wind dürfen keine Sonnwendfeuer entfacht werden. Keine Abfälle, wie beispielsweise Autoreifen, Plastiktüten, Haus- oder Sperrmüll in Sonnwendfeuern entsorgen.
Die Feuerstelle erst verlassen, wenn das Feuer und die Glut vollständig erloschen sind, und die Mindestabstände zu Gebäuden (5 Meter), leicht entzündbaren Stoffen und Waldflächen (jeweils 100 Meter) einhalten.
Nur trockenes, unbehandeltes Holz sollte verwendet werden. Das Amt für Umwelt- und Klimaschutz bittet darum, länger gelagerte Holz- und Reisighaufen vor dem Abbrennen umzuschichten, denn Holz- und Reisighaufen sind beliebte Aufenthaltsorte oder Brutplätze für zahlreiche Kleintiere wie Igel, Eidechsen oder Vögel.
Darüber hinaus muss eine Lärmbelästigung der Nachbarschaft ab 22:00 Uhr unterbleiben.