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Energie

Bayreuth spart bei Strom und Heizenergie: Maßnahmen für diese Gebäude beschlossen

In den vergangen Wochen wurden durch die Stadt Bayreuth Einsparpotenziale der städtischen Infrastruktur geprüft. Jetzt werden eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt.  

Angesichts der aktuellen Energiekrise wurden alle dazu aufgefordert, Energie zu sparen. Die Umsetzung der Energiesicherungsverordnung der Bundesregierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe.

Dieser Verordnung kommt die Stadt Bayreuth mit einer Reihe von Maßnahmen nach. Die Verordnung regelt Energieeinsparmaßnahmen im Detail für Wohnräume, für Gebäude, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden (Nichtwohngebäude), für Baudenkmäler und für Unternehmen, teilt die Stadt Bayreuth mit.

Regelungen für Mieter und Unternehmen in Bayreuth

“Für Mieterinnen und Mieter von Wohnräumen bedeutet dies, dass sie selber durch eigene Aktivitäten eine vertraglich zu gewährleistende Mindesttemperatur bis Ende Februar 2023 nicht mehr zu gewährleisten haben, sofern sie durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten weiterhin der Pflicht, Schäden an der Mietsache vorzubeugen, Rechnung tragen”, erklärt die Stadt.

Unternehmen und der Einzelhandel müssen Ladentüren und Eingangssysteme geschlossen halten. Dadurch kann ein Verlust von Heizwärme vermieden werden. Auch beleuchtete Werbeanlagen sind von 22 Uhr bis 6 Uhr auszuschalten, so die Mitteilung der Stadt. Lesen Sie auch: Auch die Bayreuther Ämter sparen Energie.

Verwaltungsgebäude, Schule und KiTas

“Die Gemeinschaftsflächen in den Verwaltungsgebäuden, also Flure und Treppenhäuser in den Rathäusern, werden nicht mehr beheizt, eine Raumtemperatur von 19 Grad in den Büroräumen der Ämter und Dienststellen wird angestrebt”, erklärt die Stadt. Schulen und KiTas sind von dieser Regelung ausgenommen.

Der Einsatz von Heizlüftern in den Verwaltungsgebäuden ist grundsätzlich untersagt. Die Außenbeleuchtung des Neuen Rathauses und der Schlossgalerie wird reduziert. Auf die Beleuchtung der Arkadendurchgänge am Neuen Rathaus und der Schlossgalerie wird nicht verzichtet. Diese ist Teil der Verkehrssicherheit. Die Außenbeleuchtung des Rathauses II wird komplett ausgeschaltet.

“Dezentrale Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher, deren Betrieb zum Händewaschen vorgesehen ist, sind auszuschalten. Zudem ist die Temperatur von Warmwasser so weit zu beschränken, dass ein Gesundheitsrisiko durch die Bildung von Legionellen vermieden wird. Hiervon ausgenommen sind Kinderbetreuungseinrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen”, teilt die Stadt mit.

Maßnahmen in Museen

“Die Fassadenbeleuchtung des Richard-Wagner-Museums wird ab Anfang Oktober abgeschaltet. Auch die Innenbeleuchtung des Museums wird auf eine Notbeleuchtung reduziert. Während der Heizperiode wird die Lufttemperatur in den Verwaltungs- und Museumsräumen auf 19 Grad heruntergefahren, in den Archiv- und Depoträumen auf 16 Grad”, so die Stadt Bayreuth.

Auch das Jean-Paul-Museum und Franz-Liszt-Museum werden geprüft. Hier wird über eine vorübergehende Schließung über die heizintensiven Wintermonate nachgedacht.

Die Außenbeleuchtung der Wilhelm-Leuschner-Gedenkstätte wurde ausgeschalten. Außerdem wird in Gedenkstätten und im Stadtarchiv nur noch auf 19 Grad Raumtemperatur geheizt. Durchlauferhitzer wurden ausgeschalten. Auch die im Kunstmuseum im Alten Rathaus wurden abgestellt. Ebenso ist die Beheizung der Gemeinschaftsflächen aus.

Beleuchtung von Gebäuden und des RW21

Seit September wird die Außenbeleuchtung von prägnanten Gebäuden und Baudenkmälern täglich von 22 Uhr bis 16 Uhr ausgeschaltet.

“Im gemeinsamen Domizil von Stadtbibliothek und Volkshochschule wird mit Beginn der Heizperiode ebenfalls eine Raumtemperatur von 19 Grad angestrebt”, schreibt die Stadt. Das Warmwasser in den Toiletten wurde abgestellt, die Außenbeleuchtung deaktiviert und die Schaufenster werden ab 20 Uhr nicht mehr leuchten.

Auch die LED-Schriftzüge sollen nach Schließung nicht mehr leuchten. Im RW21 wird seit geraumer Zeit auf LEDs umgestellt. Diese Umstellung soll noch dieses Jahr abgeschlossen werden.




Musikschule und Kommunales Jugendzentrum

In der Musikschule wird mit Beginn der Heizperiode die Raumtemperatur im gesamten Gebäude gedrosselt. Das Sekretariat wird nur auf 19 Grad beheizt. Warmwasserspeicher und Durchlauferhitzer wurden ausgeschaltet.

Im Kommunalen Jugendzentrum sowie im Jugendheim wurde die Raumtemperatur zentral auf 19 Grad heruntergefahren.

Weitere Schritte seit 1. Oktober

Neben diesen kurzfristigen Maßnahmen sind ab 1. Oktober weitere, mittelfristig wirksame Schritte zur Sicherung der Energieversorgung im Bereich Erdgas und Strom durch Verordnung der Bundesregierung umzusetzen. Diese Verordnung regelt technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und richtet sich an Gebäudeeigentümer. Sie verpflichtet Unternehmen zur Einführung von Energiemanagementsystemen.

Im Fokus steht die Steigerung der Energieeffizienz von Gaszentralheizungssystemen (Heizungsprüfung, hydraulischer Abgleich und Heizungsoptimierung). In Gebäuden, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden, soll dies ab einer Größe von 1000 Quadratmetern beheizter Fläche oder in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten bis zum 30. September 2023 beziehungsweise in Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten bis zum 15. September 2024 durch hydraulischen Abgleich erfolgen.

Die mindestens erforderlichen Planungs- und Umsetzungsleistungen zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sind in der Verordnung im Einzelnen festgelegt.