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Verkehr

Straßensperren und Halteverbote wegen Bayreuther Festspielen: Das muss beachtet werden

Die Bayreuther Festspiele sorgen teils schon ab Donnerstag, 21. Juli 2022, für einige verkehrsrechtliche Anpassungen. Dazu zählen Halteverbote und Straßensperren.

Am Donnerstag, 21. Juli 2022, starten die Generalproben für die Richard-Wagner-Festspiele. Die Stadt Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken weisen daher auf “umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen” hin.

Dazu zählen neben der Sperrung der Festspielauffahrt auch Halteverbote und Parkgebühren.

So kommt man zum Festspielhaus

Die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee wird vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Tristanstraße beziehungsweise die Tannhäuserstraße (vom Grünen Baum kommend) und die Straße “An der Bürgerreuth”. Lesen Sie auch: Letzte Woche meldete das Festspielhaus eine Menge Corona-Infektion.

Besucherinnen und Besuchern, die über die A9-Ausfahrt Bayreuth-Nord anreisen, wird empfohlen, bereits von der Riedingerstraße kommend am Grünen Baum abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen. An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt, heißt es in der Mitteilung der Stadt.




Hier wird geparkt

Die Stadt empfiehlt, rechtzeitig vor Vorstellungsbeginn anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten. Diese belaufen sich auf 5 Euro pauschal pro Tag für die Besucherparkplätze B und E und müssen unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen bei den von der Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern bezahlt werden.

Für Schwerbehinderte mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis stehen auf dem Parkplatz B beziehungsweise ab Dienstag, 26. Juli, auf Parkplatz A gesondert ausgewiesene und kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.

Für gehbehinderte Festspielgäste, die durch einen Fahrer oder ein Taxi gebracht werden, ist eine Anfahrtsmöglichkeit über die Tristanstraße und die Straße „An der Bürgerreuth“ bis zur Absperrung am Festspielhaus gegeben. Voraussetzung ist mindestens das Merkzeichen „G“ im Ausweis des Versorgungsamtes beziehungsweise ein amtlicher Schwerbehinderten-Parkausweis. Es erfolgt eine Kontrolle durch die Polizei. Fahrzeuge müssen den Bereich umgehend nach Absetzen der Person verlassen.

Taxistandplätze werden am Fuß des Festspielhügels in der Gontardstraße sowie im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet.

Halteverbot schon ab Donnerstag

Insbesondere am Premierentag, Montag, 25. Juli, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und An der Bürgerreuth umfangreiche Halteverbotsregelungen, teilt die Stadt mit.

Teilweise bestehen diese schon ab Donnerstag, 21. Juli, für die gesamte Festspielzeit. Sie müssen zwingend beachtet werden. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt.

Die Bayreuther Festspiele weisen darauf hin, dass am Einlass ein Ausweisdokument vorzuzeigen ist sowie Gepäckstücke (größer als DIN A4), Rucksäcke, Sitzkissen und Regenschirme (mit Ausnahme Knirps-Größe) im Festspielhaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind. Neben den Garderoben stehen Schließfächer außerhalb des Festspielgebäudes zur Verfügung.