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Politik

Grüne und Unabhängige fordern schnelle Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen für Bayreuth

Es geht ihnen nicht schnell genug: Grüne und Unabhängige im Bayreuther Stadtrat fordern Maßnahmen zum Klimaschutz und Energiesparen.

Die Grünen und Unabhängigen im Stadtrat von Bayreuth haben sich zusammengetan und fordern eine schnelle Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz und in Sachen Energiesparen.

Wie sie in einer Pressemitteilung vom 10.08. bekannt geben, haben sie elf Forderungen, welche in Form eines Antrags im Stadtrat eingebracht werden.

Grüne und Unabhängige fordern elf Maßnahmen für Bayreuth

„Es geht nicht nur darum, bis 2040 klimaneutral werden zu wollen und irgendwann Energiesparmaßnahmen einzuleiten. Es geht vor allem darum, das Ganze jetzt und hier sofort anzufangen!“, sagt Stadtrat Klaus Wührl-Struller (Grüne). Er zeigt sich ungeduldig und unzufrieden mit dem Tempo, das die Stadt Bayreuth beim Klimaschutz und bei Energiesparmaßnahmen vorlegt.

Darum hat er nun gemeinsam mit seiner Fraktionskollegin, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gabi Hemmer, einen entsprechenden Antrag eingereicht. Dieser Antrag umfasst elf Forderungen. Kriterien in Sachen Machbarkeit, welche den Forderungen zugrunde liegen, sind geringe bis keine Kosten für die Stadt und wenig Aufwand für die Verwaltung. Außerdem seien die Forderungen Wührl-Struller zu Folge derart gestaltet, dass sie “für die Bürgerinnen und Bürger zwar nicht besonders schön sind, aber angesichts der derzeitigen Situation in der Welt durchaus zumutbar scheinen“. Lesen Sie auch: Klimaentscheid setzt Bayreuth unter Druck.




Das sind die elf Forderungen der Grünen und Unabhängigen

Es folgen die elf Forderungen, wie sie in der Pressemitteilung zu finden sind.

1. Ab dem 1.1.2023 serviert die Stadtverwaltung bei entsprechenden Anlässen regionale, vegetarische Bio-Lebensmittel, nach Möglichkeit vegane Lebensmittel. Wo dies nicht möglich ist, werden Lebensmittel verwendet, die soweit wie möglich regional verarbeitet werden (wie z.B. fairer Kaffee aus dem Weltladen). Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Gleich null, es ist lediglich eine Umstellung erforderlich. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: gering.

2. Ab dem 1.1.2024 haben innerhalb des Stadtkernrings Kraftfahrzeuge mit ungerader End-Ziffer im KfZ-Kennzeichen nur noch an ungeraden Kalendertagen Zufahrt, Autos mit gerader End-Ziffer im KfZ-Kennzeichen nur noch an geraden Tagen. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Erarbeitung der entsprechenden Verordnung inkl. Ausnahmeregelungen. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, ggf. höhere Einnahmen bei Verwarnung durch den VÜD.

3. Ab dem Herbst 2023 wird im Eisstadion nur noch von Anfang November bis Ende Februar Eis bereitet. Diese Regelung gilt so lange, bis eine klimaneutral betriebene Eisfläche zur Verfügung steht. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Null. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, aber erhebliches Einsparpotenzial.

4. Ab der Saison 2023/2024 wird bei Tagspielen im Hans Walter Wild-Stadion auf Fluchtlicht verzichtet. Der DFB/die DFL ist entsprechend zu informieren. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Gering. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, aber  erhebliches Einsparpotenzial.

5. Die Rasenheizung im Hans Walter Wild-Stadion wird bis auf Weiteres nicht in Betrieb genommen. Ein regulärer Spielbetrieb ist weitgehend auch ohne Rasenheizung möglich, die Nutzung des Hans Walter Wild-Stadions für andere Benutzer als die Drittliga-Mannschaft der SpVgg ist davon ohnehin nicht betroffen. Selbst bei einem klimaneutralen Betrieb wäre es nicht zu verantworten, das knappe Gut „saubere Energie“ für eine nicht notwendige Maßnahme zu verwenden. Dieser Standpunkt der Stadt Bayreuth wird dem DFB/der DFL kommuniziert. Dies sollte unter Verweis auf das Klimaschutzprogramm des DFB unkompliziert und unmittelbar einsichtig möglich sein. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Gering. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, aber erhebliches Einsparpotenzial.

6. Ab dem 1.7.2023 genehmigt die Stadt Bayreuth gewerbliche Parkplätze nur noch, wenn diese mit einer PV-Anlage überdacht sind. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Null. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null.

7. Mit Beginn der Heizperiode 2022 senkt die Stadt Bayreuth die Temperatur in ihren Räumlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr um 1 bis 3 Grad je nach Nutzungsart. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Heizperiode. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Null. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, aber erhebliches Einsparpotenzial.

8. Ab sofort verzichtet die Stadt Bayreuth auf das nächtliche Anstrahlen öffentlicher Gebäude. Diese Regelung gilt vorläufig bis zum 31.3.2023, im März 2023 wird erneut über diese Maßnahme beraten. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Null. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, aber erhebliches Einsparpotenzial.

9. Zum 1.7.2023 legen die Stadtwerke Bayreuth ein Förderprogramm für Solarenergie auf. Je 1 kwP Leistung bzw. je 1 kw Speicherkapazität bis max 10 kwp/kw erhalten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bayreuth sowie Unternehmen, die ihren Sitz in Bayreuth haben, eine Förderung von 100 Euro.

10. Zum 1.7.2023 legen die Stadtwerke Bayreuth ein Förderprogramm zur Regenwassernutzung auf. Je 1 m³ Speicherkapazität erhalten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bayreuth sowie Unternehmen, die ihren Sitz in Bayreuth haben, eine Förderung 100 Euro (bis max. 10 m³).

11. Gemäß dem Vorbild der Stadt Stuttgart (und anderen Städten in Deutschland) erlässt die Stadt Bayreuth eine Verordnung gegen das achtlose Wegwerfen von Kleinmüll (wie z.B. Zigarettenkippen, Kaugummis, To-Go-Behältnisse usw.) außerhalb dafür vorgesehener Behältnisse. Die Ordnungsgelder sind hoch anzusetzen (zwischen 50 und 250 Euro). Die Ordnungswidrigkeiten kann der VÜD anzeigen. Zusätzlicher Aufwand für die Verwaltung: Erlass der Verordnung. Zusätzlicher finanzieller Aufwand: Null, mögliche Erträge durch Ordnungsgelder.