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Festnahme im Rathaus: Was im Fall Shkolnyi geschah
Festnahme im Bayreuther Rathaus, eine Nacht im Gewahrsam und eine drohende Abschiebung: Der Fall des Studenten Ilia Shkolnyi zeigt, wie ein solches Verfahren abläuft – und welche Folgen es für die Betroffenen hat.
Der Moment, der alles veränderte: Festnahme im Sozialamt
Es sollte ein gewöhnlicher Behördengang im Bayreuther Rathaus sein, doch er endete in Handschellen. Ilia Shkolnyi beschreibt den Augenblick der Festnahme am 11. März 2026 so:
„In den ersten Sekunden, als die Polizisten ins Zimmer getreten sind, ist mir das Herz tief in die Hose gerutscht“, schreibt er in einer WhatsApp Nachricht vor wenigen Tagen an die bt-Redaktion.
Der 26-Jährige, der nach eigenen Angaben in Russland bereits staatliche Repressionen erlebt hatte, fügt hinzu: „Ich kann wirklich nicht sagen, ob ich je eine so große Angst in meinem Leben erlebt habe“.
Mittlerweile wieder in Freiheit
Ilia Shkolnyis Fall wird aktuell erneut geprüft. Seit einigen Tagen ist er vorübergehend aus der Haft entlassen. Eine Petition an den Freistaat Bayern fordert, dass die Abschiebung des Studenten gestoppt werden soll. Das Unterschriftenziel von 5.000 ist erst gut zur Hälfte erfüllt.
Nacht in Gewahrsam
Ilja Schkolnyj musste die Nacht nach seiner Festnahme in Gewahrsam verbringen, bevor er am nächsten Tag in die Abschiebehaftanstalt nach Hof überstellt wurde. Dort angekommen konnte er auch endlich mit seiner Familie Kontakt aufnehmen.
Kaum Kontakt nach außen
Bei der Festnahme wurde Shkolnyis Handy sofort beschlagnahmt; lediglich seine Anwältin wurde informiert. Dass persönliche Gegenstände wie Mobiltelefone bei einer Festnahme sichergestellt werden, entspricht der üblichen Praxis. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über Anwälte oder die Haftanstalt. Shkolnyi schildert seine Sorge um seine Frau: „Besonders war ich besorgt, dass weder meine geliebte Frau noch andere Angehörige einen ganzen Tag lang nichts von mir wussten“. Nach Angaben aus seinem Umfeld wurde die Familie über die Anwältin informiert.
Politisches Engagement als Todesurteil?
Dass die Angst des Studenten vor einer Abschiebung nicht unbegründet ist, wird durch Darstellungen aus seinem Umfeld gestützt. Shkolnyi ist in der russischen Datenbank „Chimäre“ offenbar explizit als „FBK-Extremist“ und „Oppositionsmitglied“ gelistet. Da er den Fonds zur Korruptionsbekämpfung (FBK) von Alexei Navalny finanziell unterstützte, drohen ihm in Russland wegen „Beteiligung an einer terroristischen Organisation“ bis zu 20 Jahre Haft.
„Aus Sicht der KAB wäre eine Abschiebung unter diesen Bedingungen ethisch nicht verantwortbar“, warnt der Diözesanverband Bamberg, der sich regelmäßig gegen Abschiebungen einsetzt.
KAB Bamberg: „Menschwürde als Maßstab“
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung kritisiert das Vorgehen. Sie betont, dass Shkolnyi in Deutschland „verwurzelt und integriert“ ist. Er spreche fließend Deutsch und stehe kurz vor dem Abschluss seines Masterstudiums der Soziologie an der Universität Bayreuth.
Tatsächlich handelt es sich in solchen Fällen allerdings primär um eine rechtliche Entscheidung: Liegt kein Aufenthaltsrecht vor und bestehen keine Abschiebungshindernisse, sind die Behörden grundsätzlich verpflichtet, die Ausreise durchzusetzen; unabhängig von individuellen Integrationsleistungen.
FAQ
Warum soll Ilia Shkolnyi abgeschoben werden?
Die Migrationsbehörden haben seinen Asylantrag abgelehnt. Trotz seiner Ehe mit einer deutschen Staatsbürgerin und seines Studiums in Bayreuth fordern die Behörden eine Ausreise, um das Visumsverfahren zur Familienzusammenführung offiziell aus dem Ausland (Russland) zu betreiben. Dieses Verfahren entspricht der gesetzlichen Systematik: Ein Aufenthaltszweckwechsel aus dem Inland ist in vielen Fällen nicht vorgesehen.
Warum wird die Ausreise auch bei bestehender Ehe verlangt?
Nach deutschem Aufenthaltsrecht muss das Visum zur Familienzusammenführung grundsätzlich aus dem Ausland beantragt werden. Ausnahmen sind möglich, aber an enge Voraussetzungen geknüpft.
Dürfen Behörden jemanden festnehmen, um eine Abschiebung durchzusetzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Abschiebehaft kann angeordnet werden, wenn etwa Fluchtgefahr besteht oder die Ausreise konkret vorbereitet wird. Voraussetzung ist in der Regel ein richterlicher Beschluss.
Was droht ihm bei einer Rückkehr konkret?
Neben der Zwangseinberufung droht ihm eine Anklage nach Artikel 205.5 des russischen Strafgesetzbuches, was mit bis zu 20 Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Warum wurde der Fall erneut geprüft?
In bestimmten Situationen können neue Umstände, etwa neue Beweislagen oder rechtliche Bewertungen, dazu führen, dass Entscheidungen erneut überprüft werden.



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