Bayreutherin soll Freund zum Oralsex gezwungen haben
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Eine 22-jährige Bayreutherin stand am Dienstag (4. Februar 2020) vor dem Landgericht in Bayreuth. Sie soll ihren Freund zum Oralsex gezwungen haben. Vor Gericht haben beide geschwiegen. Grund dafür war eine Verlobung von der Angeklagten und dem mutmaßlichen Opfer.
Die Anklage am Bayreuther Gericht
Der Staatsanwalt verlas die Anklageschrift: Die 22-Jährige soll zuerst mit Fäusten den ganzen Körper ihres Lebensgefährten bearbeitet haben, weil er keinen Sex mit ihr haben wollte. Sie wollte dennoch Sex, zog dem Opfer die Boxershorts runter, “rieb seinen Penis und nahm diesen gegen den Willen des Geschädigten in den Mund.”
Ihr Freund wollte dies nicht, woraufhin die Angeklagte ihm die Kehle fest zudrückte und versuchte den Oralverkehr weiter auszuüben. Der Staatsanwalt wirft der 22-Jährigen deshalb sexuelle Nötigung vor.
Bayreuth: Schweigen vor Gericht
Doch vor Gericht schweigt die Angeklagte: während der gesamten Verhandlung. Damit sind Richter und Staatsanwalt auf die Aussagen des mutmaßlichen Opfers angewiesen. Der 33-Jährige, der Opfer der sexuellen Nötigung gewesen sein soll, kam in Fußfesseln in den Gerichtssaal. Er sitzt aktuell in Untersuchungshaft.
“Ich bin der erste Gefangene 2020 in Bayreuth”, sagte der 33-Jährige. Außerdem ist er seit Ende Januar mit der Angeklagten verlobt. “Das Verlöbnis war hier im Gericht”, sagte der Anwalt des mutmaßlichen Opfers, der als Zeugenbeistand anwesend war.
Doch Richter Götz bohrte nach. Denn er wusste aus einer vergangenen Verhandlung, dass die frisch Verlobten schonmal verlobt waren, diese Verbindung aber wieder getrennt hatten. Das sei auf die Drogensucht des 33-Jährigen zurückzuführen, erläuterte der Zeugenbeistand.
Verlobter und mutmaßliches Opfer schweigt
Doch seitdem die Tochter der Angeklagten und des mutmaßlichen Opfers im November geboren wurde, habe sich der 33-Jährige verändert: “Mein größtes Wunder ist meine Tochter.” “Bei der aktuellen Tat hat das ja keine große Rolle gespielt”, konterte der Staatsanwalt.
Dennoch steht die Verlobung, weshalb Richter Götz den mutmaßlich Geschädigten auf sein Zeugnisverweigerungsrecht aufmerksam macht. Der Zeugenbeistand erklärt, dass der 33-Jährige von diesem Recht Gebrauch macht.
Einstellen oder Freispruch?
Richter Götz erkannte, dass die Beweisaufnahme damit schwierig wird: “Es gibt keine Zeugen.” Und die Aussage des mutmaßlichen Opfers bei der Polizei könne er wegen des Zeugnisverweigerungsrechts auch nicht in die Verhandlung einfließen lassen.
Dazu erklärte der Anwalt der Angeklagten, dass der 33-Jährige nie wollte, dass die Sache strafrechtlich verfolgt wird. Das habe er am Tag nach der Anzeige telefonisch erklärt. Außerdem habe es nach dem Beschluss der vergangenen Verhandlung einen Opfer-Täter-Ausgleich mit einem Zeugenbeistand gegeben.
Urteil in Bayreuth
Richter Götz schlug deshalb vor, das Verfahren einzustellen. Doch der Staatsanwalt konnte das nicht machen, “da hier ein Verbrechen angeklagt ist”. Doch in seinem Schlussplädoyer forderte er einen Freispruch für die 22-Jährige. “Wir sind nicht da, um Vermutungen anzustellen, was sich dort ereignet hat”, begründete er seine Forderung.
Dem folgte dann auch Richter Götz: Freispruch und die Kosten gehen an die Staatskasse. “Wenn das Opfer von seinem Recht Gebrauch macht, kann man nix machen”, resümierte er die Verhandlung. “Ich kann nur hoffen, dass sie das im Griff haben und die Kinder nicht darunter leiden”, mahnte er noch die 22-Jährige. “Ansonsten sehe ich die Gefahr, dass wir uns hier wiedersehen. Das will ich uns ersparen.”