Beeren, Blumen, Pilze: Wann‘s fürs Sammeln ein Bußgeld gibt

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Hier und da einmal eine Beere vom Strauch zupfen und ein bisschen naschen, oder ein kleines Eimerchen voller Heidelbeeren für zu Hause mitnehmen – alles kein Problem. Wer in den Wald geht, um Beeren und Pilze zu sammeln, darf es nur nicht übertreiben. Im Internet wurde das jetzt von einer Gruppe Bayreuthern hitzig diskutiert. Dort bot eine Frau Unmengen von Beeren aus den heimischen Wäldern zum Kilopreis von 5 Euro an. Das ist verboten. Wird sogar bestraft. Aus gutem Grund.

Das Ökosystem Wald braucht Pilze

Auch wenn bald Schwammerl-Zeit ist und die Sträucher in den Wäldern voll mit Beeren sind, heißt das nicht, dass man sich nach Lust und Laune aus dem Wald bedienen darf. Und das hat seine guten Gründe, wie Jan Paul Schmidt von den Bayerischen Staatsforsten erklärt.

Wer für gewerbliche Zwecke sammeln will, braucht aus Naturschutzgründen eine Genehmigung.

(Jan-Paul Schmidt, Sprecher der Bayerischen Staatsforsten)

Die Genehmigungen seien allerdings schwer zu bekommen. Die Staatsforsten erteilen sie nicht, sagt Schmidt. Denn die Beeren und Pilze spielen eine wichtige Rolle im Ökosystem Wald. Die Beeren dienen Tieren als Nahrung, die Pilze erfüllen verschiedene, wichtige Aufgaben für den Waldboden.

Pilze ernähren sich von abgestorbenen Pflanzen und zersetzen tote Tiere. Sie säubern so den Wald von Totholz und gestorbenen Lebewesen und machen daraus Humus. Ohne diese nährstoffreiche Erde könnten im Wald keine Pflanzen wachsen. Deshalb ist es wichtig, dass nicht zu viele Pilze aus dem Wald gesammelt werden, erklärt Schmidt.

Was ist erlaubt und was nicht?

In Naturschutzgebieten darf überhaupt nichts gesammelt werden und es dürfen auch keine Blumen gepflückt werden. Auch geschützte Arten sind tabu – in allen Wäldern. Dazu zählen zum Beispiel alle Enzian-, Iris-, Lilien- und Orchideenarten sowie auch Schneeglöckchen, See- und Teichrosen. Unter den Beeren ist der Sanddorn gesetzlich geschützt. Wer an Kaiserlingen, Königs- und Sommer-Röhrlinge, März-Schnecklingen oder Saftlingen vorbeikommt, sollte auch diese besser stehen lassen.

Beeren dürfen abgezupft, die Pflanzen aber nicht beschädigt werden. Und Pilze dürfen nur abgeschnitten werden, nicht herausgerissen. Selbes gilt für Blumen.

Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen, teilt die Polizei auf Nachfrage des Bayreuther Tagblatts mit.