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Lärmschutz

Beim Lärm Rücksicht nehmen: Zu dieser Zeit darf man in Bayreuth keine lauten Arbeiten verrichten

Zum Beginn der warmen Jahreszeit weist die Stadt Bayreuth auf die städtische Lärmbekämpfungsverordnung hin. Das gilt es in Bayreuth bei lauten Gartenarbeiten zu beachten.

Die Bayreuther Stadtverwaltung weist in einer Pressemitteilung auf die städtische Lärmbekämpfungsverordnung hin, mit der Bürgerinnen und Bürger bei lauten Haus- und Gartenarbeiten Rücksicht auf die Nachbarn nehmen sollen.

Das muss man in Bayreuth in der warmen Jahreszeit beachten.

Lärmschutz in Bayreuth

Zur Zeit zieht es viele zu Haus- und Gartenarbeiten ins Freie. Derartige Aktivitäten können mit einer erheblichen Lärmbelästigung für die Nachbarschaft verbunden sein, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Die städtische Lärmbekämpfungsverordnung erlaubt daher lärmintensive Arbeiten in Haus und Garten nur zu bestimmten Zeiten.

Unter ruhestörenden Arbeiten in Haus und Garten sind alle mit Lärm verbundenen Arbeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Ruhe der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit zu stören, wie beispielsweise die Benutzung von Rasenmähern. Auch dazu zählen Bau- oder Renovierungsarbeiten, wie das Abschlagen von Fliesen, Bohren und Hämmern, Sägen und Hacken von Holz oder Schneiden von Platten. Ausgenommen sind allerdings länger andauernde Arbeiten, die von ihrer Art und ihrem Umfang her von darauf spezialisierten Gewerbebetrieben ausgeführt werden und die eine längere Unterbrechung nicht zulassen.




Zu diesen Zeiten sind die Arbeiten erlaubt

Konkret dürfen solche lärmintensiven Arbeiten montags bis freitags von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 20 Uhr sowie samstags von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr. Zusätzlich andere Zeiten gelten für Freischneider (Motorsensen), Graskantenschneider, Laubbläser oder Laubsammler. Diese dürfen nur montags bis samstags von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.

Für Musikinstrumente, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte gilt: Ihr Gebrauch darf in Häusern und Wohnungen sowie in Kraftfahrzeugen nicht zu einer vermeidbaren Lärmquelle werden, die die Nachbarschaft belästigt.

Die Lärmbekämpfungsverordnung der Stadt Bayreuth steht auf der Homepage der Stadt (Rubrik „Rathaus, Bürgerservice > Online-Dienste“) zur Verfügung. Sie liegt außerdem beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz in der Schlossgalerie, Kanalstraße 3, 3. Stock, Zimmer 347, aus und kann dort eingesehen werden. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird gerne ein Exemplar ausgehändigt.