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Zuletzt aktualisiert am 31. Januar 2026 | 09:37

Umwelt

Bekanntes Problem, neuer Ansatz: Fischotter wird gezählt

von Michael Christensen

Der Fischotter ist in Oberfranken für Teichwirte längst ein bekanntes Problem. Eine zufriedenstellende Lösung fehlt bis heute. Eine neue, bayernweite Zählung soll nun belastbare Daten liefern und den Weg für rechtssichere Schutz-, Ausgleichs- und Entnahmeregelungen ebnen.

Dr. Thomas Speierl, Fachberater für Fischerei des Bezirks Oberfranken, bei der Suche nach Hinterlassenschaften des Fischotters an der Aufseß auf dem Gelände der Lehranstalt für Fischerei. © Serafina Heerling
Dr. Thomas Speierl, Fachberater für Fischerei des Bezirks Oberfranken, bei der Suche nach Hinterlassenschaften des Fischotters an der Aufseß auf dem Gelände der Lehranstalt für Fischerei. © Serafina Heerling

Der Fischotter ist zurück, keine neue Nachricht. In Oberfranken treffen Naturschutz, EU-Recht und wirtschaftliche Realität besonders hart aufeinander. Die Behörden setzen auf Monitoring, belastbare Daten und Beteiligung aus der Praxis. Ziel ist es, den Erhaltungszustand des Fischotters rechtssicher zu bewerten und damit eine Grundlage für Schutzmaßnahmen, Ausgleich und mögliche Entnahmen zu schaffen.

„Wir müssen nun schnell eine neue Grundlage für eine juristisch sichere Entnahmeregelung schaffen“, so Thomas Speierl, Fachberater für Fischerei beim Bezirk Oberfranken.

Wie sind wir zu diesem Punkt gekommen?

Der Fischotter galt in Bayern lange als fast ausgestorben. Seit rund drei Jahrzehnten breitet er sich wieder aus, vor allem im Osten des Freistaats. Auch in Oberfranken werden immer häufiger Spuren nachgewiesen. Der Otter ist nacht- und dämmerungsaktiv, lebt gewässernah und frisst täglich rund 10 bis 15 Prozent seines Körpergewichts an Fisch. Für die Teichwirtschaft bedeutet das teils erhebliche Verluste.

Der Otter steht unter strengem Schutz: Er ist in Anhang II und IV der FFH-Richtlinie gelistet und nach Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. „Nach der FFH-Richtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten zu einer regelmäßigen Überwachung des Erhaltungszustands verpflichtet“, erklärt ein Sprecher des Bayerisches Landesamt für Umwelt. Genau hier setzt das bayernweite Monitoring an.

Schon gelesen? Wolf gedeiht in Oberfranken: Monitoring, Herdenschutz und finanzielle Hilfe.

Monitoring statt Überraschung

Neu ist die Situation nicht. Neu ist der systematische Ansatz. Das Landesamt für Umwelt startete im Herbst 2025 ein Projekt mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Ziel ist es, auf breiter Datengrundlage zu erfassen, wo und wie viele Fischotter in Bayern leben. Gesucht werden ehrenamtliche Helferinnen und Helfer: Teichwirte, Jäger und naturkundige Bürger.

Gesammelte Losungsproben werden genetisch untersucht und gemeinsam mit der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ausgewertet. Zum Einsatz kommt auch ein speziell ausgebildeter Artenspürhund, der Nachweise in Ufervegetation zuverlässig findet. „Das Verfahren ermöglicht es uns, nicht nur die Verbreitung des Fischotters zu ermitteln, sondern auch die Bestandsgröße genauer einzuschätzen“, sagt Thomas Speierl, Fachberater für Fischerei beim Bezirk Oberfranken.

Praxis vor Ort

Der Bezirk ist selbst betroffen. „Dem Bezirk geht es hier nicht besser als vielen privaten Teichwirten in Oberfranken“, sagt Bezirkstagspräsident Henry Schramm. Zum Schutz wurde an der Lehranstalt für Fischerei bei den Teichen sogar ein spezieller Otter-Zaun errichtet.

Gleichzeitig beteiligt sich der Bezirk an Schulungen und Sammelaktionen. Unter Anleitung – unter anderem durch Alexandra Haydn – lernen Teilnehmende, wo und wann sich Otterspuren finden lassen: entlang von Fließgewässern, unter Brücken oder auf Dämmen zwischen Teichen.

Erfassungsbögen sichern Angaben zu Fundort, Zeitpunkt und Umgebung. Funde, Fotos und Sichtungen können direkt an das Landesamt für Umwelt gemeldet werden.

Was bedeutet das für private Landwirte?

Für Schäden durch Fischotter ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig, für Beratung zu Abwehrmaßnahmen die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. Förderungen und Entschädigungen sind möglich, Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Netze jedoch aufwendig und teuer.

Rechtlich bleibt die Lage angespannt. Zwar wurde die Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung 2024 geändert, doch die darauf basierenden Allgemeinverfügungen zur Otterentnahme in Oberfranken sind derzeit gerichtlich vorläufig ausgesetzt. Hintergrund: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah den Erhaltungszustand mit geschätzten 176 Tieren in Oberfranken nicht als günstig an.

Wann Teichwirte die Änderungen konkret spüren, hängt von neuen Daten und Gerichtsentscheidungen ab.

Mitmachen und informieren

Wer sich am Monitoring beteiligen möchte, kann über die Webseite des Landesamtes für Umwelt Kontakt aufnehmen. Die gesammelten Daten sollen helfen, den Bestand realistisch zu bewerten, als Basis für Schutz, Ausgleich und mögliche Entnahmen. Für die Teichwirtschaft ist klar: Ohne belastbare Zahlen bleibt der Konflikt ungelöst.

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