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Betrunken am Steuer in Hof: Einer konnte nicht mal mehr stehen
von bt-Redaktion
Gleich zwei erheblich alkoholisierte Autofahrer zog die Hofer Polizei in der Nacht von Freitag auf Samstag aus dem Verkehr. Während ein 45-Jähriger kaum noch stehen konnte, befand sich ein 30-Jähriger exakt an der Grenze zur Straftat. Beide müssen nun mit Konsequenzen rechnen.
Polizeikontrolle am Südring: Stehen unmöglich, Fahren schon
Gegen 23:20 Uhr am späten Freitagabend kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Hof einen 45-jährigen Mann in seinem PKW am Südring. Die Situation nahm eine bizarre Wendung, als der Fahrer unvermittelt ausstieg und vor den Polizisten zu „tänzeln“ begann. Sein stark schwankender Gang und die Notwendigkeit, sich mit Ausfallschritten vor dem Stürzen zu bewahren, machten seine erhebliche Alkoholisierung offensichtlich. Das teilt die Polizei im Nachgang mit.
Ein Atemalkoholtest war dem Hofer aufgrund seines Zustandes nicht mehr möglich. Die Beamten ordneten daraufhin eine Blutentnahme an, um den genauen Alkoholwert gerichtsverwertbar festzustellen. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Sein Führerschein wurde umgehend sichergestellt; ihm droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Zweiter Fall in der Kornbergstraße: Ein Bier zu viel an der 1,1-Promille-Grenze
Nur eine Stunde später, gegen 00:20 Uhr am frühen Samstagmorgen, wurde ein weiterer Autofahrer in der Kornbergstraße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Der 30-jährige Fahrer eines Mercedes gab gegenüber den Beamten an, im Laufe des Abends nur ein einziges Bier getrunken zu haben. Der deutliche Alkoholgeruch aus dem Fahrzeuginneren ließ die Polizisten jedoch an dieser Aussage zweifeln.
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Ein bei der Polizeiinspektion durchgeführter, gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht: Das Gerät zeigte einen Wert von exakt 1,10 Promille an. Dieser Wert liegt genau auf der Schwelle zwischen einer Straftat (Trunkenheit im Verkehr, ab 1,1 Promille) und einer weniger schwer geahndeten Verkehrsordnungswidrigkeit.
Um den exakten Blutalkoholwert zu ermitteln und rechtliche Klarheit zu schaffen, wurde auch bei diesem Fahrer eine Blutentnahme angeordnet. Je nach Ergebnis des Bluttests erwartet den Mann entweder ein Strafverfahren oder ein Bußgeldverfahren. Seinen Führerschein durfte er aufgrund des grenzwertigen Ergebnisses vorerst behalten. Die Entscheidung über weitere Maßnahmen hängt nun vom Resultat der Blutanalyse ab.