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Bayreuth

Weg für die Brauerei ist frei: Die Klage der Anwohner aus Oberobsang wurde abgewiesen

Bürger aus Oberobsang haben gegen einen positiven Bescheid der Stadt Bayreuth geklagt. Darin geht es um die Genehmigung für Maisel, eine Brauerei mit Hackschnitzelheizung am Ortseingang von Bayreuth aus Richtung Heinersreuth zu bauen. Die Klage wurde abgewiesen. Eine Berufung wird geprüft.

  • Blick aus Richtung Heinersreuth auf das neu geplante Firmengelände Visualisierung @@ATP Innsbruck Planungs GmbH
  • So soll das neue Brauhaus der Brauerei Maisel aussehen. Visualisierung ©@ATP Innsbruck Planungs GmbH
  • So soll der Blick von den Wohngebäuden in Oberobsang aus auf die neue Brauerei sein. Visualisierung @ATP Innsbruck Planungs GmbH
  • Modell des geplanten Gebäudekomplexes der Brauerei Maisel´s in Oberobsang. ©Katharina Müller-Sanke

Das Urteil ist gefallen – gibt es eine Berufung?

Ergänzung am 29. November 2024 um 12.30 Uhr: Die Klage der Anwohner gegen einen Bescheid der Stadt zur Ansiedlung der Brauerei in Oberobsang ist abgewiesen.

Stellungnahmen zum Urteil:

Oberbürgermeister Thomas Ebersberger ist erleichtert: „Wir sehen uns als Stadt durch den Richterspruch in unserer Rechtsauffassung in vollem Umfang bestätigt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat sich in seiner gestrigen Verhandlung sehr viel Zeit genommen und alle Bedenken und Einwände der klagenden Anwohner geprüft, bewertet, gewürdigt und letztlich entkräftet. Damit bleibt festzuhalten, dass durch das Bauprojekt die Nachbarrechte nicht verletzt werden. Ich hoffe sehr, dass jetzt eine Versachlichung der Diskussion möglich wird. Für die Stadt, den Wirtschaftsstandort und die Zukunft des Traditionsunternehmens Maisel ist das heute ein guter Tag.“

Für die Bürgerinitiative Oberobsang ist die Abweisung der Klage enttäuschend. Die ausgefallen anmutende Art der Verhandlung durch das Gericht löse Unbehagen auf, schreibt die Initiative, der auch die Kläger angehören, auf ihrer Seite.

Die Vorgehensweise habe „die Skepsis der Anwohner im Wohngebiet gegenüber dem gesamten Planungs- und Verwaltungsprozess“ nicht ausräumen können. ​​

Und weiter „Wir werden zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und anschließend über weitere Schritte beraten. Vor allem steht die Möglichkeit eines Berufungsantrages ernsthaft im Raum.“

Wir waren gestern im Gerichtssaal dabei

Der Gerichtssaal, den das Bayreuther Verwaltungsgericht übergangsweise im Großen Sitzungssaal des Bayreuther Rathauses eingerichtet hat, ist gut gefüllt. Im Verwaltungsgerichtsgebäude hätten die Räumlichkeiten nicht ausgereicht, betont Richter Ernst König zu Beginn der Sitzung. Geklagt wird gegen eine Genehmigung für ein Brauhaus der Brauerei Maisel am Ortsrand von Bayreuth in Richtung Heinersreuth. Die Kläger sind Anwohner.

Meldung von 10.15 Uhr:

Immissionen in Oberobsang

Den Anwohnern geht es um die zu erwartenden Immissionen. Zum Einen sind das Gerüche, zum anderen Geräusche. Zu beidem liegen mehrere Gutachten vor.

Schon gelesen? Das Riedinger-Center hat heute geöffnet.

1. Thema: Geräusche

Richter Ernst König fasste diese zusammen: Was die Geräusche angeht, fordert die Stadt nach dem Bau der Brauerei Messungen, die die Einhaltung der Grenzwerte nachweisen. Der Gutachter der Klägerseite hingegen stellte fest, dass er die zu erwartenden Geräusche nicht berechnen könne, weil es die baulichen Gegebenheiten nicht zulassen. Die beiden von der Brauerei geplanten Gebäude sollen durch eine überdachte Durchfahrt verbunden sein. Diese ist nur teilweise mit Wänden versehen und hat mehrere Öffnungen. Richter König wies darauf hin, dass der Gutachter an dieser Stelle sorgfältiger hätte arbeiten können.

„Aweng weng“ („ein bisschen wenig“) kommentiert der Richter.

2. Thema: Gerüche

Was die Gerüche angeht, ist die Sache verzwickter – so Richter König. Am Ende seiner einführenden Worte ließ er die erste Bombe platzen: In den Plänen seien Schlote oder sonstige Vorrichtungen nicht hinreichend eingezeichnet, die es möglich machen abzuschätzen, wo und wieviel Abluft abgeführt werde. Die Sitzung wurde für 30 Minuten unterbrochen, damit sich die Parteien zu den neuen Erkenntnissen beraten konnten.

Update um 14 Uhr: 

„Es wird nicht nur gemaischt, da kommt auch immer mal etwas Hitze mit rein.“

fasst Richter König die Stimmung im Gerichtssaal mit einer Brauer-Metapher zusammen. Der Anwalt der Kläger und der der Brauerei liefern sich immer wieder kleine Wortgefechte.

Thema Lärm

Sachverständiger Georg Witt, der das Lärmgutachten für die Brauerei erstellt hat, betont, dass die Lärmprognose so erstellt wurde, als würden die Maschinen rund um die Uhr laufen. Außerdem wurde der vom Gutachter der Kläger zur Sprache gebrachte immissionswirksamen Schallleistungspegel ebenfalls konservativ berechnet. Der tatsächliche Lärm werde vermutlich deutlich unter den Prognosen liegen. Es sei nicht in seinem und auch nicht im Interesse der Brauerei, wenn die berechneten Werte besser sind, als später die tatsächlichen Werte.

Rechtsanwalt Stefan Kollerer kritisiert – gestützt vom Sachverständigen der Klägerseite – dass die Berechnungen nicht vollumfänglich nachvollziehbar sei.

Ein Problem kristallisierte sich heraus: Die Klägerseite und das ursprüngliche Gutachten gehen von unterschiedlichen Windrosen aus. Eine Lösung, so Richter König sei es, Testreihen mit verschiedenen Windszenarien durchzuprüfen.

Update 15.30 Uhr:

Thema Geruch

Eine Geruchsbelästigung durch das Flaschenlager wird einvernehmlich nicht als wesentlich vermutet.

Nun geht es um die weitere Geruchsbelästigung. Der Geruchsachverständige der Kläger Matthias Hummels hat die Zusatzbelastung berechnet. Sie werde demnach die Irrelevanzgrenze übersteigen (6 Prozent statt dem Wert von 1,2 wie vorgelegt). Allerdings nicht am Anwesen der Kläger (hier sind es 4 statt 0,8 Prozent Zusatzbelastung), sondern an den Anwesen näher an der Anlage. Die Gesamtbelastung an den Wohnhäusern will der Sachverständige nicht berechnet haben.

Der Anwalt der Brauerei Maisel Wolfgang Patzelt warf dem Sachverständigen vor falsche Zahlen vorzulegen. Es sei unglaubwürdig und abwegig, solche Werte „herumzublöken“, statt diese im Vorfeld zu präsentieren. Zudem habe der Sachverständige das falsche Gutachten zugrunde gelegt.

Der Sachverständige der beigeladenen Partei führte aus, dass aus seiner Sicht die Höhe der geplanten Schornsteine auch unter Berücksichtigung der Informationen des Sachverständigen Hummel ausreichend sei.

Update 16 Uhr:

Der Anwalt von Maisel wirft dem Anwalt der Gegenseite Stefan Kollerer vor Nebelkerzen zu werfen. Dieser wiederum bemängelt die Ungereimtheiten in den Plänen. Beispielsweise fehlt dem Lärmgutachter der Kläger ein Puzzlestück um den Lärm nachvollziehbar zu berechnen.

Update 17 Uhr nach einer Unterbrechung in der sich das Gericht beraten hat

Richter König drängt auf eine einvernehmliche Lösung wie das Verfahren weitergehen soll. Es steht im Raum es in mehrere Monaten weiterzuführen. Rechtsanwalt Stefan Kollerer fordert eine erneute Sachverständigenanhörung. Rechtsanwalt Patzelt ist geschockt und äußert in Richtung des Richters: „Ich bin fest davon ausgegangen, dass Sie heute ein Urteil fällen.“ Die Sachverständigen zeigten seiner Ansicht nach nicht das Bedürfnis die Pläne zu verstehen und er sehe nicht, was nachgebessert werden soll, da die Pläne doch korrekt seien.

Kerstin Gräbner vom städtischen Rechtsamt betont in diesem Zusammenhang, dass alles eingezeichnet ist, was gemäß Bauvorlagenverordnung vorgeschrieben sei.

„Bauvorlagen nachzubessern ist kein Hexenwerk“, sagt Richter König. Im Wege eines Ergänzungsbescheids könnten Ungereimtheiten ausgeräumt werden. „Wir sind keine Experten für Brauerei, aber es ist auch für uns deutlich sichtbar, dass Dinge fehlen und die Pläne nicht eindeutig sind“, so der Richter.

Schlote gefunden!

Richter König fasst zusammen, dass der Eindruck bleibt, dass es Potential gibt die Pläne noch zu verbessern. Daraufhin haben die Beteiligten sich die Pläne noch einmal genauer angesehen. Dabei wurde deutlich, dass bei der Dachdraufsicht die Dunstrohre (Schlote ist eigentlich nicht der korrekte Ausdruck) erkennbar sind – wenn auch versteckt. Der Vorwurf vom Beginn des Tages ist damit ausgeräumt. Auf Antrag von Anwalt Wolfgang Patzelt wird erlaubt, dass die Pläne noch in der Sitzung nachgebessert werden.

Update 18.15 Uhr:

Nachdem alle Beteiligten ans Richterpult gebeten wurden, nimmt die Verhandlung eine Wendung, die eher an eine Mediation als an einen Prozess erinnert: Rechtsanwalt Wolfgang Patzelt zeigt die aktuellen und daneben auch die ersten Visualisierungen des Projektes. Die ersten Vorschläge zeigen einen Bau, der an ein klassisches Industriegebäude erinnert. Richter Ernst König wendet sich an die Kläger und die weiteren Anwohner und betont ihre Einwendungen seien in die Planungen eingeflossen. „Ich will Ihnen die Klage nicht ausreden, aber das ist eine intelligente Planung“, so König. Brauerei-Anwalt Patzelt betont die Brauerei würde über eine Million Euro mehr als nötig in den Standort investieren, damit sich das Gebäude und das Gelände natürlich in die Umgebung einfügen. Kläger Oliver Gräbner betont er sähe die Pläne zum ersten Mal: „Schade, dass man jetzt erst erfährt, dass das so aussehen soll.“ Es soll auf dem Gelände ein höheres Gebäude geben. Der Großteil der Brauerei und der Hackschnitzelanlage sollen sich unter Gras in das abschüssige Gelände einfügen.

Hubert Koths, der eine Bürgerinitiative gegründet hat, ist beim Prozess dabei, auch wenn er persönlich nicht zu den Klägern gehört. Er betont es hätte konkrete Gesprächsangebote an die Brauerei gegeben und man habe mehrere Wünsche geäußert was den Bau angeht. Darunter fiel auch eine Lärmminimierung vor 22 Uhr am Abend. Die Brauerei habe dies pauschal abgelehnt. Anwalt Stefan Kollerer ergänzt er finde es bemerkenswert, dass die Brauerei offensichtlich nicht gewillt sei den Anwohnern eine Entschädigung für den Wertverlust ihrer Häuser zu bezahlen. Brauerei-Anwalt Patzelt wehrt ab: „Das was die Kläger hier tun, werden wir bestimmt nicht auch noch belohnen.“

Nun wird erneut beraten.

Update 18.45 Uhr: Ende der Sitzung

Beklagte und Brauerei haben beantragt die Klage abzuweisen. Rechtsanwalt Stefan Kollerer dagegen bemängelt Verfahrensfehler und kritisiert die Anpassung der Pläne  in der Verhandlung. Das Gericht will in der Nacht eine Entscheidung treffen. Das Urteil wird den Beteiligten zugestellt. Wir berichten sobald uns das Urteil vorliegt.