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Zuletzt aktualisiert am 18. September 2025 | 15:53

Politik

Übernahme statt Urnengang: Stadtrat soll Umbau Erlanger/Bismarckstraße stoppen

von Michael Christensen

Das Bürgerbegehren gegen den Umbau der Bismarck- und Erlanger Straße in Bayreuth hat die nächste Hürde genommen. Die Stadtverwaltung erklärte es für zulässig, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat nun, es zu übernehmen. Diese Entscheidung bedeutet aber nicht, dass die Stadträte den Umbau grundsätzlich ablehnen.

Kanalarbeiten auf Höhe des Stadtfriedhofs sind Grund für die Umleitung. © Stadt Bayreuth
Kanalarbeiten auf Höhe des Stadtfriedhofs sind Grund für die Umleitung. © Stadt Bayreuth

Die Mehrheit im Stadtrat will dem Bürgerbegehren zustimmen – allerdings nicht, weil man den Umbau inhaltlich ablehnt. Vielmehr soll ein kostspieliger Bürgerentscheid verhindert werden.

Ausreichend Unterschriften gegen den Umbau gesammelt

Am 5. September 2025 wurden Oberbürgermeister Thomas Ebersberger 5.385 Unterschriften übergeben. Nach der Prüfung blieben 4.280 gültige Stimmen – rund 1.000 mehr als nötig.

Das Bürgerbegehren richtet sich gegen die geplante Umgestaltung der beiden Einbahnstraßen, sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts. Der Bebauungsplan sieht vor, die Straßen von zwei auf eine Spur zu verengen. Ziel ist es, mehr Platz für Rad- und Fußverkehr zu schaffen und gleichzeitig Lärm sowie Gefahr in der Nähe von Schulen und Anwohnern zu reduzieren.

Die Fragestellung des Begehrens gegen diesen Umbau lautet:

„Soll die zweispurige Befahrbarkeit für PKW und andere Kraftfahrzeuge sowohl in der Bismarckstraße als auch in der Erlanger Straße beibehalten werden und die am 18.12.2024 im Stadtrat beschlossene Änderung des Bebauungsplans 1/22 nicht umgesetzt werden?“

Zulässigkeit trotz strittiger Stellen

Meldewesen-Referentin Manuela Brozat wies darauf hin, dass die Fragestellung einen Fehler enthält: Der Bebauungsplan wurde am 18. Dezember 2024 beschlossen, nicht geändert, wie in der Fragestellung angegeben. „Wir sehen das als unschädlich und akzeptieren die Fragestellung“, erklärte sie.

Eine weitere wichtige Bedingung für die Zulässigkeit ist der Begründungstext. Dieser darf keine ‚unzutreffenden Tatsachen‘ behaupten und keine wichtigen Informationen auslassen. So sollen die Unterzeichnenden vor Irreführung geschützt werden und genau wissen, was sie unterschreiben.

In der Begründung ist von „erheblichen Staus und Behinderungen“ die Rede, sollten die Straßen einspurig werden. Laut Gutachten sei das nicht zutreffend. Brozat stellte klar: „Die Prognosen sehen keine signifikanten Verkehrsverlagerungen und keine erhöhten Rückstaus.“

Dennoch bewertete die Verwaltung die Formulierung nicht als Täuschung. „‚Erheblich‘ ist ein subjektiver Maßstab. Für den einen ist schon eine Minute Wartezeit erheblich, für den anderen erst fünf“, begründete Rechtsreferentin Ruth Fichtner die Zulassung. „Wichtig ist, dass die Bürger nicht in die Irre geführt wurden. Das ist hier nicht der Fall.“

Kritik an „wohlwollender Prüfung“

Klaus Wührl-Struller (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) hakte kritisch nach: „Was muss ich denn tun, um jemanden irre zu führen, außer ihm das direkte Gegenteil eines bekannten Sachverhalts zu sagen?“

Fraktionskollegin Sabine Steininger zeigte sich ebenfalls unzufrieden: „Eine derart wohlwollende Prüfung hätte ich mir im Falle des Radentscheids auch gewünscht.“

FDP-Stadträtin Luisa Funke-Barjak lockerte die Debatte mit einem Seitenhieb auf die Wortwahl auf: „Ich habe mal ChatGPT gefragt, und ‚erheblich‘ kann vieles heißen – deutlich, spürbar, beträchtlich. Ich bin froh, dass die Verwaltung das wohlwollend prüft.“

Warum die Stadt das Begehren übernimmt

Die materielle Prüfung fiel eindeutig aus: Verkehrsfragen gehören zu den Themen, die durch ein Bürgerbegehren geregelt werden dürfen. Rechtsreferentin Fichtner stellte aber klar: „Das Bürgerbegehren hebt den Bebauungsplan nicht auf, sondern verhindert nur, dass er umgesetzt wird. Der Plan bleibt indem bestehen.“

Wichtig ist außerdem: Ein Bürgerentscheid hätte nur für ein Jahr Bindungskraft. Die Umsetzung ist für diesen Zeitraum laut Verwaltung ohnehin nicht geplant, im Haushalt sind dafür keine Gelder eingestellt. „Die Umsetzung würde schon allein wegen fehlender Mittel nicht stattfinden“, betonte Fichtner.

Oberbürgermeister Thomas Ebersberger ergänzte: „Es ist seit Monaten klar, dass das Geld nicht eingestellt wird.“

Deshalb empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat, die Forderung des Bürgerbegehrens direkt zu übernehmen. „So sparen wir Zeit, Geld und rund 200 Wahlhelfer“, erklärte Fichtner in Bezug auf den Bürgerentscheid, der sonst für den 14. Dezember 2025 geplant wäre.

Schon gelesen? So äußerten sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens zur einjährigen Frist.

Stimmen aus den Fraktionen

Die CSU-Fraktion stellte sich hinter die Verwaltung, aber auch hinter das Bürgerbegehren, das unter anderem von Manuel Brinkmann, stellvertretender Vorsitzender der CSU Bayreuth Mitte, mitorganisiert wurde. Stefan Specht erklärte: „Für uns ist das Projekt inhaltlich falsch. Wir rechnen mit einer erheblichen Verschlechterung der Verkehrs- und Umweltsituation. Deshalb halten wir es nicht für realisierbar.

SPD-Stadtrat Thomas Bauske begründete seine Zustimmung vor allem mit Pragmatismus: „Es wäre ein Witz, einen Bürgerentscheid zu veranstalten, wenn von Anfang an klar ist, dass wir 2026 kein Geld dafür einstellen. Demokratie kostet zwar Geld, aber wir dürfen unsere Mitarbeiter und Wahlhelfer nicht überlasten.“

Christoph Süß (JB) stimmte ebenfalls zu, wenn auch widerwillig: „Es wäre ein Schildbürgerstreich, jetzt Geld für einen Bürgerentscheid auszugeben, obwohl wir wissen, dass nichts umgesetzt wird.“ Gleichzeitig kritisierte er die CSU: „Das Ganze wirkt wie eine Selbstbeschäftigung der CSU, um Streit innerhalb der Partei zu entschärfen.“ Damit spielte er auch auf die Position von Oberbürgermeister Ebersberger an, der entgegen der Position seiner eigenen Fraktion im Zusammenhang mit dem Radentscheid seine Stimme für den Umbau abgegeben hatte.

Anders sahen es die Grünen. Sabine Steininger sprach von einem „cleveren Schachzug“: „Die Übernahme der Forderung ist ein Schlag ins Gesicht des Bündnisses Pro Erlanger und Bismarckstraße.“ Außerdem warnte sie davor, dass Gutachten in Bayreuth häufig „in der Schublade verschwinden“.

SPD-Stadtrat Christoph Rabenstein hob dagegen den Wert der direkten Demokratie hervor: „Die Menschen, die unterschrieben haben, sind nicht einfach CSU-Mitglieder, sondern Bürger. Für sie ist es frustrierend, wenn ihre Mühe am Ende umsonst war.“

CSU-Stadtrat Christian Wedlich erinnerte an frühere Abstimmungen: „Vor 14 Jahren haben die Bürger den Umbau der Rotmainhalle abgelehnt. Seitdem hat sich niemand mehr an das Thema getraut. Dasselbe wird auch hier passieren.“

Rechtlicher Rahmen bleibt bestehen

Zum Schluss erinnerte Rechtsreferentin Fichtner daran, dass der Bebauungsplan weiterhin gilt: „Ein Bürgerentscheid bedeutet nur, dass die Umsetzung ein Jahr lang nicht erfolgen darf. Danach kann der Stadtrat jederzeit neu entscheiden.“

Oberbürgermeister Ebersberger stellte klar: „Natürlich kann der Stadtrat den Bebauungsplan später ändern, wenn er Mehrheiten dafür hat. Aber das ist immer eine politische Entscheidung.“

Allein aus der Grünen-Fraktion kamen zwei Gegenstimmen von Klaus Wührl-Struller und Sabine Steininger.

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