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Bürgerversammlung für Bayreuther aus allen Gemeindeteilen
Bei einer Bürgerversammlung in Bayreuth sollen Themen aus der ganzen Stadt besprochen und abgestimmt werden können. Sie findet am 11. November 2024 statt.
Oberbürgermeister Thomas Ebersberger lädt die Bürgerinnen und Bürger aus allen Bayreuther Stadtteilen am Montag, 11. November, um 19 Uhr, zu einer Bürgerversammlung ein. Diese findet in der Ausstellungshalle des Kaninchenzuchtvereins Bayreuth und Umgebung, Hasenweg 2, statt.
Ansprechpartner sind vor Ort
Der Oberbürgermeister, die Referentinnen und Referenten sowie relevante Dienststellenleitungen der Stadtverwaltung stehen für Fragen, Wünsche und Anregungen zu Themen von allgemeinem Interesse zur Verfügung.
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Wer die Bürgerversammlung besuchen möchte wird gebeten, seinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen, um sich gegebenenfalls als rede- beziehungsweise stimmberechtigt ausweisen zu können.
Wer hat bei der Bürgerversammlung ein Rederecht?
Das Wort können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige erhalten. Gemeindeangehörige sind alle Gemeindeeinwohnerinnen und -einwohner. Rederecht haben ausschließlich natürliche Personen. Personen, die lediglich Liegenschaften im Stadtgebiet oder eine gewerbliche Niederlassung in Bayreuth haben, sind keine Gemeindeeinwohner.
Wer darf bei der Bürgerversammlung mit abstimmen?
Stimmberechtigt sind ausschließlich Gemeindebürgerinnen und -bürger, also jene Gemeindeangehörigen, die in ihrer Gemeinde das Recht besitzen an den Gemeindewahlen teilzunehmen. Das sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Alle Stimmberechtigten erhalten am Eingang zum Versammlungsraum gegen Vorlage ihres Personalausweises beziehungsweise Reisepasses jeweils zwei Stimmkarten.
Anliegen und Anträge
Am Einlass, sowie zu Beginn der Veranstaltung im Versammlungsraum, werden Wortmeldebögen verteilt und auch wieder eingesammelt. Falls Sie einen Antrag stellen, beziehungsweise ein Anliegen vorbringen möchten, können Sie das vorab über ein Formular tun oder vor Ort erledigen. Der Antrag kann hier heruntergeladen werden.