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Cannabis auf Rezept und Alkohol: Polizei stoppt E-Scooter-Fahrer in Neuenmarkt
Ein 39-jähriger E-Scooter-Fahrer ist in Neuenmarkt ins Visier der Polizei geraten. Obwohl er nach eigenen Angaben Cannabis auf Rezept konsumiert, wurde gegen ihn ein Verfahren eingeleitet.
Wer Cannabis aus medizinischen Gründen verschrieben bekommt, darf unter Auflagen auch am Straßenverkehr teilnehmen. Doch sobald zusätzlich Alkohol ins Spiel kommt, gelten andere Regeln. Genau das wurde einem 39-jährigen E-Scooter-Fahrer am Freitagnachmittag in Neuenmarkt zum Verhängnis.
Kontrolle in der Bayreuther Straße
Beamte der Polizeiinspektion Stadtsteinach kontrollierten den Mann am 29. Mai 2026 gegen 17:15 Uhr in der Bayreuther Straße in Neuenmarkt. Während der Kontrolle bemerkten die Polizisten sowohl Alkohol- als auch Cannabisgeruch.
Fahrer räumt Konsum ein
Auf Nachfrage gab der 39-Jährige an, sowohl Alkohol als auch Cannabis konsumiert zu haben. Für das Cannabis habe er ein ärztliches Rezept.
Blutentnahme angeordnet
Nach Angaben der Polizei greift das sogenannte Medikamentenprivileg jedoch nicht mehr, wenn zusätzlich Alkohol konsumiert wird. Die Beamten ordneten deshalb eine Blutentnahme an und untersagten die Weiterfahrt.
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Verfahren eingeleitet
Gegen den E-Scooter-Fahrer wurde ein Verfahren eingeleitet. Die weiteren Schritte hängen nun vom Ergebnis der Blutuntersuchung ab.












Foto: NEWS5 / Frank Mertel
Symbolbild: Pixabay