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Christkindlesmarkt

Chaos um Weihnachtsbuden in Bayreuth: Erste Buden müssen wieder schließen

In Bayreuth bleiben einige Buden des Christkindlesmarkt stehen. Allerdings gibt es strenge Corona-Regeln. Hier gibt es alle Details.

  • Weihnachtsbuden in Bayreuth aufgestellt
  • FFP2-Maskenpflicht
  • Strenge Kontrollen und Corona-Regeln
  • Erste Buden müssen wieder schließen

Der Bayreuther Christkindlesmarkt ist in den vergangenen Tagen dem aktuellen Corona-Infektionsgeschehen im Freistaat Bayern zum Opfer gefallen. Am Mittwoch musste der Weihnachtsmarkt geschlossen werden.

Doch erste Buden müssen wieder schließen. Die Regierung von Oberfranken hat sich eingeschaltet.

Update vom 26. November 2021 um 14:15 Uhr: Zwei Stände müssen wieder geschlossen werden

Wie am heutigen Freitag mitgeteilt, öffnet die StadtBayreuth nach pandemiebedingter Schließung des Christkindlesmarktes bis auf Weiteres mehrere Standplätze in Bayreuths Fußgängerzone für Marktbuden.

Im Hinblick auf die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hält die Regierung von Oberfranken den Ausschank alkoholischer Getränke (Glühwein etc.) im Rahmen dieses Angebots für nicht vertretbar. Die Stadt Bayreuth beugt sich dieser Auffassung. Deshalb müssen die beiden entsprechenden Stände geschlossen werden.

Erstmeldung vom 26. November 2021: Weihnachsbuden dürfen öffnen

Für Schausteller und Marktbeschicker ist dies erneut mit zum Teil gravierenden Umsatzeinbußen verbunden. Um diese zumindest in Teilen zu kompensieren, öffnet die Stadt Bayreuth, wie schon im vergangenen Jahr, bis auf Weiteres mehrere Standplätze in Bayreuths Fußgängerzone für Marktbuden. Wie bereits bisher gehandhabt, verzichtet die Stadt auf Sondernutzungsgebühren, heißt es in einer Pressemitteilung.

Weihnachtsbuden in Bayreuth: Kein Christkindlesmarkt

Die Stadt Bayreuth erklärt unmissversätndlich: „Um jeglichen Missverständnissen vorzubeugen, weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass es sich bei diesem Angebot weder um einen Weihnachtsmarkt noch um ein Ersatzangebot für einen Christkindlesmarkt handelt.“ Das bt berichtete bereits am Donnerstag (25. November 2021) von den Plänen der Stadt. Oberbürgermeister Ebersberger (CSU) hat das Vorhaben erklärt.

Dies ergebe sich allein schon daraus, dass der ursprüngliche Weihnachtsmarkt mit 36 Verkaufsbuden bestückt war. Übrig geblieben sind jetzt elf Stände, die räumlich voneinander entzerrt aufgebaut sind. Darüber hinaus wurden beziehungsweise werden auch die Kinderkarussells vor der Spitalkirche und dem Finanzamt abgebaut, um jeden Anschein eines Weihnachtsmarktes auszuschließen, teilt die Stadt Bayreuth mit. Denn Weihnachtsmärkte sind nach der neuen Corona-Verodnung in Bayern komplett verboten. 

Diese Corona-Regeln an den Weihnachtsbuden in Bayreuth

Weiter heißt es in der Mitteilung: „Mit den verbliebenen Einzelständen sollen insbesondere einheimische Beschicker im Rahmen des Möglichen unterstützt werden, wie es von der Stadt Bayreuth bereits seit letztem Jahr praktiziert wird.“ Insbesondere stelle sich die jetzt gefundene Regelung in der Innenstadt gleichermaßen dar wie zum Jahresende 2020.

Die geltenden Hygienemaßnahmen nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen nach Angaben der Stadt Bayreuth in vollem Umfang eingehalten werden. Die Verkaufsstände können werktags von 9 bis spätestens 20 Uhr öffnen, sonntags bleiben sie geschlossen. In den Eingangs-, Anstell- und Begegnungsbereichen der Verkaufsstände gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Der Alkoholausschank ist grundsätzlich untersagt. Alkohol darf nur an gastronomischen Ständen ausgeschenkt und konsumiert werden. Um ein gastronomisches Angebot handelt es sich nur dann, wenn neben dem Ausschank der Getränke auch Speisen zubereitet und angeboten werden.

Die Nutzungsfläche dieser Stände muss umzäunt werden. Außerhalb dieser Umzäunung ist der Konsum von Alkohol verboten, meldet die Stadt Bayreuth. Der Zugang zum Stand ist entsprechend der bayernweit geltenden 2G-Regel nur vollständig geimpften und genesenen Personen erlaubt. Dies muss durch entsprechende Zugangskontrollen der Standbetreiber sichergestellt sein. Die Stadt empfiehlt den Standbetreibern daher, sich eines professionellen Sicherheitsdienstes zu bedienen.

Abschließend weist die Stadt darauf hin, dass die Sondernutzungserlaubnis für die Beschicker pandemiebedingt jederzeit widerrufen werden kann.