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Coronavirus
Diese Corona-Regeln gelten ab heute in Bayern
In Bayern gelten ab Montag (10. Mai) neue Corona-Regeln. Das gilt bei Biergärten, Kinos, Sport oder Schulen.
- Corona-Maßnahmen in Bayern gelockert
- Das gilt ab 10. Mai im Freistaat
In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen ab kommenden Montag (10. Mai 2021) die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Hier gibt es die neuen Corona-Maßnahmen ab 10. Mai in Bayern.
Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in Bayern
Biergärten und Außengastronomie: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf die Außengastronomie wieder öffnen. Allerdings nur, wenn das von der Kreisverwaltungsbehörde und dem Bayerischen Staatsministerium genehmigt wurde. Fünf Tage in Folge soll die Inzidenz unter 100 liegen, danach braucht es zwei Tage zur Umsetzung, am achten Tag dürfe dann geöffnet werden. Bei einer Öffnung gelten folgende Regeln: Um 22.00 Uhr muss Schluss sein. Bei Werten zwischen 50 und 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche müssten Gäste vorher einen Termin buchen. Wenn Personen aus mehreren Hausständen zusammen an einem Tisch sitzen, gilt dort eine Corona-Testpflicht: Es muss dann ein maximal 24 Stunden alter negativer Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test vorgelegt werden. Bei Inzidenzwerten unter 50 entfallen diese Auflagen.
Kinos und Theater: Mit den Corona-Regeln bei der Außengastronomie dürfen ab Montag auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen – wenn die Corona-Zahlen in der jeweiligen Region an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 sind.
Kontaktbeschränkungen: Bei einer Inzidenz von weniger als 100 dürfen sich bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen – Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet.
Sport: In Regionen mit stabilen Corona-Zahlen unter 100 ist ab Montag auch kontaktfreier Sport in Gebäuden sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder erlaubt – allerdings nur maximal fünf Personen aus zwei Hausständen – oder bis zu 20 Kinder unter 14 Jahren.
Schulen: Das Bayerische Ministerium des Innern teilt mit: „Ab dem 10. Mai 2021 findet für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht statt. Für die 4. Klasse bleibt es beim bisherigen System.“ Auch bei allen anderen Klassen bleibt es bei dem Grenzwert von 100 für Distanzunterricht – ausgenommen Abschlussklassen.
Körpernahe Dienstleistungen: In Regionen mit Sieben-Tage-Inzidenzen unter 100 können ab Montag alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen wieder starten. Dabei gelten die gleichen Bedingungen, wie sie für Friseure und Fußpfleger gelten.
Hundeschulen: In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 können ab Montag auch Hundeschulen wieder öffnen.
Redaktion