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Coronavirus

Corona Bayern: Diese Corona-Regeln gelten hier ab Montag

Ab Montag, den 12. April 2021, gelten in Bayern neue Corona-Regeln. Diese betreffen vor allem den Einzelhandel. Auch eine Testpflicht für Schüler wurde erlassen.

  • Neue Corona-Regeln in Bayern
  • Das ändert sich ab 12. April im Freistaat

In Bayern gelten ab dem 12. April 2021 neue Corona-Regeln. Diese hatte Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Hier gibt es die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

Neue Corona-Regeln in Bayern ab 12. April

Das gilt laut dem Bayerischen Staatsministerium des Innern für Sport und Integration ab dem 12. April in Bayern für den Einzelhandel:

  • Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte (v.a. Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) geöffnet.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) auch ohne Test zulässig.

Corona-Testpflicht an Schulen in Bayern

Im Bildungsbereich zeigt sich, dass auch Schulen Teil des Pandemiegeschehens sind, heißt es auf der Seite des Staatsministeriums des Innern. Deshalb wird es ab dem 12. April eine Testpflicht an Schulen geben:

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 gilt für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gilt diese Testpflicht mindestens zweimal wöchentlich. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.

Keine weiteren Lockerungen in Bayern

Die bislang ab dem 12. April 2021 geplanten weiteren Öffnungsschritte in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport bleiben weiter bis zum 26. April 2021 ausgesetzt.

Gleiches gilt für die Modell-Projekte in Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 zur Untersuchung einzelner Öffnungsschritte in Bereichen des öffentlichen Lebens unter Nutzung insbesondere eines konsequenten Testregimes.

Ebenso wird mit den Modell-Projekten in Theater-, Konzert- oder Opernhäusern in Städten oder Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 verfahren.

Bayreuther Tagblatt - Christoph Wiedemann

 bt-Redakteur Online/Multimedia
Christoph Wiedemann